Bundestagswahl 2025
Am 23.02.2025 findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Das Stadtgebiet Rheda-Wiedenbrück gehört zum Wahlkreis 130 Gütersloh I.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind,
- Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am 23.02.2007 geboren sind,
- mindestens seit drei Monaten vor der Wahl, also seit dem 23.11.2024, in der Bundesrepublik ihre (Haupt-)Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- in Rheda-Wiedenbrück ihren Hauptwohnsitz haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Wahlberechtigten erhalten ab Mitte Januar bis spätestens zum 02. Februar 2025 ihre Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Wer die Benachrichtigung verliert, kann trotzdem wählen. Im Wahllokal ist (mit und ohne Wahlbenachrichtigung) der Personalausweis oder Reisepass – bei Unionsbürger*innen der Identitätsnachweis – bereitzuhalten.
Das Wahlrecht steht auch dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sog. Auslandsdeutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie
1. entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
oder
2. wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Diese Personen müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, der bis zum 02.02.2025 (= 21. Tag vor der Wahl) beim Wahlamt eingegangen sein muss. Die Frist kann nicht verlängert werden. Es wird dann von dort das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft und ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ins Ausland versandt. Antragsformulare hält das Wahlamt bereit. Sie sind auch mit weiteren Informationen online bei der Bundeswahlleiterin abrufbar unter:
Wahlbezirke und Wahllokale
Das Stadtgebiet ist in 19 Wahlbezirke gegliedert. Die Wahlbenachrichtigung enthält auch Angaben zum richtigen Wahllokal. Die Wahllokale sind mit einer Ausnahme identisch mit denen bei der Europawahl 2024: Die Gebrüder-Grimm-Schule steht wegen Bauarbeiten nicht zur Verfügung, die entsprechenden Wahllokale werden daher in der Osterrath-Realschule eingerichtet.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder sich für die Wahlbezirkseinteilung interessieren, können Sie sich hier informieren. Anhand der folgenden Listen können Sie nachsehen, zu welchem Wahlbezirk Ihre Wohnadresse gehört. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich über alle Straßen Ihres Wahlbezirks und über die Anschrift Ihres Wahllokals zu informieren.
Statistische Wahlbezirke
Der Briefwahlbezirk 213 ist in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen. Dort werden je nach Geburtsjahresgruppe und Geschlecht zwölf verschiedene Stimmzettel ausgegeben, um Wahlbeteiligung und Wahlpräferenz der Gruppen (später durch IT.NRW ermittelt) zu untersuchen. Sie sind gekennzeichnet mit den Buchstaben A-M (ohne J). Das Wahlgeheimnis wird dadurch nicht verletzt. Die Auswertung erfolgt im Nachgang der Wahl durch IT.NRW.
Briefwahl
Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist in den letzten Jahren stetig beliebter geworden. Sofern Sie diese in Anspruch nehmen möchten, fordern Sie die erforderlichen Unterlagen bitte frühzeitig an. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagwahl stehen uns die Stimmzettel voraussichtlich erst ab Anfang Februar 2025 zur Verfügung, daher ist der Briefwahlzeitraum praktisch verkürzt.
Die Briefwahlunterlagen können ab sofort, bzw. nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, angefordert werden. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie nähere Informationen dazu. Der Antrag kann über das Onlinewahlscheinverfahren „OLIWA“, schriftlich (postalisch, per E-Mail [wahlamt@rh-wd.de], Telefax [05242/963-499]) oder ca. ab dem 10.02.2025 persönlich (im Briefwahlbüro zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses) gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Der letzte Termin zur regulären Ausstellung eines Wahlscheines ist Freitag, der 21.02.2025, 15:00 Uhr. Das Briefwahlamt hält sich an dem Tag daher bis 15:00 Uhr für Sie bereit. Danach sind bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, nur noch in Sonderfällen Wahlscheinanträge möglich (v. a. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung).
Das Briefwahlbüro finden Sie ab dem 10.02.2025 barrierefrei im Raum E30 im Erdgeschoss des Rathauses im Stadtteil Rheda, Rathausplatz 13. Es ist während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet und ohne vorherige Terminabstimmung zugänglich. Dort kann direkt gewählt werden. Das Team steht zusätzlich am letzten Freitag vor der Wahl (21.02.2025) bis 15:00 Uhr zur Verfügung.
Wer per Briefwahl abstimmt, muss sicherstellen, dass die Unterlagen spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sind. Hierbei sind die Postlaufzeiten zu beachten! Um das Risiko der Verfristung von Wahlbriefen zu reduzieren, steht Online-Wahlscheinantrag nur bis zum 20.02.2025, 07:00 Uhr, zur Verfügung. Danach bleibt die persönliche Beantragung und Abgabe möglich. Die Hauspostkästen des Rathauses, des Historischen Rathauses und des Stadthauses werden am Wahltag um 17:45 bzw. 17:30 Uhr letztmalig geleert!
Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist, wie die gesamte Wahlhandlung, öffentlich. Die Briefwahlvorstände treten dazu am Wahlsonntag um 16:00 Uhr in der Moritz-Fontaine-Gesamtschule, Fürst-Bentheim-Straße 55 in Rheda-Wiedenbrück, zusammen.