Mietspiegel in Rheda-Wiedenbrück

Mietspiegel

Hier erscheint der aktuelle Mietspiegel 2026 (gültig ab dem 1. Juli 2026) für Altbauwohnungen und frei finanzierte Neubauwohnungen in der Stadt Rheda-Wiedenbrück - gilt nicht für Sozialwohnungen.

Die vorliegenden qualifizierten Mietspiegel für die 13 Städte und Kommunen im Kreis Gütersloh 2026 (darunter auch Rheda-Wiedenbrück) wurde im Auftrag des Kreises Gütersloh (Koordinationsstelle) und dem Arbeitskreis Mietspiegel (Mietspiegelersteller) – durch IGES Mobility GmbH, Hamburg erstellt. Die Mietspiegel 2026 sind, wie seine Vorgänger, nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellte „qualifizierte Mietspiegel“ gemäß § 558d BGB.

Nach der Mietrechtsreform 2022 sind qualifizierte Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen und alle vier Jahre neu zu erstellen. Die rechtliche Grundlage ist in § 558d Abs. 2 BGB begründet.

Die Anpassung – in der Praxis meist als Fortschreibung bezeichnet – der qualifizierten Mietspiegel der 13 Städte und Kommunen im Kreis Gütersloh 2026 beruht auf der Entwicklung des „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in

Deutschland", welcher als Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Dieses Verfahren ist eines der beiden vorgegebenen Verfahren der Fortschreibung (vgl. § 558d Abs.2 BGB) und findet sich auch in der Mietspiegelverordnung (MsV) in § 22 wieder.

Der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Index wird seit 2003 als Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) veröffentlicht. Dieser Index spiegelt die Preisentwicklung eines sogenannten Warenkorbes mit unterschiedlichen Gütergruppen

wider und berücksichtigt dabei nicht nur die Entwicklung der Wohnkosten. Ausgangspunkt des Warenkorbs sind sämtliche Waren und Dienstleistungen, die aktuell von den Konsumenten am häufigsten gekauft werden; hierunter fallen auch die Heiz- und Energiekosten.

Das Institut IGES Mobility führte die statistische Auswertung und die fachliche Beratung durch.

Die 13 Mietspiegel im Kreis Gütersloh wurden durch die Vertreter des Arbeitskreises Mietspiegel (Mietspiegelersteller) am 28.04.2026 anerkannt, der aufgrund seiner Zusammensetzung den gesetzlichen Ansprüchen des BGB für die Anerkennung entspricht.

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(Der Mietspiegel ist ca. 2 Jahre gültig.)