Steuern und Abgaben in Rheda-Wiedenbrück

Steuern
und ABgaben

Hier finden Sie kurze Informationen zu den in Rheda-Wiedenbrück erhobenenen Steuern und Abgaben. Für ausführliche Informationen nutzen Sie bitte den vorhandenen Link.

Gewerbesteuer: Als Unternehmer eines Gewerbebetriebes sind Sie grundsätzlich  gewerbesteuerpflichtig. Der aktuelle Hebesatz beträgt 416 Prozent.

Grundbesitzabgaben: Die Grundbesitzabgaben umfassen die Grundsteuer sowie die Gebühren für Müllabfuhr, Abwasser und Straßenreinigung.

Hundesteuer: Das Halten von Hunden im Stadtgebiet ist steuerpflichtig.

Vergnügungssteuer: Besteuert werden bestimmte Veranstaltungen und das Halten von Geldspiel- und Unterhaltungsapparaten.

Wettbürosteuer: Die Wettbürosteuer ist eine besondere Form der Vergnügungssteuer.

Straßenreinigung: Für die Reinigung der Straßen werden Gebühren erhoben.

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Niederschlagswasser: Für die Entsorgung von Regenwasser erhebt die Stadt Gebühren.

Müllabfuhrgebühren: Für die Abfallentsorgung werden Gebühren erhoben.

Gartenzähler: Ein Gartenzähler erfasst die Frischwassermenge, die zur Gartenbewässerung verbraucht wird.

Eigenwasser/Zisterne: Es gibt verschiedene Arten der Eigenwasserversorgung.