Aktuelles in Rheda-Wiedenbrück

Schrittweise Wiederinbetriebnahme des Unternehmens Tönnies

In großem Einvernehmen aller beteiligten Behörden, hat die Stadt Rheda-Wiedenbrück am 2. Juli auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auf Vorschlag des Gesundheitsamtes des Kreises Gütersloh und im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese untersagt zum einen alle betrieblichen Tätigkeiten auf dem Betriebsstandort – mit Ausnahmen – und gibt die Voraussetzungen für die schrittweise Wiederaufnahme des Betriebes oder von Teilen des Betriebes oder von Tätigkeiten der auf dem Betriebsgelände ansässigen Firmen und Unternehmen vor.

Folgende Bereiche sind aktuell wieder in Betrieb

  •  Teilbereich Verwaltung
  •  DRK-Kita auf dem Werksgelände
  •  technische Dienste
  • Versand- und Transportlogistik, Logistikzentrum
  •  Unternehmen Tillman's Convenience
  •  Unternehmen Reisinger GmbH (Schlachtung) und Acontex GmbH (Blutverarbeitung)
  •  Unternehmen Tönnies Lebensmittel GmbH & Co. KG (Schweine- und Sauenzerlegung)
  • Pressemitteilung 17.07.2020 - Ordnungsverfügung zur Beibehaltung und Festlegung der geltenden Hygienemaßnahmen

    Die Allgemeinverfügung der Stadt zur Schließung bzw. zur schrittweisen Wiederinbetriebnahme des Unternehmens läuft mit dem heutigen Tag aus. In den Abstimmungsgesprächen der beteiligten Behörden sind die Hygieneschutzmaßnahmen festgelegt worden, die weiter gelten sollen. Hierzu hat die Stadt heute eine entsprechende Ordnungsverfügung erlassen.

    Mit dem morgigen Tag (18. Juli) tritt die Ordnungsverfügung in Kraft und gilt zunächst solange eine pandemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt. Eine Verlängerung ist über diesen Zeitraum hinaus möglich. Die zusätzlich installierten Hygienemaßnahmen sind für den weiteren Betrieb des Unternehmens unerlässlich.

  • Pressemitteilung 16.07.20 - Wiederinbetriebnahme des Unternehmens Tönnies Lebensmittel GmbH & Co. KG: Freigabe der Schweine- und Sauenzerlegung

    Aufgrund der Abstimmungsgespräche mit allen beteiligten Behörden wurden nochmals Begehungen zur Abnahme der durch das Hygienekonzept und der wissenschaftlichen Expertise vorgegeben Installationen (bspw. Trennelemente aus Plexiglas) am heutigen Tag vor Ort durch die Gutachter und Experten durchgeführt. Auch Kaltrauchtestungen waren Teil der Inaugenscheinnahme.

    Auf Grundlage der wissenschaftlichen Expertise, dem Hygienekonzept und in Abstimmung mit allen beteiligten Behörden hat Bürgermeister Theo Mettenborg die Teilaufhebung für den Bereich „Zerlegung“ verfügt. Ab sofort dürfen die 2.714 (1.387 Schweinezerlegung, 415 Sauenzerlegung, 912 Nebenbereiche) Mitarbeitenden das Werksgelände betreten und ihre Arbeit schrittweise wieder aufnehmen.

    In einem Probetrieb soll der Bereich am Freitag die Arbeit aufnehmen können. In dem Probebetrieb dürfen nicht mehr als 10.000 Tiere geschlachtet, zerlegt und weiter verarbeitet werden. Danach ist ein schrittweises „Hochfahren“ des Bereiches denkbar. Die Festlegungen hierzu erfolgen nach Bewertung des morgigen Probebetriebes.

    Der Teilbereich „Zerlegung“ wies vor den zusätzlichen Maßnahmen ein erhöhtes Infektionsrisiko auf. Durch die zusätzlichen Installationen (Hepa-Filtration, Trennelemente aus Plexiglas, etc.) konnte durch gutachterliche Stellungnahmen das Risiko nachweislich minimiert werden. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme wird die zuvor genannte Produktionsbeschränkung verfügt.

