Unterbringung
Geflüchtete

Einladung zur Informationsveranstaltung über die mögliche Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes

Am Donnerstag, 10. Oktober, lädt die Stadtverwaltung um 19 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in das A2-Forum ein. Anlass sind die aktuellen Gespräche mit der Bezirksregierung Detmold über die mögliche Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes. Neben Bürgermeister Theo Mettenborg sind Dr. Ina Epkenhans-Behr als zuständige Beigeordnete, der Erste Beigeordnete Christoph Krahn, Rüdiger Most als zuständiger Abteilungsleiter der Bezirksregierung Detmold und Martin Hempel als zuständiger Hauptdezernent der Bezirksregierung anwesend.

Ziel der Veranstaltung ist es, die Bürgerinnen und Bürger über die aktuellen Entwicklungen zu informieren. Am Dienstag, 1. Oktober, wurde das Thema öffentlich im Rat diskutiert. Die weitere politische Beratung ist im Rahmen einer Sonderratssitzung für Ende Oktober vorgesehen.

Hier finden Sie alle Informationen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen in Rheda-Wiedenbrück.

  • In Rheda-Wiedenbrück leben derzeit rd. 1.300 Geflüchtete, davon 950 in städtischen Unterkünften oder von der Stadt angemietetem Wohnraum
  • Über die letzten 10 Jahre sind im Durchschnitt pro Monat 9 Geflüchtete hinzugekommen, d.h. 107 Geflüchtete pro Jahr, die die Stadt Rheda-Wiedenbrück unterbringen musste.
  • In 2024 sind pro Monat 15 Personen hinzugekommen. Führt man diese Zahlen fort, wären dies 180 bis Ende 2024. In diesem Fall reichen die städtischen Unterbringungskapazitäten spätestens im September 2025 nicht mehr aus.
  • Die Stadt Rheda-Wiedenbrück, d.h. die städtische Verwaltung, aber auch die Kitas und Schulen kommen bereits jetzt an ihre Leistungsgrenzen bei der Unterbringung und Betreuung/Beschulung der Geflüchteten.
  • Es ist leider nicht davon auszugehen, dass die derzeitigen bundespolitischen Maßnahmen kurz- und mittelfristig dazu führen, dass die Anzahl der Geflüchteten deutlich abnimmt.
  • Die auch für Rheda-Wiedenbrück zuständige Bezirksregierung Detmold ist angehalten kurzfristig 5.000 Unterbringungsplätze in Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUEen) im gesamten Regierungsbezirk zu schaffen und hat daher auch Kontakt zur Stadt Rheda-Wiedenbrück aufgenommen um Optionen für die Einrichtung einer ZUE zu prüfen.
  • In dieser Situation gibt es zwei Optionen:
    • Die Stadt schafft weitere städtische Unterbringungskapazitäten auf verschiedenen Grundstücken in der Stadt und stellt Kita- und Schulplätze zur Verfügung.
    • Die Bezirksregierung Detmold errichtet eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes NRW in Rheda-Wiedenbrück, mit der Folge, dass die Stadt Rheda-Wiedenbrück selbst keine Geflüchteten mehr aufnehmen und unterbringen müsste und die Kinder in der ZUE betreut und beschult würden.

In der Ratssitzung am Dienstag, 1. Oktober, wurde über die Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE) beraten. Nach der Bürgerfragestunde gab es umfassende Antworten.

Am Donnerstag, 10. Oktober, um 19 Uhr, sind alle Interessierten zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung in das A2-Forum eingeladen.

Mögliche Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE)

bis zu 450 Plätze
Fläche "Im Mersch"

Vorlage für den Stadtrat
  • Was ist eine ZUE?

    Die ZUEen werden vom Land betrieben und liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksregierung. Die Leitung der Einrichtungen, die psychosoziale Erstberatung sowie die Verfahrensberatung obliegt dem Land. Die Bereiche Betreuung, Sicherheit und Verpflegung werden durch das Land an externe Dienstleister vergeben. Spätestens mit Inbetriebnahme der ZUE werden die dort vorgehaltenen Plätze zu 100 % auf die kommunale Unterbringungsverpflichtung angerechnet, sodass im Regelfall während der Betriebsdauer der ZUE nicht mit weiteren Zuweisungen von Geflüchteten in die Kommune gerechnet werden muss.

