Heiraten
Im Standesamt Rheda-Wiedenbrück heiraten jährlich ca. 300 Paare, und wir freuen uns, bald auch Sie dazu zählen zu können. Doch bevor Sie "JA" sagen dürfen, müssen Sie Ihre Eheschließung erst förmlich beim Standesamt anmelden.
Die Anmeldung der Eheschließung ersetzt seit dem 01.07.1998 das von früher noch bekannte Aufgebot. Im Gegensatz zum Aufgebot wird die Anmeldung der Eheschließung nicht mehr für eine Woche öffentlich ausgehängt.
Unsere vier Trauorte bieten für den schönsten Tag im Leben die optimale Atmosphäre.
Falls Sie bei der Wahl Ihres zukünftigen Nachnamens beraten werden möchten, haben wir Ihnen einige Informationen zur Namensführung zusammengestellt.
Bei uns können Sie gerne Ihre Trauung mitgestalten. Möchten Sie vielleicht eine individuelle Traurede? Wie möchten Sie in unseren Trauraum einziehen? Haben Sie vielleicht auch schon an Musik gedacht? Wir haben für Sie einmal einen Fragebogen zusammengestellt, der für Sie eine Gedankenstütze seien kann.
Falls Sie sich entschlossen haben bei uns zu heiraten, bitten wir Sie aus Umweltgründen, kein Reis, Konfetti, Blumen oder Blütenblätter weder in noch vor den Trauorten zu streuen. Ebenfalls bitten wir Sie, keine Tauben steigen zu lassen, weil dies aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten ist. Dafür danken wir Ihnen herzlich.
Möchten Sie gerne schon einen Trautermin reservieren? Schauen Sie doch einfach auf unseren Online-Traukalender. Hier können Sie für die nächsten 15 Monate im Voraus die Trautermine online einsehen und reservieren. Eine Mehrfachreservierung ist hierbei nicht möglich.
Zusatzinformationen zu Ihrer Trauung:
- das Refektorium im ehemaligen Franziskanerkloster bietet Ihnen Platz für 40 Gäste
- der Domhof bietet Ihnen Platz für 28 Gäste
- die Orangerie bietet Ihnen Platz für 80 Gäste
- im historischen Rathaus in Wiedenbrück bietet Ihnen die Gute Stube Platz für 50 Gäste und der kleine Trauraum für 14 Gäste
- das Küsterhaus in St. Vit bietet Platz für 35 Gäste
- der Stream Ihrer Trauung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet
Welches Standesamt ist zuständig?
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer von Ihnen seinen Wohnsitz gemeldet hat.
Sie möchten bei uns heiraten, sind aber nicht in Rheda-Wiedenbrück gemeldet? Kein Problem! Sie nehmen zunächst einfach die Anmeldung der Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt Ihres Wohnsitzes vor. Dieses ermächtigt uns dann, Ihre Eheschließung hier in Rheda-Wiedenbrück durchzuführen.
Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, um prüfen zu können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für Ihre Eheschließung vorliegen. Sie hat eine Gültigkeit von 6 Monaten, das heißt innerhalb dieses Zeitraumes muss die Eheschließung durchgeführt werden.
Die Anmeldung der Eheschließung können Sie zu folgenden Servicezeiten vornehmen:
Montag–Freitag 08:00–12:00 Uhr nur mit Termin
Montag–Mittwoch 14:00–17:00 Uhr nur mit Termin
zusätzlich Donnerstag 14:00–18:00 Uhr nur mit Termin
Erforderliche Dokumente
Für die Anmeldung der Eheschließung sind je nach Ihrer persönlichen Situation einige Unterlagen erforderlich. Die Anmeldung ist generell persönlich vorzunehmen. Sollte einer von Ihnen verhindert sein, kann auch einer der Verlobten mit einer Vollmacht die Anmeldung zur Eheschließung vornehmen.
Wenn Sie von Geburt an deutsche Staatsangehörige sind, ledig sind, keine Kinder haben und Ihr Hauptwohnsitz in Rheda-Wiedenbrück ist, benötigen Sie nur noch eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde), ausgestellt vom Standesamt Ihres Geburtsortes und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Sollten Sie nicht in Rheda-Wiedenbrück gemeldet sein, benötigen Sie zusätzlich eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
In folgenden Fällen setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung:
• Sie sind geschieden oder verwitwet
• Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
• Sie sind nicht im Bundesgebiet geboren
• Sie haben gemeinsame Kinder
• Sie sind adoptiert
• Sie sind im Ausland geschieden worden
Eheschließung im Ausland/Ehefähigkeitszeugnis
Sie haben sich für eine Eheschließung im Ausland entschieden?
Für diesen Fall ist die Anmeldung der Eheschließung in Deutschland nicht erforderlich. Sie müssen sich beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes im Ausland erkundigen, welche Dokumente von Ihnen benötigt werden.
Wird von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, erhalten Sie dieses beim Standesamt Ihres Wohnsitzes bzw. letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland. Durch ein Ehefähigkeitszeugnis wird nachgewiesen, dass einer Eheschließung nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht und somit die Ehefähigkeit gegeben ist.
Für die Ausstellung sind dieselben Unterlagen vorzulegen, die auch bei der Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind.