Wohnberechtigungsschein in Rheda-Wiedenbrück

Der Wohnberechtigungsschein

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als Mieter – zum Wohnberechtigungsschein

als Hauseigentümer zum Antrag auf Zinssenkung


Wohnberechtigungsschein

Zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ist ein sogenannter Wohnberechtigungsschein (WBS) unbedingt erforderlich.
Eigentümer*innen dürfen die Wohnung nur dann vermieten, wenn die Wohnungssuchenden einen solchen vorlegen.

Ein WBS kann nur erteilt werden, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Einkommen

Die Einkommensgrenze beträgt für einen Ein-Personenhaushalt 19.350,- Euro und für einen Zwei-Personenhaushalt 23.310,- Euro. Für jede weitere zum Familienhaushalt zu rechnende Person erhöht sich dieser Betrag um 5.100,- Euro. Für zum Haushalt zu rechnende Kinder im Sinne des § 32 Absatz 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 700,- Euro.

Bei der Berechnung des Einkommens werden die Einkünfte des vergangenen Kalenderjahres oder gegebenenfalls des laufenden Jahres hochgerechnet und zugrundegelegt.
Die Einkünfte werden um die Höhe der Werbungskosten, Freibeträge sowie pauschalen Abzugsbeträge vermindert.
Die Einkünfte aller Angehörigen, die mit in die Wohnung einziehen möchten, dürfen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht übersteigen.

2. Wohnungsgröße

Die angemessene Wohnungsgröße staffelt sich wie folgt:

  • für Alleinstehende: 50 Quadratmeter Wohnfläche
  • für einen 2-Personen-Haushalt: 2 Wohnräume oder 65 Quadratmeter Wohnfläche
  • für einen 3-Personen-Haushalt: 3 Wohnräume oder 80 Quadratmeter Wohnfläche
  • für einen 4-Personen-Haushalt: 4 Wohnräume oder 95 Quadratmeter Wohnfläche
  • für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 Quadratmeter Wohnfläche

Ein WBS kann

  • für eine spezielle Wohnung erteilt werden. Voraussetzung dafür ist die Einverständniserklärung der Vermieter*in der neuen Wohnung.
  • lediglich unter Berücksichtigung der Einkünfte erteilt werden. Sie berechtigt dann zum Bezug einer Wohnung, deren Größe den Angaben auf dem WBS entspricht.

In Ausnahmefällen kann auch eine Bezugsgenehmigung erteilt werden, die von den genannten Voraussetzungen abweicht.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den genannten Ansprechpersonen.

Unterlagen

Nachweise über die Einkünfte des vergangenen Kalenderjahres und des laufenden Jahres.

Gebühren

Die Gebühren für die Erteilung eines WBS liegen bei 10,- Euro.

Einkommenserklärung zum Antrag auf Wohnberechtigung/Zinssenkung

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