Wahlen in Rheda-Wiedenbrück

Europawahlen

Europawahl 2024

Am 09.06.2024 findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen. Zudem steht Ihnen hier eine Broschüre mit Informationen zur Europawahl in leichter Sprache zum Download zur Verfügung:

  • Wahlberechtigung

    Wahlberechtigt sind,

    • Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger (d.h. Personen, welche die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen),
    • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am 09.06.2008 geboren sind,
    • mindestens seit drei Monaten vor der Wahl, also seit dem 09.03.2024,
      1. in der Bundesrepublik Deutschland oder
      2. in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

    ihre (Haupt-)Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Die Wahlberechtigten erhalten ab Anfang Mai bis spätestens zum 19. Mai 2024 ihre Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Wer die Benachrichtigung verliert, kann trotzdem wählen. Im Wahllokal ist (mit und ohne Wahlbenachrichtigung) der Personalausweis oder Reisepass – bei Unionsbürger*innen der Identitätsnachweis – bereitzuhalten.

    Das Wahlrecht steht auch dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sog. Auslandsdeutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie

    1. entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
    2. wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

    Diese Personen müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, der bis zum 19.05.2024 (= 21. Tag vor der Wahl) beim Wahlamt eingegangen sein muss. Die Frist kann nicht verlängert werden. Es wird dann von dort das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft und ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ins Ausland versandt. Antragsformulare hält das Wahlamt bereit. Sie sind auch mit weiteren Informationen online

    bei der Bundeswahlleiterin abrufbar unter:

  • Wahlbezirke und Wahllokale

    Das Stadtgebiet ist in 19 Stimmbezirke gegliedert. Die Wahlbenachrichtigung enthält auch Angaben zum richtigen Wahllokal. Die Wahllokale sind mit einer Ausnahme identisch mit denen bei der Landtagswahl 2022: Das Herz-Jesu-Pfarrheim in Batenhorst steht wieder wie zuvor zur Verfügung.

    Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder sich für die Wahlbezirkseinteilung interessieren, können Sie sich hier informieren. Anhand der folgenden Listen können Sie nachsehen, zu welchem Wahlbezirk Ihre Wohnadresse gehört. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich über alle Straßen Ihres Wahlbezirks und über die Anschrift Ihres Wahllokals zu informieren.

  • Statistische Wahlbezirke

    Die Wahlbezirke 3, 8, 13, 18 sowie der Briefwahlbezirk 214 sind in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen. Dort werden je nach Geburtsjahresgruppe und Geschlecht zwölf verschiedene Stimmzettel ausgegeben, um Wahlbeteiligung und Wahlpräferenz der Gruppen (später durch IT.NRW ermittelt) zu untersuchen. Sie sind gekennzeichnet mit den Buchstaben A-M (ohne J). Das Wahlgeheimnis wird dadurch nicht verletzt. Die Auswertung erfolgt im Nachgang der Wahl durch IT.NRW.

  • Briefwahl

    Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist in den letzten Jahren stetig beliebter geworden. Sofern Sie diese in Anspruch nehmen möchten, fordern Sie die erforderlichen Unterlagen bitte frühzeitig an.

    Die Briefwahlunterlagen können ab etwa Anfang Mai, bzw. nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, angefordert werden. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie nähere Informationen dazu. Der Antrag kann über das Onlinewahlscheinverfahren „OLIWA“ (Hyperlink folgt sobald das System aktiv ist), schriftlich (postalisch, per E-Mail [wahlamt@rh-wd.de], Telefax [05242/963-499]) oder persönlich (im Briefwahlamt zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses) gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.

    Der letzte Termin zur regulären Ausstellung eines Wahlscheines ist Freitag, der 07.06.2024, 18:00 Uhr. Das Briefwahlamt hält sich an dem Tag daher bis 18:00 Uhr für Sie bereit. Danach sind bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, nur noch in Sonderfällen Wahlscheinanträge möglich (v. a. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung).

    Das Briefwahlamt finden Sie barrierefrei im Raum E30 im Erdgeschoss des Rathauses im Stadtteil Rheda, Rathausplatz 13. Es ist während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet und ohne vorherige Terminabstimmung zugänglich. Dort kann direkt gewählt werden.  Das Team steht zusätzlich am letzten Freitag vor der Wahl (07.06.2024) bis 18:00 Uhr zur Verfügung.

    Wer per Briefwahl abstimmt, muss die Unterlagen spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr im Wahlamt abgegeben oder hierhin übersandt haben. Die Hauspostkästen des Rathauses, des Historischen Rathauses und des Stadthauses werden um 17:45 bzw. 17:30 Uhr ebenfalls letztmalig geleert!

Europawahl 2019

Am 26. Mai 2019 wurde das Europäische Parlament gewählt.

Europawahl 2014

Am 25. Mai wurde gewählt. Dabei konnten die Wahlberechtigten bis zu sechs Stimmen abgeben: Für die Wahlen von Europaparlament, Kreistag, Landrat, Stadtrat, Bürgermeister und Integrationsrat.

Europawahl 2009

Am 07. Juni 2009 wurde gewählt.