Klaeranlage RHWD

Abwasser

Störungsnummer 05242-963 669 (im Notfall 24 Stunden erreichbar)

Der EAW – Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Rheda-Wiedenbrück - organisiert die gesamte Abwasserentsorgung im Stadtgebiet für die Bürger sowie die ansässigen Industrie- und Gewerbebetriebe.

Hierzu betreiben wir mit etwa 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein städtisches Kanalisationsnetz mit einer Länge von etwa 400 Kilometern sowie zugehörigen Sonderbauwerken wie zum Beispiel Regenrückhaltebecken und Pumpwerke. Dieses Netz und die zugehörigen Bauwerke zu unterhalten, auszubauen und zu sanieren sind Aufgaben, die wir tagtäglich für Sie erledigen.

Wir sammeln das Abwasser von den Grundstücken und leiten es in unserem Kanalnetz zu unserer städtischen Kläranlage auf der Marienfelder Straße weiter.

Auf unserer Kläranlage wird das Abwasser gereinigt und im Anschluss wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt. Das gereinigte Abwasser wird in die Ems eingeleitet.

Auf der Kläranlage haben wir als eine der ersten Kommunen in Ostwestfalen eine sogenannte vierte Reinigungsstufe errichtet. Durch Ozonierung können wir auch viele Mikroschadstoffe eliminieren, die mit herkömmlichen Reinigungsmethoden derzeit noch nicht zu erfassen sind. Der Betrieb der Anlage ist zum Jahresbeginn 2021 gestartet.

Für die Finanzierung zum Sammeln, Fortleiten und Reinigen des Abwassers sowie für den Bau, Betrieb und die Sanierung unserer zugehörigen Abwasseranlagen erheben wir Abwassergebühren. Diese werden jährlich an den vorhandenen Bedarf angepasst und finden sich in der Gebührensatzung im Ortsrecht wieder (Link zur Gebührensatzung).

Die aktuell gültige Entwässerungssatzung ist unter folgendem Link abrufbar (Entwässerungssatzung).

Weitere Informationen finden sie über das Serviceportal der Stadt Rheda-Wiedenbrück oder nachfolgend im Abschnitt "Bürgerinformation". 


Haben Sie Fragen zum Thema Abwasser?  Sprechen Sie uns gerne an.

Ihr Kontakt: info@eaw-rw.de

Kanalauskunft: kanalauskunft@eaw-rw.de

Grundstücksentwässerung:
grundstuecksentwaesserung@eaw-rw.de

Jan Ditgens
Betriebsleiter

Rainer Bollmers
stellv. Betriebsleiter / Leiter Stadtentwässerung

Hendrik Wulfhorst
stellv. Betriebsleiter / Leiter Kläranlage

Klaudia Abel
stellv. Betriebsleiterin / kaufm. Leitung

Bürgerinformation

Der EAW ist ständig für Sie im Einsatz, damit das Kanalsystem funktioniert. Trotzdem können verschiedene Störungen auftreten. Hier ein Überblick:

  • Die Hausanschlussleitung ist verstopft

    Der Kanalbetrieb des EAW ist für die Reinigung der öffentlichen Abwasserkanäle zuständig. Dazu gehören auch die Hausanschlussleitungen zwischen dem Hauptkanal in der Straße und Ihrer Grundstücksgrenze. Zur Reinigung dieses Abschnittes der Hausanschlussleitung ist ein zugänglicher privater Übergabeschacht auf Ihrem Grundstück erforderlich. Die Reinigung von Abwasserleitungen auf privaten Grundstücken gehört jedoch nicht zu den Aufgaben des EAW. Für diese Arbeiten müssen Sie ein privates Kanalreinigungsunternehmen beauftragen.

  • Geruchsbelästigung oder Austritt von Sperrwasser nach der Kanalreinigung

    Die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO) fordert von den Abwasserbetrieben eine regelmäßige Reinigung des öffentlichen Kanalnetzes, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Durchgeführt wird die Kanalreinigung mittels Hochdruckreinigung. Auch für die in der SüwVO vorgeschriebene optische Kontrolle des Kanalnetztes werden die Abwasserrohre mittels Hochdruckreinigung gesäubert.

    An der Reinigungsdüse wird dabei eine starke Luftströmung im Kanal erzeugt.  Durch die starke Luftströmung entsteht vor der Reinigungsdüse ein Überdruck und hinter der Reinigungsdüse ein Unterdruck im Kanal, wodurch es in Einzelfällen bei privaten Gebäuden zu Geruchsbelästigungen oder zum Ausblasen von Geruchsverschlüssen kommen kann.

    Mögliche Ursachen für die Geruchsbelästigung können sein:

    Der durch die Hochdruckreinigung entstehende Unterdruck, hinter der Reinigungsdüse kann in der angeschlossenen Grundstücksentwässerungsanlage nicht ausgeglichen werden. Das kann dazu führen, dass das Wasser aus den Geruchsverschlüssen herausgesaugt wird. Dadurch kann sich dann der Kanalgeruch ungehindert im Raum/Gebäude ausbreiten.

    Wie kann das Problem beseitigt werden:

    Für eine sofortige Reaktivierung der Geruchsverschlüsse empfehlen wir, Wasser in Waschbecken, Duschen und Badewannen laufen zu lassen sowie die Toilettenspülungen zu betätigen.
    Grundsätzlich kann dem Problem nur durch eine Überprüfung der Be- und Entlüftungsleistung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage (DIN 1986-100) begegnet werden. Das Hinzuziehen eines entsprechenden Fachbetriebes ist empfehlenswert.

