Unterhaltsvorschuss in Rheda-Wiedenbrück

Unterhaltsvorschuss

Was ist Unterhaltsvorschuss?

Unterhaltsvorschuss ist eine Unterhaltsersatzleistung für Alleinerziehende die beantragt werden kann, wenn der unterhaltsverpflichtete Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt zahlt.

Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder von Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil keinen, unrelgmäßig oder geringen Unterhalt erhalten.

Zum 01.07.2017 wurde der Unterhaltsvorschuss reformiert und der Kreis der leistungsberechtigten Kinder deutlich erweitert. Konnten bis dato nur Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für die Dauer von maximal 12 Moanten Unterhaltsvorschussleistungen erhalten, wurde die Altersgrenze bis zum 18. Lebensjahr erhöht und die maximale Bezugsdauer entfiel.

Der Elternteil bei dem das Kind lebt, muss den Unterhalt bei der Abteilung Soziales und Integration, Team Soziales, beantragen. Hierbei gilt keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsunfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

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 Die Abteilung Soziales und Integration finden Sie im Bahnhof.

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag      08:00–12:00 und 14:00–17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag                        08:00–12:00 und 14:00–18:00 Uhr

Freitag                                 08:00–12:00 Uhr

Und nach Vereinbarung