Ihre StraßenVerkehrsbeHörde
informiert

Eigentlich sind die Verkehrszeichen klar und eindeutig - aber manchmal werden sie doch unterschiedlich gedeutet. Ihre Straßenverkehrsbehörde informiert über wichtige Regelungen:


Verkehrsberuhigte Bereiche

Was gilt hier eigentlich für wen?

Sicherlich haben Sie schon des Öfteren dieses blaue Schild im Stadtgebiet gesehen.

Es kennzeichnet einen verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich auch Spielstraße genannt. Der Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches wird durch das Verkehrszeichen 325.1 markiert. Hier gelten zum Schutz von Kindern und Fußgänger*innen besondere Regeln. Diese ergeben sich aus der Straßenverkehrsordnung und lauten:

  • Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
  • Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
  • Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
  • Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt


Das Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches wird in der Regel durch das Verkehrszeichen 325.2 gekennzeichnet. Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich haben Sie übrigens keine Vorfahrt und sind wartepflichtig. Es gilt auch kein rechts-vor-links für Sie.


Alle Verkehrsteilnehmer*innen und vor allem die Kinder werden es Ihnen danken, wenn Sie sich an die Regeln halten.

Ihr Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Rheda-Wiedenbrück