Heiraten,
Geburten & Sterbefälle

Herzlich Willkommen beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück!

Vielleicht gehören auch Sie zu den Personen, die der Meinung sind, dass beim Standesamt nur die Ehe geschlossen werden kann.

Tatsächlich begleitet das Standesamt Sie von der Geburt über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall ein Leben lang. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie umfassend und kompetent über die verschiedensten Tätigkeitsbereiche, die das Personenstandswesen bietet, zu beraten.

Die folgenden Seiten bieten Ihnen Informationen zu den Themen Urkunden, Geburt, Eheschließung, Namensführung und Sterbefälle. Sollten Sie das Gesuchte nicht finden oder weitere Fragen haben, zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an.

Die Gebühren in unserem Standesamt haben wir gesondert für Sie aufgeführt.

Heiraten

Im Standesamt Rheda-Wiedenbrück heiraten jährlich ca. 300 Paare, und wir freuen uns, bald auch Sie dazu zählen zu können. Doch bevor Sie "JA" sagen dürfen, müssen Sie Ihre Eheschließung erst förmlich beim Standesamt anmelden.

Die Anmeldung der Eheschließung ersetzt seit dem 01.07.1998 das von früher noch bekannte Aufgebot. Im Gegensatz zum Aufgebot wird die Anmeldung der Eheschließung nicht mehr für eine Woche öffentlich ausgehängt.

Unsere vier Trauorte bieten für den schönsten Tag im Leben die optimale Atmosphäre.

Falls Sie bei der Wahl Ihres zukünftigen Nachnamens beraten werden möchten, haben wir Ihnen einige Informationen zur Namensführung zusammengestellt.

Bei uns können Sie gerne Ihre Trauung mitgestalten. Möchten Sie vielleicht eine individuelle Traurede? Wie möchten Sie in unseren Trauraum einziehen? Haben Sie vielleicht auch schon an Musik gedacht? Wir haben für Sie einmal einen Fragebogen zusammengestellt, der für Sie eine Gedankenstütze seien kann.

Falls Sie sich entschlossen haben bei uns zu heiraten, bitten wir Sie aus Umweltgründen, kein Reis, Konfetti, Blumen oder Blütenblätter weder in noch vor den Trauorten zu streuen. Ebenfalls bitten wir Sie, keine Tauben steigen zu lassen, weil dies aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten ist. Dafür danken wir Ihnen herzlich.

Möchten Sie gerne schon einen Trautermin reservieren? Schauen Sie doch einfach auf unseren Online-Traukalender. Hier können Sie für die nächsten 15 Monate im Voraus die Trautermine online einsehen und reservieren. Eine Mehrfachreservierung ist hierbei nicht möglich.

Zusatzinformationen zu Ihrer Trauung:

  • das Refektorium im ehemaligen Franziskanerkloster bietet Ihnen Platz für 40 Gäste
  • der Domhof bietet Ihnen Platz für 28 Gäste
  • die Orangerie bietet Ihnen Platz für 80 Gäste
  • im historischen Rathaus in Wiedenbrück bietet Ihnen die Gute Stube Platz für 50 Gäste und der kleine Trauraum für 14 Gäste
  • das Küsterhaus in St. Vit bietet Platz für 35 Gäste
  • der Stream Ihrer Trauung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet
  • Welches Standesamt ist zuständig?

    Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer von Ihnen seinen Wohnsitz gemeldet hat.

    Sie möchten bei uns heiraten, sind aber nicht in Rheda-Wiedenbrück gemeldet? Kein Problem! Sie nehmen zunächst einfach die Anmeldung der Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt Ihres Wohnsitzes vor. Dieses ermächtigt uns dann, Ihre Eheschließung hier in Rheda-Wiedenbrück durchzuführen.

    Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, um prüfen zu können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für Ihre Eheschließung vorliegen. Sie hat eine Gültigkeit von 6 Monaten, das heißt innerhalb dieses Zeitraumes muss die Eheschließung durchgeführt werden.

    Die Anmeldung der Eheschließung können Sie zu folgenden Servicezeiten vornehmen:

    Montag–Freitag 08:00–12:00 Uhr nur mit Termin
    Montag–Mittwoch 14:00–17:00 Uhr nur mit Termin
    zusätzlich Donnerstag 14:00–18:00 Uhr nur mit Termin

  • Erforderliche Dokumente

    Für die Anmeldung der Eheschließung sind je nach Ihrer persönlichen Situation einige Unterlagen erforderlich. Die Anmeldung ist generell persönlich vorzunehmen. Sollte einer von Ihnen verhindert sein, kann auch einer der Verlobten mit einer Vollmacht die Anmeldung zur Eheschließung vornehmen.

    Wenn Sie von Geburt an deutsche Staatsangehörige sind, ledig sind, keine Kinder haben und Ihr Hauptwohnsitz in Rheda-Wiedenbrück ist, benötigen Sie nur noch eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde), ausgestellt vom Standesamt Ihres Geburtsortes und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

    Sollten Sie nicht in Rheda-Wiedenbrück gemeldet sein, benötigen Sie zusätzlich eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

    In folgenden Fällen setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung:
    • Sie sind geschieden oder verwitwet
    • Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
    • Sie sind nicht im Bundesgebiet geboren
    • Sie haben gemeinsame Kinder
    • Sie sind adoptiert
    • Sie sind im Ausland geschieden worden

  • Eheschließung im Ausland/Ehefähigkeitszeugnis

    Sie haben sich für eine Eheschließung im Ausland entschieden?