    Mögliche Ursachen für das Ausblasen von Geruchsverschlüssen können sein:

    Für den Druckausgleich, vor und hinter der Reinigungsdüse, war die Be- und Entlüftungsleistung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage zu gering.

    Das kann verschiedene Gründe haben:

    • Der Revisionsschacht / Übergabeschacht liegt nicht frei, z.B. überpflastert.
    • Der Schachtdeckel hat keine Be- und Entlüftungsöffnungen.
    • Die Dachentlüftungen sind verdeckt.
    • Oder die Be- und Entlüftung der Gebäudeentwässerung funktioniert nicht ordnungsgemäß.

    Wie kann das Problem beseitigt werden:

    Auch in diesem Fall sollten Sie Ihre Grundstücksentwässerungsanlage dringend von einem Fachbetrieb überprüfen lassen und auf Einhaltung der Vorgaben der technischen Abwassersatzung, sowie der fachgerechten Ausführung gemäß der Planungsgrundsätze nach DIN 1986-100 kontrollieren. 


    Nachfolgend ein Blick in einen Kanal, der gerade gereinigt wird:

  • Es stinkt aus dem Kanal

    Unangenehme Gerüche aus dem öffentlichen Kanal können sowohl durch das Wetter als auch durch Abflussstörungen verursacht werden. Zieht sich die Geruchsbelästigung über mehrere Tage hin, melden Sie das gerne über die App „Mängelmelder“. Wir kontrollieren und reinigen dann die betroffenen öffentlichen Kanäle. Eine wetterbedingte Geruchsbildung lässt sich jedoch nicht immer vermeiden oder beseitigen. Meist sind dies Gewitterlagen oder Wetterlagen im Spätsommer/Herbst mit kühler Außenluft. Wegen des warmen Wassers in den Kanälen kann es dann vorkommen, dass die stinkende Luft aus dem Kanal nach oben strömt.

  • Der Kanaldeckel klappert

    Klappernde Kanaldeckel in öffentlichen Straßen können dem Kanalbetrieb gemeldet werden. Nutzen Sie dazu gern die App „Mängelmelder“. Meist kann kurzfristig mit sogenannten „Klapperringen“ Abhilfe geschaffen werden. Müssen der Kanaldeckel, bzw. der Schachtrahmen aufwändiger repariert werden, erfolgt dies durch externe Dienstleister des EAW. Mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit werden die Schadstellen unterjährig gesammelt und halbjährlich von externen Fachfirmen jeweils in einem Zuge abgearbeitet.

  • Rattensichtungen

    Ratten leben nicht grundsätzlich in Abwasserkanälen. Da es sich bei Abwasserkanälen um stetig durchflossene Rohrleitungen mit schwankenden Wasserständen handelt, eignen sie sich nicht als Nist- oder Wohnraum für Ratten.
    Sie nutzen diese zumeist als Transitstrecken, Abort oder auch als Futterquelle. Besonders in den Hausanschlussleitungen finden die Tiere Nahrungsreste vor, die unsachgemäß über die Toiletten entsorgt werden. Eine verantwortungsvolle und fachgerechte Entsorgung und Lagerung (geschlossene Abfallbehälter) von Essensresten, altem Speiseöl und Co. trägt sowohl im Kanal als auch an der Oberfläche dazu bei, die Rattenpopulation zu verringern.

  • Absackungen in der Straße

    Damit sind punktuelle Vertiefungen in der öffentlichen Straße oder in Geh- und Radwegen gemeint. Solche Absackungen können viele Ursachen haben, unter Anderem können sie von schadhaften oder beschädigten Abwasserkanälen verursacht werden. Bitte melden Sie solche Stellen zunächst direkt beim Fachbereich Tiefbau in der Stadtverwaltung, oder auch über die App „Mängelmelder“. In der Regel wird dann verwaltungsintern der EAW mit der umgehenden Schadensüberprüfung beauftragt. Mittels Kanalinspektionskameras überprüfen wir dann, ob dort ein beschädigter Abwasserkanal ursächlich ist und veranlassen ggf. eine kurzfristige Reparatur. Die Gefahrenstelle wird zudem sofort abgesperrt, damit die Verkehrsteilnehmer nicht zu Schaden kommen.

  • Der Straßenablauf ist verstopft

    Bilden sich innerorts bei Regenwetter große Pfützen am Straßenrand, kann sich darunter ein verstopfter Straßenablauf befinden. Zur direkten Gefahrenabwehr melden Sie diese Stellen bitte direkt beim Fachbereich Tiefbau in der Stadtverwaltung, oder auch über die App „Mängelmelder“.
    Außerorts sind die Straßenbaulastträger erster Ansprechpartner. Je nach Straßenkategorie sind das der Kreisbauhof Gütersloh für die Kreisstraßen, oder Straßen.NRW für die Bundes- und Landstraßen.

  • Funktionsstörung der Kanäle auf Privatgrundstücken

    In der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) NRW ist im §10 geregelt, dass Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer große Schäden an Abwasserleitungen kurzfristig sanieren müssen oder sanieren zu lassen haben. Mittelgroße Schäden sind in einem Zeitraum von zehn Jahren zu sanieren. Bei Bagatellschäden ist eine Sanierung in der Regel vor der Wiederholungsprüfung nach § 8 Absatz 8 nicht erforderlich. § 8 Absatz 6 gilt entsprechend.

Videos und Broschüren zu Abwasserthemen