Gleichgeschlechtliche Ehen und
Lebenspartnerschaften

Seit dem 01. Oktober 2017 ist es nun möglich, eine gleichgeschlechtliche Ehe zu schließen. Die seit dem 01. August 2001 geltende Lebenspartnerschaft kann somit nicht mehr begründet werden.

Jedoch haben Sie die Möglichkeit, eine schon begründete Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln.

Umwandlung in eine Ehe

Ab dem 01.10.2017 ist die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe möglich.

Bitte bringen Sie für die Umwandlung folgende Dokumente mit:
• Personalausweis oder Reisepass
• Erweiterte Meldebescheinigung (Hauptwohnsitz nicht in Rheda-Wiedenbrück)
• Lebenspartnerschaftsurkunde und Geburtsurkunden für beide Partnerinnen oder Partner (Lebenspartnerschaft nicht in Rheda-Wiedenbrück begründet)

Für nähere Informationen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gleichgeschlechtliche Ehe

Ab dem 01.10.2017 gibt es die "Ehe für alle".

Da die Voraussetzungen und gesetzlichen Bestimmungen für die gleichgeschlechtliche Eheschließung analog zu denen einer Eheschließung anzuwenden sind, können Sie sich auf die aufgeführten Informationen zum Thema "Anmeldung der Eheschließung" beziehen.