Eine Namensänderung kann nur vorgenommen werden, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Es gibt zwei verschiedene Arten der Namensänderung: Die gesetzliche und die behördliche Namensänderung.
Namensänderung
gesetzlich und behördlich
- Gesetzliche Namensänderung
Die gesetzliche Namensänderung wird nach dem bürgerlichen Recht entschieden. Hierbei kann Ihnen das Standesamt weitere Informationen geben, denn das Standesamt entscheidet in diesem Fall über Ihren Antrag.
- Behördliche Namensänderung
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung, auch behördliche Namensänderung genannt, ist eine reine Ermessensentscheidung und bedarf einer besonderen Begründung. Diese Form der Namensänderung wird vom Standesamt entgegengenommen und zur schlussendlichen Entscheidung der Kreisverwaltung Gütersloh übersandt.
Eine ausführliche Beratung kann Ihnen (ggf. nach Einschaltung der entscheidenden Behörde - Kreis Gütersloh) das Standesamt geben. Hier einmal einige Formulare: