Unsere Innenstädte sind die pulsierenden Mittelpunkte unserer schönen Stadt: für Handel, Gastronomie, Dienstleistungen, Kultur, Bildung und die Menschen. In Folge der Corona-Pandemie wurden unsere Innenstädte geschwächt und Leerstände sind entstanden. Durch das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte“ des Landes NRW stehen der Stadt Rheda-Wiedenbrück Fördergelder in Höhe von 511.678€ zur Verfügung, um die Leerstände in unseren Innenstädten mit neuem Leben zu füllen. Dies ist die Chance zum einen für Existenzgründer*innen, um ihre Idee in einem Ladenlokal in den Innenstädten Rheda oder Wiedenbrück zu verwirklichen und zum anderen für Immobilien-eigentümer*innen (drohende) Leerstände mit neuen Ideen zu füllen.
Ablauf und Voraussetzungen:
· Die Stadt mietet das Ladenlokal zu 70% der alten Kaltmiete an. D.h. der/die Vermieter*in verzichtet auf 30% seiner letzten Kaltmiete für maximal zwei Jahre.
· Die Stadt untervermietet dieses zu 20% der alten Kaltmiete an Geschäftsgründer*innen.
· Die Stadt übernimmt sowohl die Vermittlung zwischen allen Parteien als auch die Erstellung der Mietverträge und fungiert als sicherer Vertragspartner.
· Eine Förderung gilt nur im Konzentrationsbereich (s. Karte), bis zu 300m2 (die Fläche des Ladenlokals kann größer sein), für einen maximalen Vertragszeitraum von 2 Jahren und bis höchstens dem 31.12.2023.
· Eine Anmietung und Weitervermietung kommen nur im Einvernehmen zwischen Eigentümer, Untermieter und Stadt zustande.
· Ziel ist ein direktes Mietverhältnis zwischen neuem Mieter und Vermieter nach Ende des Sofortprogramms.