    Für die Wiederinbetriebnahme sind insbesondere folgende Maßnahmen anzuwenden:

    -        Hepa-Filtration und weitere raumluftverbessernde Maßnahmen

    Neben den bestehenden UV-Entkeimungssystemen werden zusätzliche Hepa-Filtrationssysteme installiert. Durch eine erhöhte Frischluftzufuhr wird die Raumluft zusätzlich verbessert.

    -        Wohnen und Transport
    Die Wohnraumkontrollen werden verstärkt, insofern die Räumlichkeiten in den Bereich der Arbeitsstättenverordnung fallen. Die Wohnraumbewirtschaftung wird mittelfristig eine eigens dafür zu gründende Gesellschaft übernehmen. Die Mitarbeiterbeförderung wird optimiert: Je Fahrzeugtyp ist eine maximale Personenanzahl vorgegeben.

    -        Adressmanagement
    Es wird eine aktuelle Datenbank für Wohn- und Aufenthaltsadressen aller Beschäftigten erstellt.

    -        Reihentestung
    Alle Produktionsbeschäftigten werden zweimal wöchentlich getestet. Hierfür wird ein mobiles Zelt am Werkseingang errichtet. Reiserückkehrer sollen in der Woche täglich getestet werden.

    -        Mitarbeiterschulung
    Es werden Mitarbeiterschulungen hinsichtlich der Sicherheitsregeln und des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes durchgeführt.

    -        Arbeitsmedizinische Versorgung und ärztlicher Check
    Der automatische Temperaturscanner wird um einen ärztlichen Check aller am Drehkreuz eintreffenden Mitarbeiter zu Schichtbeginn ergänzt.

    -        Kantinenkonzept
    Alle Mitarbeiter des Teilbereiches werden einen separaten Kantinenbereich nutzen.

    -        Sozialräume und betriebliche Wegeführung
    Die Laufwege vom Werkseingang bis zum Arbeitsplatz wurden festgelegt. Die Produktionsprozesse ermöglichen gestaffelte Pausenzeiten. Es findet keine Vermischung des Personals statt.

    -        Mund-Nasen-Schutz
    In allen Betriebsgebäuden ist die Nutzung eines medizinischen, dreilagigen Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.

    -        Mindestabstände
    Zwischen den Beschäftigten wird durch abgehangene Vorhänge eine Trennung erreicht. Die Arbeitsplätze erfüllen die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m.

    -        Kontrollen
    Es finden weitere Kontrollen statt, die Frequenz wird erhöht.

    Grundsätzlich dürfen auf dem Betriebsgelände nur Mitarbeiter arbeiten, die nicht unter Quarantäne stehen und ein Negativattest vorlegen können. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch die Ordnungsbehörde kontrolliert.

  • Pressemitteilug 15.07.20 - Wiederinbetriebnahme der Unternehmen Reisinger GmbH (Schlachtung) und Acontex GmbH (Blutverarbeitung)

    Nach konkreten Abstimmungsgesprächen zwischen allen beteiligten Behörden und dem Unternehmen hat Bürgermeister Theo Mettenborg eine Teilaufhebung der Schließungsverfügung für die Unternehmen Reisinger GmbH (Schlachtung) und Acontex GmbH (Blutverarbeitung) verfügt. Die 597 Mitarbeitenden der Schlachtung und die 7 Mitarbeitenden der Blutverarbeitung dürfen ab sofort das Werksgelände betreten und ihre Arbeit schrittweise wieder aufnehmen.

    Die Bereiche „Schlachtung“ und „Blutverarbeitung“ sind räumlich und betrieblich von anderen Bereichen der Unternehmensgruppe getrennt und voneinander abhängig. Ein stetiger Luftaustausch ist gewährleistet. Der Bereich „Blutverarbeitung“ beschäftigt nur eine geringe Anzahl an Mitarbeitenden, daher wird das Infektionsrisiko als gering eingestuft. Zudem ist ein großer Abstand zwischen den Mitarbeitenden aufgrund der niedrigen Personenanzahl gewährleistet.

    Das wesentlich ergänzte und überarbeitete Hygienekonzept des Unternehmens bietet die Grundlage, das die Tochterkonzerne unter den vereinbarten Hygieneauflagen den Betrieb wieder aufnehmen können.

