Abstandsfläche? - Was ist denn das?

Abstandsflächenermittlung
Warum muss mein Haus eine Abstandsfläche zum Nachbarn einhalten?
Als Abstandsfläche bezeichnet man eine gedachte Fläche vor den Außenwänden von Gebäuden, die grundsätzlich von Bebauung freizuhalten ist.
Die Hauptgründe für Abstandsflächen sind eine ausreichende Belichtung und Belüftung, der Brandschutz und der Sozialabstand zwischen benachbarten Gebäuden. Die Abstandflächen sind im § 6 BauO NRW geregelt.
Grundsätzlich sind Gebäude auf dem zugehörigen Baugrundstück so anzuordnen, dass die Abstandflächen nur auf dem "eigenen" Grundstück liegen. Abstandflächen dürfen sich darüber hinaus bis zur Mitte von angrenzenden öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen erstrecken. Falls Sie ein Gebäude ändern wollen, z. B. durch einen Anbau an ein Wohnhaus, verändern sich auch die Abstandflächen. Die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften müssen Sie im Zuge der Genehmigungsplanung nachweisen.
Bitte beachten Sie:
Abstandsflächen dürfen sich grundsätzlich nicht überdecken. Abstandsflächen dürfen auf das Nachbargrundstück fallen, wenn vom Nachbarn eine Abstandsflächenbaulast übernommen wird. Die Übernahme von Abstandsflächen auf ein Grundstück wird im Baulastenverzeichnis vermerkt.
Die Abstandsflächen werden aus den umgeklappten Außenwänden eines Gebäudes gebildet, wobei die Tiefe der Abstandsfläche um einen bestimmten Faktor reduziert wird. Die BauO NRW geht dabei von der Wandhöhe H aus. Zu dieser Höhe H wird die Höhe von Dachflächen zwischen 45° und 70° Neigung zu einem Drittel, bei mehr als 70° Neigung voll hinzugerechnet.
- 0,4 H wenn nichts anderes bestimmt ist
- 0,25 H in Gewerbe- und Industriegebieten
Für bestimmte privilegierte Bauwerke, wie zum Beispiel Garagen oder Gartenhütte sieht die BauO NRW Ausnahmen vor. In allen anderen Fällen muss der Mindestabstand 3,0 m betragen. Auch der geringste Abstandsflächenverstoß ist unzulässig.
Zur richtigen Einschätzung Ihres Vorhabens nehmen Sie bitte ein persönliches Gespräch in der Bauberatung wahr.