    Die untergebrachten Personen werden vollverpflegt und werden mit Hygieneartikeln versorgt. Betreuendes Personal ist rund um die Uhr vor Ort. Es werden tagesstrukturierende Freizeit-Angebote, Sportaktivitäten, Erstorientierungs- und Deutschkurse sowie Kinderspielstuben angeboten. Darüber hinaus gibt es in der Regel ein schulnahes Angebot. Eine Regelbeschulung erfolgt für in einer ZUE untergebrachte Kinder nicht. In den Einrichtungen wird eine Sanitätsstation für die medizinische Grundversorgung betrieben.

    Für jede Einrichtung wird von der zuständigen Bezirksregierung ein/e Umfeldmanager*in gestellt. Hierbei handelt es sich um eine Ansprechperson für die Anliegen von Nachbarn, Bürgerinnen und Bürgern sowie der Kommune.

    Bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtliche Tätige sind in den Einrichtungen willkommen. Die Ehrenamtskoordination gehört insofern zum Leistungsumfang der Betreuungsleistungen.

    Beim beauftragten Verpflegungsdienstleister liegt die Verantwortung für den Betrieb der Kantine mit Ausgabe der Verpflegung. Anders als in kommunalen Einrichtungen erfolgt die Versorgung der Bewohner*innen von ZUEs im Wesentlichen durch Sachleistungen.

    Ein von der Bezirksregierung zu beauftragender Sicherheitsdienstleister ist für die Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs zuständig und 24/7 vor Ort präsent. Hierfür übernimmt dieser Eingangs- und Ausgangskontrollen, führt Aufsicht bei Neuankunft sowie Taschengeld-, Kleidungs- und Essensausgaben sowie bei der Durchführung von Transfers.

    Die Leistungsbeschreibung „Betreuung für ZUEs“, auf deren Grundlage diese Leistungen landesweit ausgeschrieben werden, ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

    Die Schutzsuchenden bleiben bis zur finalen Zuweisung in eine Kommune, bis zur Ausreise oder bis zur Abschiebung in der ZUE. Sorgeberechtige mit Kindern verbleiben regelmäßig nicht länger als 6 Monate in einer ZUE; Personen ohne Kinder regelmäßig nicht länger als 24 Monate.

    Den entsprechenden Leistungskatalog des Landes NRW finden Sie hier.

  • Was ist der Unterschied zu einer städtischen Unterkunft?

    Die ZUE ist für Geflüchtete die zweite Station nach einem kurzen Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes. Sofern nicht bereits während des Aufenthalts in der ZUE eine Ablehnung des Antrags und eine Rückführung in das Herkunftsland oder eine Überstellung in ein anderes EU-Land nach dem Dublin-Verfahren stattfindet, erfolgt innerhalb eines Zeitraums von maximal 24 Monaten bzw. bei Minderjährigen und ihren Sorgeberechtigten bis zu 6 Monaten eine Zuweisung der Personen in die Kommunen.

    ZUEen werden von den Bezirksregierungen als Landeseinrichtungen betrieben und durch eigenes Personal vor Ort geleitet. Die Verfahrensberatung der Bewohner erfolgt ebenfalls mit eigenem Personal der Bezirksregierung – ebenso wie eine psychosoziale Erstberatung der Bewohner. Der Betrieb mit den drei Bausteinen Betreuung, Verpflegung und Sicherheit wird dagegen an externe Dienstleister vergeben. Zur Betreuung gehören u.a. Unterhaltung und Betrieb der Einrichtung, Zimmerzuteilung, soziale Betreuung, Freizeitgestaltung durch Sport-, musikalische Angebote, Kinderbetreuung, Taschengeldauszahlungen, Versorgung mit Bekleidung und Hygieneartikeln, Gemeinschaftswäsche, medizinische Grundversorgung.

    Zum Umfang der Dienstleistungen gehört ebenso ein/e Umfeldmanager*in, der/die eine Mittlerfunktion zwischen der Aufnahmeeinrichtung und der Nachbarschaft bzw. Bürgerschaft der Kommune übernimmt. Er/Sie leistet Informations- und Aufklärungsarbeit und dient unter anderem als Anlaufstelle für etwaige Beschwerden.