    Für die Wiederinbetriebnahme sind insbesondere folgende Maßnahmen anzuwenden:

    -        Wohnen und Transport
    Die Wohnraumkontrollen werden verstärkt, insofern die Räumlichkeiten in den Bereich der Arbeitsstättenverordnung fallen. Die Wohnraumbewirtschaftung wird mittelfristig eine eigens dafür zu gründende Gesellschaft übernehmen. Die Mitarbeiterbeförderung wird optimiert: Je Fahrzeugtyp ist eine maximale Personenanzahl vorgegeben.

    -        Adressmanagement
    Es wird eine aktuelle Datenbank für Wohn- und Aufenthaltsadressen aller Beschäftigten erstellt.

    -        Reihentestung
    Alle Produktionsbeschäftigten werden zweimal wöchentlich getestet. Hierfür wird ein mobiles Zelt am Werkseingang errichtet. Reiserückkehrer sollen in der Woche täglich getestet werden.

    -        Mitarbeiterschulung
    Es werden Mitarbeiterschulungen hinsichtlich der Sicherheitsregeln und des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes durchgeführt.

    -        Arbeitsmedizinische Versorgung und ärztlicher Check
    Der automatische Temperaturscanner wird um einen ärztlichen Check aller am Drehkreuz eintreffenden Mitarbeiter zu Schichtbeginn ergänzt.

    -        Kantinenkonzept
    Alle Mitarbeiter des Teilbereiches werden einen separaten Kantinenbereich nutzen.

    -        Sozialräume und betriebliche Wegeführung
    Die Laufwege vom Werkseingang bis zum Arbeitsplatz wurden festgelegt. Die Produktionsprozesse ermöglichen gestaffelte Pausenzeiten. Es findet keine Vermischung des Personals statt.

    -        Mund-Nasen-Schutz
    In allen Betriebsgebäuden ist die Nutzung eines medizinischen, dreilagigen Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.

    -        Mindestabstände
    Zwischen den Beschäftigten wird durch abgehangene Vorhänge eine Trennung erreicht. Die Arbeitsplätze erfüllen die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m.

    -        Kontrollen
    Es finden weitere Kontrollen statt, die Frequenz wird erhöht.

    Grundsätzlich dürfen auf dem Betriebsgelände nur Mitarbeiter arbeiten, die nicht unter Quarantäne stehen und ein Negativattest vorlegen können. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch die Ordnungsbehörde kontrolliert.

    Antrag auf Wiederinbetriebnahme des Bereichs „Zerlegung“

    Seitens des Unternehmens wurde bereits ein Antrag auf die Wiederinbetriebnahme des Bereiches „Zerlegung“ gestellt. Zunächst finden morgen nochmals Begehungen zur Abnahme der durch das Hygienekonzept und der wissenschaftlichen Expertise vorgegeben Installationen (bspw. Trennelemente aus Plexiglas) vor Ort durch die Gutachter und Experten statt. Am Freitag soll der Bereich der Zerlegung zunächst in einem Probebetrieb wieder aufgenommen werden.

  • Pressemitteilung 13.07.20 - Wiederinbetriebnahme des Unternehmens Tillman‘s Convenience

    Heute hat Bürgermeister Theo Mettenborg in Abstimmung mit Land, Bezirksregierung und Kreis Gütersloh eine Teilaufhebung der Schließungsverfügung für das Unternehmen Tillman‘s Convenience GmbH verfügt.

    Unter strengen Hygieneauflagen dürfen die Mitarbeitenden wieder auf dem Werksgelände tätig werden. Für die Wiederinbetriebnahme sind insbesondere folgende Maßnahmen anzuwenden:

    -        Hepa-Filtration und weitere raumluftverbessernde Maßnahmen
    Neben den bestehenden UV-Entkeimungssystemen werden zusätzliche Hepa-Filtrationssysteme installiert. Durch eine erhöhte Frischluftzufuhr wird die Raumluft zusätzlich verbessert.

    -        Wohnraumkontrollen
    Die Wohnraumkontrollen werden verstärkt, insofern die Räumlichkeiten in den Bereich der Arbeitsstättenverordnung fallen. Die Wohnraumbewirtschaftung wird mittelfristig eine eigens dafür zu gründende Gesellschaft übernehmen. Die Mitarbeiterbeförderung wird optimiert: Je Fahrzeugtyp ist eine maximale Personenanzahl vorgegeben.

