Namensführung
Ehe & Kinder

Heirat

Anhand von einigen Beispielen zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten das deutsche Namensrecht dem "Ehepaar" Maria Frühling und Heinz Becker bei Eheschließung bietet.

Bestimmung Ehename

Sie können bei der Eheschließung einen Ehenamen bestimmen. Der Ehename kann der Geburtsname oder der zurzeit geführte Familienname der Verlobten oder des Verlobten sein.

Beispiel:
Maria Becker geb. Frühling & Heinz Becker oder Maria Frühling & Heinz Frühling geb. Becker

Zu beachten ist, dass eine Ehenamensbestimmung während des Bestehens einer Ehe unwiderruflich ist.

Bestimmung Ehename und Doppelname

Wenn Sie einen Ehenamen bestimmen, kann die- oder derjenige, deren oder dessen Geburtsname/Familienname nicht Ehename wird, einen "Doppelnamen" führen, indem der Geburtsname oder der geführte Familienname dem Ehenamen vorangestellt bzw. angefügt wird. Für beide Ehepartner ist die Führung eines Doppelnamens nicht zulässig.

Beispiel:
Maria Frühling-Becker, geb. Frühling & Heinz Becker oder
Maria Becker-Frühling, geb. Frühling & Heinz Becker

Maria Frühling & Heinz Becker-Frühling, geb. Becker oder
Maria Frühling & Heinz Frühling-Becker, geb. Becker

getrennte Namensführung

Sollte keine Bestimmung zum Ehenamen vorgenommen werden, bleibt es bei einer getrennten Namensführung, d.h. jeder behält seinen Namen. Eine Bestimmung des Ehenamens kann aber auch nachträglich erfolgen.

Beispiel:
Maria Frühling & Heinz Becker

Auswirkung auf gemeinsame Kinder

Sie haben bereits gemeinsame Kinder? Wenn Sie einen Ehenamen bestimmen, folgt ein unter fünf Jahre altes Kind automatisch dem Ehenamen. Bei älteren Kindern sind hierzu gesonderte Erklärungen erforderlich.

Namensführung bei Kindern

Welchen Familiennamen Sie Ihrem Kind erteilen können, teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.

Wiederaufnahme eines früheren Namens

Sie sind geschieden und möchten Ihren alten Namen oder auch Ihren Geburtsnamen wieder annehmen? Dann benötigen Sie dafür folgenden Unterlagen:

  •  Heiratsurkunde
  •  Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  •  Ihren Personalausweis

Den Antrag können Sie entweder bei Ihrem Heimatstandesamt oder auch bei dem Standesamt stellen, wo Sie geheiratet haben.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.