    Für diesen Fall ist die Anmeldung der Eheschließung in Deutschland nicht erforderlich. Sie müssen sich beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes im Ausland erkundigen, welche Dokumente von Ihnen benötigt werden.

    Wird von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, erhalten Sie dieses beim Standesamt Ihres Wohnsitzes bzw. letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland. Durch ein Ehefähigkeitszeugnis wird nachgewiesen, dass einer Eheschließung nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht und somit die Ehefähigkeit gegeben ist.

    Für die Ausstellung sind dieselben Unterlagen vorzulegen, die auch bei der Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind.

Geburten

Sie erwarten ein Kind oder sind gerade Eltern geworden? Dann haben Sie sicherlich viele Fragen, von denen wir einige beantworten möchten. Auch bei der Namensführung Ihres Kindes können wir weiterhelfen.

  • Vaterschaftsanerkennung

    Sie erwarten ein Kind und sind nicht miteinander verheiratet? In diesem Fall haben Sie als Vater des Kindes die Möglichkeit, eine Vaterschaftsanerkennung vorzunehmen. Die Erklärung können Sie vor oder nach der Geburt des Kindes gebührenfrei bei jedem Standesamt abgeben. Die Erklärung bedarf der Zustimmung durch die Mutter.

    Durch die Vaterschaftsanerkennung treten verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Ihnen und Ihrem Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Beziehungen ein.

  • Geburtsanzeige

    Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme Ihnen eine Geburtsbescheinigung aus, die Sie beim Standesamt vorlegen müssen.

  • Geburtsbeurkundung

    Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird. Kinder, die in Rheda-Wiedenbrück geboren werden, sind also vom Standesamt Rheda-Wiedenbrück zu beurkunden. Die Geburt ist innerhalb einer Frist von einer Woche anzuzeigen.

Sterbefall

Für jeden kommt im Leben auch dieser schwere Zeitpunkt, in dem man sich um den Sterbefall eines Angehörigen oder Bekannten kümmern muss. Hier erhalten Sie Informationen, was dann zu beachten ist.

  • Sterbefallanzeige

    Ein Sterbefall in Rheda-Wiedenbrück ist dem zuständigen Standesamt Rheda-Wiedenbrück innerhalb von drei dem Todestag folgenden Werktagen - der Samstag gilt nicht als Werktag - anzuzeigen.

    Zur Anzeige eines Sterbefalles sind verpflichtet:

    • das Familienoberhaupt
    • derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
    • jede andere Person, die unmittelbar davon Kenntnis hat
    • öffentliche Anstalten und Einrichtungen

    Der Sterbefall ist grundsätzlich persönlich anzuzeigen. Verstirbt eine Person im Sankt-Vinzenz-Krankenhaus oder in einem Pflegeheim, so erfolgt die Anzeige schriftlich durch den Leiter der Anstalt.

    In der Regel übergeben die Angehörigen die Anzeige und die Erledigung der Formalitäten einem bevollmächtigten Bestattungsunternehmen. Der Bestatter kümmert sich dann um die erforderlichen Unterlagen und zeigt den Sterbefall beim Standesamt an, sodass die Angehörigen sich nicht mehr um die Formalitäten kümmern müssen.
    Wenn Sie selbst als Angehörige die Formalitäten übernehmen wollen, können Sie sich gern vorab telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Nach der Anzeige kann dann die Beurkundung, das heißt die Ausstellung von Urkunden durch das Standesamt Rheda-Wiedenbrück vorgenommen werden.

  • Dokumente für die Beurkundung

    • ärztliche Todesbescheinigung
    • Personalausweis
    • Geburtsurkunde der oder des Verstorbenen
    • Eheurkunde (bei Verwitweten die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten und bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil)

  • Bestattungsarten

    Haben Sie Fragen zu den verschiedenen Bestattungsarten? Wenden Sie sich gerne an die Friedhofsverwaltung.

    Ihr Ansprechpartner:
    Volker Thüer
    Rathausplatz 13
    33378 Rheda-Wiedenbrück
    Tel.: +49 (0)5242 963-389
    Fax: +49 (0)5242 963-279
    E-Mail: volker.thueer@rh-wd.de

Weitere Themen


Kontakt

Sie haben Fragen zu den verschiedenen Themenbereichen des Standesamtes, dann lassen Sie es uns wissen. Wir sind Ihnen gerne behilflich und geben Ihnen Auskunft.

+49 5242 9040-93/94/95

Standesamt Rheda-Wiedenbrück

Markt 1

33378 Rheda-Wiedenbrück

+49 5242 9040-91

Ansprechpartner

Martina Dietrich
+49 (0)5242 9040-95
+49 (0)5242 9040-91
martina.dietrich@rh-wd.de
Michael Heidenreich+49 (0)5242 9040-94+49 (0)5242 9040-91michael.heidenreich@rh-wd.de
Gerhild Wonnemann
+49 (0)5242 9040-93+49 (0)5242 9040-91gerhild.wonnemann@rh-wd.de