Was sind Leistungen nach dem XII. Sozialgesetzbuch (SGB XII)?
Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, haben Anspruch auf Sozialhilfe.
Zu den Leistungen nach dem SGB XII gehören.
- die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
- die Hilfe zum Lebensunterhalt.
Wie hoch ist die Grundsicherung bzw. die Hilfe zum Lebensunterhalt?
Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen werden im Wesentlichen duch Leistungen nach Regelsätzen, sogenannte einmalige Leistungen, Mehrbedarfszuschläge, Übernahme von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Übernahme von Unterkunftskosten gewährt. Die laufenden Leistungen nach Regelsätzen sollen den sogenannten Regelbedarf abdecken.
Regelsätze 2023:
502 € Stufe 1 (erwachsen, alleinstehend/alleinerziehend, eigener Haushalt) 451 € Stufe 2 (zwei Erwachsene im gemeinsamen Haushalt) 402 € Stufe 3 (erwachsen, ohne eigenen Hausstand, nicht in Stufe 2) 420 € Stufe 4 (jugendlich, 14 - 17 Jahre) 348 € Stufe 5 (Kind 6 - 13 Jahre) 318 € Stufe 6 (Kind 0 - 5 Jahre)
Die Zuständigkeiten im Team Soziales sind nach Buchstaben aufgeteilt. Hier können Sie sich informieren:
A - E: Frau Otta, Telefon 05242 963-565, Zimmer 105
F - K: Herr Pohlmann, Telefon 05242 963-294, Zimmer 106
L - P: Frau Mettenmeyer, Telefon 05242 963-597, Zimmer 102
Q - S: Frau Schulte, Telefon: 05242 963-436, Zimmer 106
Sch: Frau Niehüser, Telefon: 05242 963-563, Zimmer 105
T - Z: Frau Klein, Telefon: 05242 963-563, Zimmer 105
Für Fragen zum Leistungsbereich SGB II wenden Sie sich bitte an das Jobcenter des Kreises Gütersloh, Telefon: 05241 85-0.