Überbrückungshilfe IV
Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche).
Die Überbrückungshilfe IV kann nur über prüfende Dritte beantragt werden. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 15. Juni 2022
Die Überbrückungshilfen I, II und III sind bereits ausgelaufen.