    -        Adressmanagement
    Es wird eine aktuelle Datenbank für Wohn- und Aufenthaltsadressen aller Beschäftigten erstellt.

    -        Reihentestung
    Alle Produktionsbeschäftigten werden zweimal wöchentlich getestet. Hierfür wird ein mobiles Zelt am Werkseingang errichtet. Reiserückkehrer sollen in der Woche täglich getestet werden.

    -        Mitarbeiterschulung
    Es werden Mitarbeiterschulungen hinsichtlich der Sicherheitsregeln und des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes durchgeführt.

    -        Arbeitsmedizinische Versorgung und ärztlicher Check
    Der automatische Temperaturscanner wird um einen ärztlichen Check aller am Drehkreuz eintreffenden Mitarbeiter zu Schichtbeginn ergänzt.

    -        Kantinenkonzept
    Alle Mitarbeiter des Teilbereiches werden einen separaten Kantinenbereich nutzen.

    -        Sozialräume und betriebliche Wegeführung
    Die Laufwege vom Werkseingang bis zum Arbeitsplatz wurden festgelegt. Die Produktionsprozesse ermöglichen gestaffelte Pausenzeiten. Es findet keine Vermischung des Personals statt.

    -        Mund-Nasen-Schutz
    In allen Betriebsgebäuden ist die Nutzung eines medizinischen, dreilagigen Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.

    -        Mindestabstände
    Zwischen den Beschäftigten wird durch abgehangene Vorhänge eine Trennung erreicht. Die Arbeitsplätze erfüllen die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m.

    -        Kontrollen
    Es finden weitere Kontrollen statt, die Frequenz wird erhöht.

    Grundsätzlich dürfen auf dem Betriebsgelände nur Mitarbeiter arbeiten, die nicht unter Quarantäne stehen und ein Negativattest vorlegen können. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch die Ordnungsbehörde kontrolliert.

  • Pressemitteilung 10.07.20 - Wiederinbetriebnahme des Unternehmens Tönnies: Freigabe der Logistik

    Unter Beachtung strenger Auflagen des Hygiene- und Sicherheitskonzeptes hat die Stadt weitere Schritte zur Wiederinbetriebnahme des Unternehmens Tönnies genehmigt. In Abstimmung mit Land, Bezirksregierung und Kreis Gütersloh wurden am Freitag (10. Juli)  weitere Ausnahmegenehmigungen zur Allgemeinverfügung durch Bürgermeister Theo Mettenborg erteilt. Diese ermöglichen die Wiederaufnahme der Versand- und Transportlogistik sowie des Logistikzentrums.  

    Grundsätzlich dürfen dort nur Mitarbeiter arbeiten, die nicht unter Quarantäne stehen und ein Negativattest vorlegen können. Alle Mitarbeiter dürfen sich nur in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen bewegen. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch die Ordnungsbehörde kontrolliert.

  • Pressemitteilung 09.07.20 - Wiederinbetriebnahme des Unternehmens Tönnies: Freigabe der technischen Dienste

    Beim heutigen Behördentreffen wurde das weiter überarbeitete und wesentlich ergänzte Hygienekonzept des Unternehmens Tönnies besprochen. Das Konzept nimmt alle wesentlichen Teilbereiche der Unternehmensgruppe in den Blick. Das Hygienekonzept wurde durch Vertreter des Unternehmens ausführlich vorgestellt und von den eingebundenen Vertretern der Fachbehörden mit Blick auf die Anforderungen für die einzelnen Teilbereiche zu einer stufenweisen Wiederinbetriebnahme bewertet. Mit gutachterlicher Stellungnahme bewertet wurden unter anderem raumluftverbessernde Maßnahmen (Filteranlagen).

    Nach dem Bereich der Verwaltung und der DRK-Kita auf dem Werksgelände, dürfen nun die technischen Dienste ihren Betrieb wieder aufnehmen. Für die schrittweise Öffnung des Unternehmens ist der Bereich Technik essenziell wichtig zur Ausführung der vorbereitenden Maßnahmen. Der Bereich der Technik wird freigegeben, um dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, weitere Maßnahmen im Rahmen des Hygieneschutzes zu realisieren. Die technischen Mitarbeitenden und entsprechende Fachbetriebe dürfen das Betriebsgelände wieder betreten und notwendige Arbeiten durchführen: Darunter fallen beispielsweise das Montieren von Schutzelementen in Kantinenbereichen und Teilen der Produktion. Außerdem erfolgt die Installation einer neuen Filtertechnik.

    Bereits am Sonntag soll die neue Lüftungsanlage einer sogenannten „Kaltrauchanalyse“ unterzogen werden. Das dient als Bewertungsgrundlage für die externen Experten.  

    Die Vertreter des Unternehmens kündigten an, kurzfristig weitere Anträge zur Öffnung der Bereiche Convenience, Versandlogistik und Tevex-Logistik zu stellen. Über diese Anträge werden die beteiligten Behörden in Abstimmung untereinander schnellstmöglich entscheiden.

  • Pressemitteilung 08.07.20 - Schrittweise Wiederinbetriebnahme des Unternehmens Tönnies

    Wie in den Behördentreffen der letzten Tage vereinbart, wurden die Möglichkeiten einer schrittweisen Öffnung des Unternehmens Tönnies umfangreich erörtert. Gestern fanden erste Begehungen auf dem Betriebsgelände in Rheda-Wiedenbrück statt.

    In Abstimmung mit Land, Bezirksregierung und Kreis Gütersloh wurde gestern am späten Abend eine Ausnahmegenehmigung zur Allgemeinverfügung durch Bürgermeister Theo Mettenborg erlassen: Diese ermöglicht in einem ersten Schritt die schrittweise Wiederinbetriebnahme des Teilbereiches „Verwaltung“ am Hauptstandort. Seit heute ist das Betretungsverbot des Werksgeländes für Beschäftigte im Bereich der „Verwaltung“ nicht mehr in Kraft. Die Mitarbeitenden des Unternehmens sind namentlich benannt, die das Betriebsgelände betreten dürfen.

    Mit Blick auf das relativ geringe Infektionsrisiko wird die Wiederaufnahme der Betriebsverwaltung nicht unverhältnismäßig hinausgezögert. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass eine räumliche Trennung zu anderen Arbeitsbereichen jederzeit eingehalten werden kann. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch die Ordnungsbehörde kontrolliert.

    Am morgigen Tag öffnet auch die DRK-Kita auf dem Werksgelände wieder. Am heutigen Nachmittag wurde diese Entscheidung zum Wohle der betroffenen Familien getroffen. Ausschlaggebend war auch das Argument, das der Kitabereich von anderen Bereichen des Betriebes getrennt zugeordnet ist. Die Kita verfügt über einen externen Zugang und ist selbst auch nicht Teil der Unternehmensgruppe. Diese Regelung wurde in großem Einvernehmen aller Beteiligten getroffen.

  • Pressemitteilung 07.07.20 - Aktuelle Informationen zu den Begehungen beim Unternehmen Tönnies

    Gestern wurde das Behördentreffen mit Vertretern des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Bezirksregierung Detmold, des Kreises Gütersloh und der Stadt Rheda-Wiedenbrück fortgesetzt. Gegenstand des Termins war die weitere Vorgehensweise zur schrittweisen Öffnung des Unternehmens Tönnies. Vertreter des Unternehmens waren ebenfalls anwesend und führten zum vorgelegten Hygienekonzept aus.

    In einer konstruktiven Arbeitsatmosphäre wurde das Hygienekonzept mit Blick auf die verschiedenen Unternehmensbereiche umfangreich erörtert. Thematisiert wurde unter anderem, dass Bereiche wie „Verwaltung“, „Logistik“ und „Technik“ voraussichtlich eher wieder den Betrieb aufnehmen können als andere, für die auch Umbaumaßnahmen (Lüftung) notwendig werden. Alle Firmenbereiche werden durch die beteiligten Fachbehörden und Wissenschaftler hinsichtlich des Arbeits-, Gesundheits-, Hygiene- und Infektionsschutzes bewertet.

    Mit dem heutigen Tag (07.07.2020) starten die ersten Begehungen auf dem Betriebsgelände, um eine fachliche Einschätzung zu diesen Themenbereichen auch unmittelbar im Betrieb herleiten zu können. Dafür sind Vertreter der Bezirksregierung (Arbeitsschutz) und des Kreises (Gesundheitsmedizinern, Veterinärmedizinern) mit hinzugezogenen Wissenschaftlern für die Themenbereiche in Rheda-Wiedenbrück.

    Unter Berücksichtigung der fachlichen Beurteilungen wird gemeinsam mit dem Land, der Bezirksregierung und dem Kreis, Bürgermeister Theo Mettenborg in den kommenden Tagen die schrittweise Öffnung des Unternehmens bewerten können. „Die Entscheidung, ob, wann und in welchem Umfang der Betrieb wieder starten kann, wird zwischen allen Beteiligten gemeinsam getroffen. Das Unternehmen ist intensiv eingebunden. Ich kann noch keine Aussage geben, wie schnell dies der Fall sein wird. Für den Bereich „Verwaltung“ kann eine Wiederinbetriebnahme auch kurzfristig möglich sein“, sagt Bürgermeister Theo Mettenborg.

  • Pressemitteilung 03.07.20 - Behördentreffen im Rathaus: Allgemeinverfügung erlassen

    Bürgermeister Theo Mettenborg hat aus aktuellem Anlass kurzfristig zu einem Behördentreffen ins Rathaus eingeladen. Mit Staatssekretär Dr. Edmund Heller vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Landrat Sven-Georg Adenauer, Herrn Abteilungsleiter Lutz Kunz von der Bezirksregierung als Vertreter des Arbeitsschutzes, Frau Dr. Anne Bunte als Vertreterin des Gesundheitsamtes, weiteren Vertretern der Landesregierung und des Kreises sowie der Kanzlei Wolter und Partner als Rechtsbeistand der Stadt, wurde die weitere Vorgehensweise zum Unternehmen Tönnies am Betriebsstandort Rheda-Wiedenbrück erörtert. Anlass des finalen Abstimmungsgespräches war das Auslaufen der zeitlichen Befristung der Betriebsschließung.

    In großem Einvernehmen aller beteiligten Behörden, hat die Stadt Rheda-Wiedenbrück gestern (2. Juli) auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auf Vorschlag des Gesundheitsamtes des Kreises Gütersloh und im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese untersagt zum einen alle betrieblichen Tätigkeiten auf dem Betriebsstandort – mit Ausnahmen – und gibt die Voraussetzungen für die schrittweise Wiederaufnahme des Betriebes oder von Teilen des Betriebes oder von Tätigkeiten der auf dem Betriebsgelände ansässigen Firmen und Unternehmen vor. In begründeten Einzelfällen können auf Antrag Ausnahmen von der verfügten Betriebsschließung und dem verfügten Betretungsverbot zugelassen werden. Soweit der Betriebsstandort nach Maßgabe dieser Ausnahmen betreten wird, gelten die Hygiene- und Abstandsregeln des RKI. Darüber hinaus sind die Bedingungen der Arbeitsquarantäne aufgenommen.

    Auf Antrag der Tönnies Holding können die Betriebsschließung und das Betretungsverbot auch vor Ablauf des Befristungszeitraumes am 17. Juli 2020 für klar beschriebene und abgegrenzte Teilbereiche des Unternehmens oder einzelne auf dem Betriebsgelände ansässige Firmen aufgehoben werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Unternehmensgruppe Tönnies mittels eines Konzeptes darlegt, dass den Anforderungen des Gesundheits- und des Arbeitsschutzes und den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung NRW vom 20. Juni 2020 in ausreichendem Maße Rechnung getragen wird und u.a. die Arbeitsschutz- und die Gesundheitsbehörden dieses Konzept genehmigen. Wissenschaftliche Überprüfungen der vorgelegten Konzepte sind denkbar.

     

    Zum Hintergrund: Im Zuge der betrieblichen Tätigkeiten auf dem Betriebsstandort Rheda-Wiedenbrück ist es zu einem schweren SARS-CoV-2-Ausbruchsgeschehen gekommen. Bis zum 21. Juni 2020 wurden 6.139 Untersuchungen auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgeführt. Davon waren 4.719 negativ (76,9 %) und 1.413 positiv (23,0 %). Damit handelte es sich bei dem Ausbruch um das größte singuläre Ausbruchsgeschehen in Deutschland. Insgesamt sind im Kreis Gütersloh mit Stand vom 30. Juni 2020 2.254 laborbestätigte Corona-Infektionen erfasst worden.

    Für die jetzt getroffene Entscheidung war diese überaus hohe Infektionsrate, die um ein Vielfaches über der allgemeinen Rate positiver Infektionen in der Bevölkerung liegt, ausschlaggebend. Diese Rate spricht nach den bislang vorliegenden Aussagen der Fachleute dafür, dass die betrieblichen Verhältnisse am Betriebsstandort die Ausbreitung der Infektion außerordentlich stark begünstigen. Zwar hat die Unternehmensgruppe Tönnies in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh und weiteren Fachleuten damit begonnen, die Ursachen für die festgestellte hohe Infektionsrate zu ermitteln, um auf der Grundlage dieser Erkenntnisse wirksame Maßnahmen zur Abhilfe zu entwickeln. Allerdings sind diese Untersuchungen und konzeptionellen Überlegungen bislang nicht abgeschlossen. Das am 2. Juli vorgelegte umfassende Hygienekonzept des Unternehmens wird derzeit bewertet. Hierzu wird am Montag, 6. Juli, ein Abstimmungstermin mit den Vertreten des Unternehmens und allen Fachbehörden stattfinden. 

    In dieser Situation kann eine Wiederaufnahme des Betriebes am Betriebsstandort noch nicht zugelassen werden. Eine - voraussichtlich schrittweise - Wiederaufnahme des Betriebs ist erst dann möglich, wenn wirksame Maßnahmen zur Beseitigung der überdurchschnittlich hohen Infektionsrate konzipiert und ein entsprechendes Konzept von den zuständigen Behörden genehmigt und mit Betriebsaufnahme umsetzungsfähig ist. Die in der Verfügung vorgesehenen Ausnahmen mildern den Eingriff dadurch ab, dass unter bestimmten Voraussetzungen einzelnen Personen der Zutritt gestattet werden kann und im Wege der Einzelerlaubnis einzelne Betätigungen wieder aufgenommen werden können.

    Die Befristung der Verfügung bis zum 17. Juli 2020 entspricht der Geltungsdauer der Allgemeinverfügung des MAGS NRW zur häuslichen Absonderung der im Betrieb Tätigen und derjenigen, mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ist insofern angemessen. Eine Veränderung der zeitlichen Geltungsdauer bleibt vorbehalten. Auf diese Weise besteht für die Stadt als Überwachungsbehörde eine zwingende Veranlassung, die Sachlage sowohl vor Fristablauf neu zu bewerten, als auch dann neu zu bewerten, wenn die Voraussetzungen für eine teilweise Wiederaufnahme des Betriebes zu einem früheren Zeitpunkt vorliegen sollten. Die mit dieser Verfügung unter Einschluss der vorangegangenen Verfügung des Kreises Gütersloh einhergehende Gesamtdauer des bisherigen Betriebsstillstandes von einem Monat ist aufgrund der Schwere des Ausbruchsgeschehens und der Ausstrahlungswirkung der Ausbreitungsgefahr auch unter Berücksichtigung aller Folgewirkungen noch als angemessen anzusehen.

    „Ich habe die Allgemeinverfügung gestern nach sehr bedachter Abwägung rechtsstaatlicher Grundsätze und auf rein sachlicher Grundlage im großen Einvernehmen mit den beteiligten Behörden des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verfügt. Ich nehme wahr, dass das Unternehmen deutliche Anstrengungen unternimmt, um den hygienischen Anforderungen für eine Wiederaufnahme des Betriebes gerecht zu werden. Ich sehe uns alle in der Pflicht, an einer sicheren Lösung mitzuarbeiten, die alle Aspekte des Gesundheitsschutzes und des Arbeitsschutzes berücksichtigt um ein weiteres Infektionsgeschehen auszuschließen und die gleichzeitig eine schrittweise Wiederaufnahme des Betriebes ermöglicht“, so Bürgermeister Mettenborg.