Liste der Wohnungssuchenden in Rheda-Wiedenbrück

Liste
der Wohnungssuchenden

Liste der Wohnungssuchenden und Hausverwaltungen in Rheda-Wiedenbrück

Wohnungsvermittlung

Die Wohnungsvermittlung vermittelt ausschließlich öffentlich geförderte Wohnungen.

Vor der Eintragung als wohnungssuchende Person oder Familie ist daher zu prüfen, ob ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erteilt werden kann.
Bei der Berechnung des Einkommens zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines werden die Einkünfte des vergangenen Kalenderjahres oder gegebenenfalls laufenden Jahres hochgerechnet und zugrunde gelegt.

Die Einkünfte werden um die Höhe der Werbungskosten, Freibeträge sowie pauschale Abzugsbeträge vermindert.
Außerdem sind - wenn vorhanden - Schwerbehindertenausweis, Nachweise über Pflegebedürftigkeit und gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen vorzulegen.

Falls die Antragsstellenden innerhalb der letzten fünf Jahren vor Antragsstellung geheiratet haben und jünger als 40 Jahre sind, ist die Heiratsurkunde ebenfalls vorzulegen.
Ausländische Mitbürger*innen bringen bitte ihre Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise ihren Pass mit.

Mit der Wohnungsbewerbung kann gleichzeitig ein Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Es ist daher zu empfehlen, persönlich vorzusprechen. Der Wohnberechtigungsschein ist in der Regel gebührenpflichtig und wird nach Entrichtung der Gebühr direkt ausgehändigt.

Sofern entsprechende Wohnungsangebote vorliegen, wird die Stadt Rheda-Wiedenbrück bemüht sein, die jeweiligen Wohnungsbewerbenden zu berücksichtigen.

Weitere Auskünfte sowie Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitenden.

Unterlagen

  • Einkommensnachweise des vergangenen Kalenderjahres und des laufenden Jahres aller in Ihrem Haushalt wohnenden Personen
  • Wenn zutreffend: Heiratsurkunde, Schwerbehindertenausweis, Nachweise über gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen

Gebühren

Die Gebühren für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins liegen bei 10,- Euro.

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