Die ZUE ist für Geflüchtete die zweite Station nach einem kurzen Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes. Sofern nicht bereits während des Aufenthalts in der ZUE eine Ablehnung des Antrags und eine Rückführung in das Herkunftsland oder eine Überstellung in ein anderes EU-Land nach dem Dublin-Verfahren stattfindet, erfolgt innerhalb eines Zeitraums von maximal 24 Monaten bzw. bei Minderjährigen und ihren Sorgeberechtigten bis zu 6 Monaten eine Zuweisung der Personen in die Kommunen.
ZUEen werden von den Bezirksregierungen als Landeseinrichtungen betrieben und durch eigenes Personal vor Ort geleitet. Die Verfahrensberatung der Bewohner erfolgt ebenfalls mit eigenem Personal der Bezirksregierung – ebenso wie eine psychosoziale Erstberatung der Bewohner. Der Betrieb mit den drei Bausteinen Betreuung, Verpflegung und Sicherheit wird dagegen an externe Dienstleister vergeben. Zur Betreuung gehören u.a. Unterhaltung und Betrieb der Einrichtung, Zimmerzuteilung, soziale Betreuung, Freizeitgestaltung durch Sport-, musikalische Angebote, Kinderbetreuung, Taschengeldauszahlungen, Versorgung mit Bekleidung und Hygieneartikeln, Gemeinschaftswäsche, medizinische Grundversorgung.
Zum Umfang der Dienstleistungen gehört ebenso ein/e Umfeldmanager*in, der/die eine Mittlerfunktion zwischen der Aufnahmeeinrichtung und der Nachbarschaft bzw. Bürgerschaft der Kommune übernimmt. Er/Sie leistet Informations- und Aufklärungsarbeit und dient unter anderem als Anlaufstelle für etwaige Beschwerden.
Das Land NRW verfügt derzeit über rund 27.740 Plätze in Zentralen Unterbringungseinrichtungen sowie 6.570 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen. (Quelle: https://www.mkjfgfi.nrw/menue/flucht/entwicklungen-im-bereich-flucht-newsletter). Insbesondere die ZUE-Kapazitäten sollen ausgebaut werden.
In den städtischen Einrichtungen wohnen Personen, die der Stadt Rheda-Wiedenbrück zugewiesen wurden. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Stadt Rheda-Wiedenbrück und leben selbständig in den Unterkünften, die Kinder besuchen städtische Kindertageseinrichtungen oder sind schulpflichtig. Ziel ist die Integration der Geflüchteten mit langfristiger Bleibeperspektive in den Arbeitsmarkt, Schule und Gesellschaft.
Keine Zuweisungen mehr nach Inbetriebnahme
Die in einer ZUE vorgehaltenen Kapazitäten werden aktuell 1:1 auf die Aufnahmeverpflichtung der Kommune angerechnet, in der sie betrieben wird.
D.h. spätestens mit Inbetriebnahme der ZUE werden die dort vorgehaltenen Plätze zu 100 % auf die kommunale Unterbringungsverpflichtung angerechnet, sodass mittelfristig nicht mit weiteren Zuweisungen von Geflüchteten nach Rheda-Wiedenbrück gerechnet werden muss. In der Regel zielt die Bezirksregierung auf die Errichtung einer ZUE mit mindestens 450 Plätzen ab, da nur diese wirtschaftlich zu betreiben sind. Sollte eine ZUE in Rheda-Wiedenbrück entstehen würde vertraglich vereinbart, dass dort maximal 450 Personen untergebracht werden dürfen.