Sozialhilfe in Rheda-Wiedenbrück

Sozialhilfe
Leistungen nach dem SGB XII

Was sind Leistungen nach dem XII. Sozialgesetzbuch (SGB XII)?

Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, haben Anspruch auf Sozialhilfe.

Zu den Leistungen nach dem SGB XII gehören.

Daneben erhalten Sie bei der Abteilung Soziales weitere Leistungen.


Die Zuständigkeiten im Team Soziales sind nach Buchstaben aufgeteilt. Hier können Sie sich informieren:

A - E und L: Frau Otta, Telefon 05242 963-565, Zimmer 105

F - K: Herr Pohlmann, Telefon 05242 963-294, Zimmer 106

M - P: Frau Mettenmeyer, Telefon 05242 963-597, Zimmer 102

Q - S: Frau Schulte, Telefon: 05242 963-436, Zimmer 106

Sch: Frau Niehüser, Telefon: 05242 963-563, Zimmer 105

T - Z: Frau Klein, Telefon: 05242 963-563, Zimmer 105

Für Fragen zum Leistungsbereich SGB II wenden Sie sich bitte an das Jobcenter des Kreises Gütersloh, Telefon: 05241 85-0.


 Die Abteilung Soziales finden Sie im Bahnhofsgebäude.

Termine finden nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

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Abteilungsleitung

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Fachbereichsleitung:

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