Warum muss mein Kind in Quarantäne?
Ihr Kind hatte Kontakt zu einer Person, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Es kann also sein, dass sich Ihr Kind mit dem Corona-Virus angesteckt hat. Da vom Kontakt bis zum Ausbruch der Krankheit bis zu 14 Tage vergehen können, muss Ihr Kind ab sofort für 14 Tage zu Hause bleiben. Damit soll verhindert werden, dass sich Infektionsketten bilden und sich das Corona-Virus weiter verbreitet.
Was bedeutet Quarantäne und was muss ich beachten?
Quarantäne bedeutet, dass Ihr Kind zu Hause bleiben muss und Kontakt zu anderen Menschen vermeiden sollte. Ihr Kind darf also nicht Ihre Wohnung oder Ihr Haus verlassen. Das bedeutet auch, dass Ihr Kind keinen Besuch bekommen darf, vor allem nicht von älteren Menschen oder Menschen mit chronischen Erkrankungen. Auch wenn ein Familienmitglied zu einer Risikogruppe gehört, sollte Ihr Kind möglichst Abstand halten, das heißt nicht die Hand geben, sich nicht küssen oder umarmen. Bitte achten Sie darauf, dass die üblichen Hygieneregeln eingehalten werden: Regelmäßiges Hände waschen, Husten-Nies-Etikette beachten, Einmal-Taschentücher benutzen, Hygieneartikel nicht mit anderen Personen teilen.
Müssen Eltern und Geschwister auch in Quarantäne?
Nein, die Quarantäne für Kontaktpersonen ohne Symptome gilt nur für Ihr Kind. Als Eltern dürfen Sie weiterhin zur Arbeit gehen, Geschwisterkinder dürfen weiterhin die Schule oder Kindertageseinrichtungen besuchen, solange sie selbst keine Krankheitssymptome zeigen.
Darf mein Kind wieder zur Schule/ KITA, wenn ich es auf das Corona-Virus testen lasse?
Nein. Die aktuell geltenden Richtlinien legen fest, dass bei einem Corona-Fall in der Schule die Quarantäne für Kontaktpersonen 10 Tage beträgt. Auch ein negatives Ergebnis des Corona-Tests verkürzt diese Zeit nicht.
Im Gegensatz zu Reiserückkehrenden hat Ihr Kind nachgewiesen Kontakt zu einer Person gehabt, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Bei Urlauberinnen und Urlaubern, die aus einem Risikogebiet einreisen, besteht dagegen nur die vage Möglichkeit, dass sie Kontakt mit dem Corona-Virus hatten. Daher kann bei Reiserückkehrenden die Quarantäne nach einem negativen Testergebnis aufgehoben werden.
Was mache ich, wenn mein Kind Symptome einer Corona-Erkrankung bekommt?
Grundsätzlich ist Ihre Kinderärztin/Ihr Kinderarzt immer die erste Ansprechperson, wenn Ihr Kind Krankheitssymptome zeigt. Wenn Ihr Kind unter Quarantäne steht, sind Sie aber auch verpflichtet, bei Krankheitssymptomen das Gesundheitsamt zu informieren. Hierzu erhalten Sie eine Telefonnummer vom Gesundheitsamt. Geben Sie diese Nummer bitte keinesfalls weiter, damit diese Telefonnummer für Sie und andere erreichbar bleibt.
Wann darf mein Kind wieder in die Schule?
Sie erhalten in einigen Tagen eine Information der Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück, eine sogenannte Ordnungsverfügung. In diesem Schreiben steht das Datum, an dem die Quarantäne abläuft und Ihr Kind wieder in die Schule gehen darf. Dieses Datum gilt natürlich nur, wenn Ihr Kind keine Symptome einer Corona-Erkrankung hat!
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen zum weiteren Ablauf in der Schule wenden Sie sich bitte direkt an die Leitung der Schule Ihres Kindes. Bei dringenden Fragen zum Corona-Virus hilft Ihnen das Gesundheitsamt Gütersloh montags bis freitags unter der Telefonnummer 05241/85 1700 oder unser Fachbereich Sicherheit und Ordnung unter der Telefonnummer 05242/963-566 weiter.