Straßenbaubeiträge

Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW)


Was sind Straßenbaubeiträge?

Straßenbaubeiträge werden erhoben, wenn eine öffentliche Straße nachmalig hergestellt, verbessert oder erweitert wird. Die Erhebung richtet sich nach §§ 8, 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück.

 

Wer trägt die Kosten und wie werden sie berechnet?

Eine Straße besteht aus verschiedenen Teileinrichtungen (z. B. Fahrbahn, Gehweg, Entwässerung oder Parkstreifen). Je nach Teileinrichtung und Einstufung der Straße ist der von den Anliegern und der Stadt zu tragende Anteil unterschiedlich hoch. Straßenbaubeiträge können grundsätzlich immer wieder erhoben werden, wenn eine Anlage nachmalig hergestellt, erweitert oder verbessert wird.

Eine nachmalige Herstellung liegt z. B. vor, wenn ein 50 Jahre alter und beschädigter Gehweg durch einen neuen Gehweg ersetzt wird.

Bei einer Erweiterung wird beispielsweise die Gehwegbreite vergrößert und so der Begegnungsverkehr von Fußgängern erleichtert.

Eine Verbesserung ist z. B. gegeben, wenn in einer Straße erstmalig ein Parkstreifen angelegt wird und so eine Trennung des ruhenden und fließenden Verkehrs erreicht wird.


Beispiele:

a)     Beim Ausbau eines Gehweges in einer Anliegerstraße trägt die Stadt          20 % des zu berücksichtigenden Aufwandes. Der Anliegeranteil liegt          bei 80 %.

b)     Beim Ausbau eines Gehweges in einer Hauptverkehrsstraße trägt die          Stadt 20 % des zu berücksichtigenden Aufwandes. Der Anteil der                   Anlieger beträgt ebenfalls 80 %.

c)     In einem Gebiet ohne Bebauungsplan wird eine Straße nachma-                   lig hergestellt. Nach dem erfolgten Ausbau wird ein Verteilungsfaktor         pro Quadratmeter Nutzungsfläche von 15,00 € ermittelt. Das Grund-           stück hat eine zu berücksichtigende Fläche von 600 m2 und ist mit               einem zweigeschossigen Wohnhaus bebaut. Der Beitrag berechnet               sich daher wie folgt:


600 m2 Grundstücksfläche x 1,25 (2 Vollgeschosse = 1,25) = 750 m2 Nutzungsfläche

750 m2 Nutzungsfläche x 15,00 € = 11.250 € Straßenbaubeitrag

 

Alle Angaben zu den jeweiligen Anteilen und den verschiedenen Straßenarten finden Sie in der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück.



Information der betroffenen Bürger*innen und Ablauf:

Bevor eine Straße ausgebaut wird, lädt die Stadt Rheda-Wiedenbrück die betroffenen Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigten zu einer Informationsveranstaltung ein. Dabei werden alternative Ausbauplanungen vorgestellt und es gibt die Möglichkeit, Fragen und Anregungen vorzubringen. Zudem werden eine unverbindliche Beitragshöhe genannt und grundsätzliche Informationen zum Beitragsrecht erläutert.

Danach wird die Baumaßnahme im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beraten und sofern ein Beschluss zum Ausbau gefasst wurde, wird die Maßnahme ausgeschrieben. Nach dem Abschluss der Bauarbeiten vergeht in der Regel noch mindestens ein Zeitraum von 12-18 Monaten, bevor der Beitragsbescheid erlassen wird. 

 

Ratenzahlung und Förderung:

Seit dem 01.01.2020 gilt der neue § 8a KAG NRW. Dadurch wurden die Ratenzahlungsmöglichkeiten für Bürger*innen deutlich erweitert und vereinfacht. Außerdem hat das Land NRW ein Förderprogramm beschlossen. Danach kann das Land NRW nach der Änderung der Förderrichtlinie im Jahr 2022 inzwischen den vollen Beitrag der betroffenen Anlieger übernehmen. Dies gilt für Straßenbaumaßnahmen in Rheda-Wiedenbrück, die ab dem 01.01.2018 vom Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss bzw. vom Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beschlossen wurden. Die Förderrichtlinie tritt am 31.12.2026 außer Kraft.


Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Baumanagement und Denkmalpflege gerne zur Verfügung:

Herr Kröger, Tel.: 05242/963340 oder stephan.kroeger@rh-wd.de

Frau Gödecke, Tel.: 05242/963344 oder nicole.goedecke@rh-wd.de