Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Was sind Erschließungsbeiträge?
Die Stadt erhebt Erschließungsbeiträge für die erstmalige endgültige Herstellung von öffentlichen Straßen. Die Grundlage für die Erhebung sind §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Rheda-Wiedenbrück.
Wer trägt die Kosten und wie werden sie berechnet?
Die Stadt trägt grundsätzlich 10 % der zu berücksichtigenden Kosten. Der Anteil der Anlieger beträgt 90 %. Der Erschließungsbeitrag wird einmalig erhoben. Der jeweilige Anteil der einzelnen Anlieger richtet sich nach der Grundstücksfläche und nach der möglichen Ausnutzbarkeit des Grundstückes, z. B. nach der Anzahl der Vollgeschosse. Auch eine gewerbliche Nutzung oder eine Erschließung durch mehrere Straßen kann Einfluss auf den Beitrag haben.
Beispiele:
a) In einem Gebiet ohne Bebauungsplan wird eine Straße erstmalig endgültig hergestellt. Nach dem erfolgten Ausbau wird ein Vertei- lungsfaktor pro Quadratmeter Nutzungsfläche von 20,00 € ermittelt. Das Grundstück hat eine Fläche von 500 m2 und ist mit einem einge- schossigen Wohnhaus bebaut. Der Beitrag berechnet sich daher wie folgt:
500 m2 Grundstücksfläche x 1,0 (1 Vollgeschoss = 1,0) = 500 m2 Nut- zungsfläche
500 m2 Nutzungsfläche x 20,00 € = 10.000 € Erschließungsbeitrag
b) Das Nachbargrundstück hat eine Grundstücksfläche von 350 m2. Es ist mit einem zweigeschossigen Wohnhaus bebaut. Der Beitrag rechnet sich daher wie folgt:
350 m2 Grundstücksfläche x 1,25 (2 Vollgeschosse = 1,25) = 437,50 m2 Nutzungsfläche
437,50 m2 Nutzungsfläche x 20,00 € = 8.750 € Erschließungsbeitrag
Weitere Angaben finden Sie in der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück.