Wohnungsvermittlung in Rheda-Wiedenbrück

Wohnungsvermittlung Und Wohnraumschutz

Eine preisgünstige Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt zu finden ist oft schwierig, besonders für Haushalte mit geringem Einkommen und für Familien mit Kindern, für Alleinerziehende, Wohnungslose sowie ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. 

Seit dem 03.04.2020 ist die Nutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken genehmigungspflichtig. Näheres hierzu finden Sie unter der Rubrik Wohnraumschutzsatzung. 



Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu der städtischen Wohnraumvermittlung, zum Wohnberechtigungsschein und zum Antrag auf Zinssenkung sowie zum Schutz von Wohnraum.