Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW)
Was sind Straßenbaubeiträge?
Straßenbaubeiträge werden erhoben, wenn eine öffentliche Straße nachmalig hergestellt, verbessert oder erweitert wird. Die Erhebung richtet sich nach §§ 8, 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück.
Wer trägt die Kosten und wie werden sie berechnet?
Eine Straße besteht aus verschiedenen Teileinrichtungen (z. B. Fahrbahn, Gehweg, Entwässerung oder Parkstreifen). Je nach Teileinrichtung und Einstufung der Straße ist der von den Anliegern und der Stadt zu tragende Anteil unterschiedlich hoch. Straßenbaubeiträge können grundsätzlich immer wieder erhoben werden, wenn eine Anlage nachmalig hergestellt, erweitert oder verbessert wird.
Eine nachmalige Herstellung liegt z. B. vor, wenn ein 50 Jahre alter und beschädigter Gehweg durch einen neuen Gehweg ersetzt wird.
Bei einer Erweiterung wird beispielsweise die Gehwegbreite vergrößert und so der Begegnungsverkehr von Fußgängern erleichtert.
Eine Verbesserung ist z. B. gegeben, wenn in einer Straße erstmalig ein Parkstreifen angelegt wird und so eine Trennung des ruhenden und fließenden Verkehrs erreicht wird.
Beispiele:
a) Beim Ausbau eines Gehweges in einer Anliegerstraße trägt die Stadt 20 % des zu berücksichtigenden Aufwandes. Der Anliegeranteil liegt bei 80 %.
b) Beim Ausbau eines Gehweges in einer Hauptverkehrsstraße trägt die Stadt 20 % des zu berücksichtigenden Aufwandes. Der Anteil der Anlieger beträgt ebenfalls 80 %.
c) In einem Gebiet ohne Bebauungsplan wird eine Straße nachma- lig hergestellt. Nach dem erfolgten Ausbau wird ein Verteilungsfaktor pro Quadratmeter Nutzungsfläche von 15,00 € ermittelt. Das Grund- stück hat eine zu berücksichtigende Fläche von 600 m2 und ist mit einem zweigeschossigen Wohnhaus bebaut. Der Beitrag berechnet sich daher wie folgt:
600 m2 Grundstücksfläche x 1,25 (2 Vollgeschosse = 1,25) = 750 m2 Nutzungsfläche
750 m2 Nutzungsfläche x 15,00 € = 11.250 € Straßenbaubeitrag
Alle Angaben zu den jeweiligen Anteilen und den verschiedenen Straßenarten finden Sie in der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück.