Schiedsamt
Schlichter Statt Richter

Schiedsämter können viel Geld und Zeit sparen


Die Schiedsfrauen Ute Kappelhoff und ihre Stellvertreterin Angelica Niestadtkötter helfen, mögliche Konflikte und Streitigkeiten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus Rheda-Wiedenbrück beizulegen

Jährlich sind es neben zahlreichen „Tür- und Angelgesprächen" und Telefonauskünften etwa 25 bis 30 Schlichtungsfälle, die zu 75 Prozent zu einer gütlichen Vereinbarung zwischen den streitenden Parteien führen. Das kann den beteiligten Personen viel Geld und vermeidbaren Ärger ersparen und den überlasteten Gerichten unnötige Arbeit abnehmen. Zuerst die Schiedsleute aufzusuchen hilft oft einen Prozess zu vermeiden.

Schon seit dem Jahr 2000 gibt es das Gesetz zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Danach muss in Privatklagesachen bei Delikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter und fahrlässiger Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung zunächst ein Schiedsamt aufgesucht werden, um sich dort im Idealfall mit seinem Gegner zu versöhnen. Wenn das nicht gelingt, wird der Fall an das Amtsgericht weitergegeben. Ähnliches gilt bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 600 Euro und bei nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen, wie zum Beispiel Lärmbeeinträchtigung, Differenzen wegen grundstücksüberschreitender Bäume und ähnlicher Konflikte. Daneben stehen die Schiedsämter auch für andere rechtliche Streitigkeiten zur Verfügung, wenn es nicht gerade um Arbeitsrecht oder Familienrecht geht.

Ein Schlichtungsantrag kann bei den Schiedsleuten in Rheda-Wiedenbrück von jeder Person gestellt werden, wenn der Antragsgegner im Ort wohnt. Bei Antragstellung wird neben einer möglichen Einsicht in den Personalausweis ein Kostenvorschuss von 50 Euro fällig. Die Verfahrenskosten für beide Parteien belaufen sich allgemein auf je rund 20 Euro, wenn es zu einer erfolgreichen Vereinbarung kommt. Im Durchschnitt liegen zwischen der Antragstellung und der Schlichtung zwei bis vier Wochen.

Wer von den beiden Schiedsleuten an den jeweiligen Montagen im Rathaus zur Verfügung steht, kann den Bekanntmachungen der Tagespresse oder der untenstehenden Liste entnommen werden. Telefonisch (963 302) lassen sich auch während der Sprechzeiten Termine vereinbaren. (Kontakt außerhalb der Sprechzeiten :  05242 963-0.)

Unter dem Leitspruch „Sich vertragen ist besser als klagen" versuchen die beiden Schiedsleute in Rheda-Wiedenbrück zusammen mit den streitenden Parteien Konflikte und Auseinandersetzungen zu lösen oder einen Kompromiss zu finden. Immer den Frieden unter den Bürger*innen im Blickpunkt, werden Bürgernähe, Kostengünstigkeit und schnelles Handeln groß geschrieben.

Kontakt per E-Mail:

Die nächsten Sprechstunden

jeden Montag von 15-17 Uhr:

8., 15., 22. und 29. Januar

5., 19. und 26. Februar

(12.2. entfällt - Rosenmontag)