Heirat
Anhand von einigen Beispielen zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten das deutsche Namensrecht dem "Ehepaar" Maria Frühling und Heinz Becker bei Eheschließung bietet.
Bestimmung Ehename
Sie können bei der Eheschließung einen Ehenamen bestimmen. Der Ehename kann der Geburtsname oder der zurzeit geführte Familienname der Verlobten oder des Verlobten sein.
Beispiel:
Maria Becker geb. Frühling & Heinz Becker oder Maria Frühling & Heinz Frühling geb. Becker
Zu beachten ist, dass eine Ehenamensbestimmung während des Bestehens einer Ehe unwiderruflich ist.
Bestimmung Ehename und Doppelname
Wenn Sie einen Ehenamen bestimmen, kann die- oder derjenige, deren oder dessen Geburtsname/Familienname nicht Ehename wird, einen "Doppelnamen" führen, indem der Geburtsname oder der geführte Familienname dem Ehenamen vorangestellt bzw. angefügt wird. Für beide Ehepartner ist die Führung eines Doppelnamens nicht zulässig.
Beispiel:
Maria Frühling-Becker, geb. Frühling & Heinz Becker oder
Maria Becker-Frühling, geb. Frühling & Heinz Becker
Maria Frühling & Heinz Becker-Frühling, geb. Becker oder
Maria Frühling & Heinz Frühling-Becker, geb. Becker
getrennte Namensführung
Sollte keine Bestimmung zum Ehenamen vorgenommen werden, bleibt es bei einer getrennten Namensführung, d.h. jeder behält seinen Namen. Eine Bestimmung des Ehenamens kann aber auch nachträglich erfolgen.
Beispiel:
Maria Frühling & Heinz Becker