Die Verluste unzähliger kulturgeschichtlicher Werte unseres Landes durch die Zerstörungen des letzten Weltkrieges und mehr noch durch die ungeheuren Veränderungen in Stadt und Land nach dem Krieg haben den Ruf nach dem Schutz der vielen Zeugnisse unserer Vergangenheit laut werden lassen. Auch in Nordrhein-Westfalen hat das dazu geführt, dass Denkmäler seit 1980 mit dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG) geschützt sind.
Zuständig für den Denkmalschutz sind in Nordrhein-Westfalen die Städte und Gemeinden, die ihre Aufgaben als sogenannte „Untere Denkmalbehörden“ wahrnehmen. Die Untere Denkmalbehörde (UDB) von Rheda-Wiedenbrück ist organisatorisch der Abteilung Stadtplanung und Denkmalpflege zugeordnet.