Aktuelles in Rheda-Wiedenbrück

Grundsteuerreform: Stadt versendet neue Bescheide

Die Stadt nimmt 2025 gleich viel Grundsteuer ein wie im Vorjahr. Für den einzelnen Grundsteuerpflichtigen kann sich die Grundsteuer aber erhöhen oder vermindern. Das ist abhängig vom festgesetzten Grundsteuerwert.

Diesen Wert hat das Finanzamt in den letzten Jahren neu festgesetzt. Diese Festsetzung ist für die Stadt Rheda-Wiedenbrück bindend. Bei Fragen oder Einwänden zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wenden sich die BürgerInnen daher bitte direkt an das Finanzamt Wiedenbrück. Dort ist eine Hotline eingerichtet, die montags bis freitags zwischen neun und 13 Uhr unter der Telefonnummer 05242 934-1959 erreichbar ist.

Sollte bereits beim Finanzamt Einspruch gegen diese Bescheide erhoben worden sein, muss kein weiterer Einspruch bei der Stadt erhoben werden. Wenn diese Bescheide gegebenenfalls noch geändert werden, wird die städtische Abteilung „Steuern und Gebühren“ nach Bearbeitung durch das Finanzamt automatisch eine Mitteilung erhalten und die Grundsteuer entsprechend anpassen. Ein nochmaliger Einspruch ist also nicht erforderlich. Die im Bescheid festgesetzte Grundsteuer ist zu zahlen. Durch einen erhobenen Einspruch oder Widerspruch wird die Zahlungspflicht nicht aufgehoben.

 

Hintergrund: Umsetzung der Grundsteuerreform

Mit den aktuellen Bescheiden setzt die Stadt die Grundsteuerreform um, die auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 basiert. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück berechnet die Grundsteuer 2025 auf Basis der neuen Grundsteuermessbeträge, die das Finanzamt in den vergangenen Jahren für alle Grundstück neu festgesetzt hat. Für die endgültige Berechnung der Grundsteuer wurde der Messbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz multipliziert.

Der Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück hatte in seiner Sitzung am 28.10.2024 die Hebesatzsatzung mit den zum 01.01.2025 geltenden Hebesätzen für die Grundsteuer A (267%) und B (647%) beschlossen. Die Hebesätze sind so berechnet, dass die Grundsteuerreform für die Stadt aufkommensneutral ist. Das bedeutet, dass das Grundsteueraufkommen insgesamt stabil bleibt, für den einzelnen Grundsteuerpflichtigen aber gegenüber dem Vorjahr unterschiedlich sein kann.

Anfragen zum Bescheid sollten per E-Mail an steuern-gebuehren@rh-wd.de oder per Post an den Fachbereich Finanzen, Abteilung Steuern und Abgaben gesendet werden. Die telefonische Erreichbarkeit der SachbearbeiterInnen werde aufgrund hoher Nachfrage begrenzt sein.

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