    Das Land NRW verfügt derzeit über rund 27.740 Plätze in Zentralen Unterbringungseinrichtungen sowie 6.570 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen. (Quelle: https://www.mkjfgfi.nrw/menue/flucht/entwicklungen-im-bereich-flucht-newsletter). Insbesondere die ZUE-Kapazitäten sollen ausgebaut werden.

    In den städtischen Einrichtungen wohnen Personen, die der Stadt Rheda-Wiedenbrück zugewiesen wurden. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Stadt Rheda-Wiedenbrück und leben selbständig in den Unterkünften, die Kinder besuchen städtische Kindertageseinrichtungen oder sind schulpflichtig. Ziel ist die Integration der Geflüchteten mit langfristiger Bleibeperspektive in den Arbeitsmarkt, Schule und Gesellschaft. 

    Keine Zuweisungen mehr nach Inbetriebnahme

    Die in einer ZUE vorgehaltenen Kapazitäten werden aktuell 1:1 auf die Aufnahmeverpflichtung der Kommune angerechnet, in der sie betrieben wird.

    D.h. spätestens mit Inbetriebnahme der ZUE werden die dort vorgehaltenen Plätze zu 100 % auf die kommunale Unterbringungsverpflichtung angerechnet, sodass mittelfristig nicht mit weiteren Zuweisungen von Geflüchteten nach Rheda-Wiedenbrück gerechnet werden muss. In der Regel zielt die Bezirksregierung auf die Errichtung einer ZUE mit mindestens 450 Plätzen ab, da nur diese wirtschaftlich zu betreiben sind. Sollte eine ZUE in Rheda-Wiedenbrück entstehen würde vertraglich vereinbart, dass dort maximal 450 Personen untergebracht werden dürfen.

  • Warum befürwortet die Verwaltung die Einrichtung einer ZUE in Rheda-Wiedenbrück?

    Entlastung der Unterbringungssituation

    Die Anrechnung der Kapazitäten führt zu einer Entlastung der Unterbringungssituation und gewährt der Stadt Planungssicherheit. Es müssten vorerst keine weiteren eigenen städtischen Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden; Kosten für Anmietung/Ankauf oder Errichtung sowie Ausstattung entfallen somit. Angemietete Objekte könnten ggf. sukzessive auf den Wohnungsmarkt zurückgegeben werden.

    Auswirkungen auf das KiTa-, Schul- und Ganztagssystem

    In den letzten Jahren wurde sowohl das KiTa- als auch das Schul- und Ganztagssystem durch steigende Zuwanderung, sowohl im Fluchtkontext als auch im Kontext Arbeitsmigration stark gefordert. Es mussten zusätzliche Plätze geschaffen werden, um den gesetzlichen Anspruch erfüllen zu können. Auch mit Blick auf den Fachkräftemangel ist es bereits jetzt eine große Herausforderung die gesetzlichen Qualitätsstandards adäquat zu erfüllen. Die in einer ZUE untergebrachten Kinder haben keinen Betreuungsanspruch im KiTa-Bereich und unterliegen keiner Schulpflicht (diese wird erst durch die anschließende Zuweisung in eine Kommune ausgelöst) sodass das städtische KiTa-und Schulsystem nicht durch weitere zugewiesene Kinder gefordert würde.

    Entlastung für die finanziellen und personellen Ressourcen der Stadt

    Die Fachabteilungen der Stadtverwaltung (FB Soziales und Bürgerservice, FB Immobilienmanagement), die durch die permanenten Zuweisungen stark gefordert sind neue Unterkünfte für eine wachsende Anzahl von Geflüchteten aufzubauen und zu betreiben, könnten sich auf diejenigen Unterkünfte und Personen konzentrieren, die wir bereits jetzt in Rheda-Wiedenbrück bereits haben. Ferner werden Finanzmittel nicht durch die Errichtung zusätzlicher Unterkunftsgebäude gebunden.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

    Fragen können auch an das dafür eingerichtete Postfach zue@rh-wd.de gesandt werden.