Hier finden Sie kurze Informationen zu den in Rheda-Wiedenbrück erhobenenen Steuern und Abgaben. Für ausführliche Informationen nutzen Sie bitte den vorhandenen Link.
Gewerbesteuer: Als Unternehmer eines Gewerbebetriebes sind Sie grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Der aktuelle Hebesatz beträgt 416 Prozent.
Grundbesitzabgaben: Die Grundbesitzabgaben umfassen die Grundsteuer sowie die Gebühren für Müllabfuhr, Abwasser und Straßenreinigung.
Hundesteuer: Das Halten von Hunden im Stadtgebiet ist steuerpflichtig.
Vergnügungssteuer: Besteuert werden bestimmte Veranstaltungen und das Halten von Geldspiel- und Unterhaltungsapparaten.
Wettbürosteuer: Die Wettbürosteuer ist eine besondere Form der Vergnügungssteuer.
Straßenreinigung: Für die Reinigung der Straßen werden Gebühren erhoben.