Eigentlich sind die Verkehrszeichen klar und eindeutig - aber manchmal werden sie doch unterschiedlich gedeutet. Ihre Straßenverkehrsbehörde informiert über wichtige Regelungen:
Verkehrsberuhigte Bereiche
Was gilt hier eigentlich für wen?
Sicherlich haben Sie schon des Öfteren dieses blaue Schild im Stadtgebiet gesehen.
![](https://www.rheda-wiedenbrueck.de/umwelt-bauen-verkehr/mobilitaet-verkehr/verkehrsschild-verkehrsberuhigt.jpg?resize=8ea917:430x&cid=n7l.2l16)
Es kennzeichnet einen verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich auch Spielstraße genannt. Der Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches wird durch das Verkehrszeichen 325.1 markiert. Hier gelten zum Schutz von Kindern und Fußgänger*innen besondere Regeln. Diese ergeben sich aus der Straßenverkehrsordnung und lauten:
- Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
- Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
- Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt