Am 09. Oktober 2025 hat der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen, das am 30. Oktober 2025 rechtskräftig wurde. Durch den sogenannten „Bauturbo“ soll das Ziel verfolgt werden mehr und schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Kommunen können nun unter bestimmten Bedingungen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abweichen um Wohnbauvorhaben zu ermöglichen.
Im Einzelnen werden drei Abweichungs- und Befreiungsmöglichkeiten eingeführt, die in §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b und 246e BauGB geregelt sind und von denen die Bauaufsichtsbehörde nur mit Zustimmung der Gemeinde Gebrauch machen darf.
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück begrüßt die Gesetzesänderung zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum. Aufgrund dessen sollen die Genehmigungserleichterungen in größtmöglichem Maße angewendet werden. Gleichzeitig soll jedoch sichergestellt werden, dass das städtebauliche Erscheinungsbild gewahrt bleibt und Neubauten, Erweiterungen, etc. in einem maßvollen Umfang umgesetzt werden. Daher wurden die „Kommunalen Leitlinien der Stadt Rheda-Wiedenbrück zur gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB“ beschlossen, die Vorgaben zu Voraussetzungen und Zuständigkeiten macht.





