Gestaltungsbeirat
der Stadt Rheda-Wiedenbrück

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Rheda-Wiedenbrück wurde im Jahr 2008 ins Leben gerufen. Seitdem tagt er vier bis sechsmal im Jahr. Der Gestaltungsbeirat begutachtet bauliche und planerische Projekte in ihrer architektonischen Qualität und Auswirkung auf das Stadtbild und steht Bauherren und Entwurfsverfassern frühzeitig beratend zur Seite. Seine Empfehlungen dienen als Entscheidungsgrundlage für Rat und Verwaltung.

Insgesamt fünf stimmberechtigte Mitglieder, bestehend aus Architekten und Stadtplanern, bilden dabei ein unabhängiges Sachverständigengremium, das die politischen Gremien und die Verwaltung unterstützt. Der Gestaltungsbeirat wird durch Vertreter der Verwaltung und der Ratsfraktionen ergänzt.

Mitglieder des Gestaltungsbeirats (Mai 2024)
Mitglieder des Gestaltungsbeirats (Mai 2024)
  • Mitglieder des Gestaltungsbeirats

    Stimmberechtigte Mitglieder

    • Vorsitzender Prof. André Habermann | Architekt BDA | Lemgo
    • stellv. Vorsitzender Christian Kuckert | Architekt BDA | Münster
    • Friederike Kriete | Architektin | Gütersloh
    • Prof. Stephanie Stramann | Architektin BDA | Münster
    • Andreas Wannenmacher | Architekt BDA | Bielefeld

    Nicht stimmberechtigte Mitglieder

    • Thomas Theilmeier-Aldehoff | Vorsitz des zuständigen Fachausschusses (Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung)
    • Georg Effertz | CDU - Fraktion
    • Hermann-Josef Pierenkemper | move - Fraktion
    • Alwin Wedler | Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
    • Michael Fischer | SPD - Fraktion
    • Heinrich Splietker | FDP - Fraktion
    • Günter Arlt | Fraktion Freie Linke
    • Theo Mettenborg | Bürgermeister

    und von ihm entsendete Vertretungen der Verwaltung:

    • Claas Henning Wilke | Fachbereichsleitung Stadtentwicklung
    • Uta Stöcker | Fachbereichsleitung Bauordnung
    • Klaus Landwehr | Untere Denkmalbehörde
    • Ann-Kathrin Wierling | Geschäftsleitung Gestaltungsbeirat
  • Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirates

    Bei Fragen zu den Sitzungen, notwendigen Unterlagen, Terminabstimmungen bzw. Vorberatungen von Bauvorhaben wenden Sie sich gerne an die Leitung der Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirates:

    Keine Mitarbeitende gefunden.


  • Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats

  • Darstellung der Bauvorhaben

    Vorschläge zur Tagesordnung kommen von der Verwaltung, den Ratsgremien, aus der Bürgerschaft und dem Beirat. Über die Inhalte der Tagesordnung entscheidet der Vorsitzende gemeinsam mit der Geschäftsstelle. Soweit Vorhaben im Beirat beraten werden sollen, müssen die notwendigen Unterlagen (Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Perspektive, Erläuterungsschreiben) wegen der Ladungsfristen aus der Geschäftsordnung spätestens vier Wochen vor der Sitzung der Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirates zugegangen sein. Die Fristen sind der untenstehenden Tabelle zu entnehmen.

    Die Unterlagen sollten als maßstäbliche PDF-Dateien (1:1000, 1:500, 1:200 oder 1:100) in den Formaten A4 und A3 zur Verfügung gestellt werden. Hilfreich für die Beurteilung durch die Beiratsmitglieder ist eine vom Entwurfsverfasser gefertigte Erläuterung des Bauvorhabens, welche der Unterlagen zur Sitzung beigefügt wird.

  • Sitzungen 2025

    Für das Jahr 2025 sind folgende nichtöffentlichen Sitzungen vorgesehen:

    Sitzungstermin

    Eingang Unterlagen

    Mo., 10.03.2025

    • 10.02.2025

    Mo., 16.06.2025

    • 19.05.2025

    Mo., 22.09.2025

    • 25.08.2025

    Mo., 17.11.2025

    • 20.10.2025