„Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn es sich um Brauchtumsfeuer handelt, welches auch schon in den vergangenen Jahren als Osterfeuer genehmigt wurde und zu einer Tradition geworden ist“, erläutert die Verwaltung. Private Feuer sind ausdrücklich nicht mehr zugelassen. Ebenso werden keine neuen Feuer genehmigt.
Für die Genehmigung der Traditionsfeuer gelten die gleichen Voraussetzungen wie in den Vorjahren macht der zuständige Sachbearbeiter Jaime Zimmermann deutlich. „Der Reisighaufen darf höchstens eine Grundfläche von vier mal vier Metern haben und höchsten 2,50 Meter hoch sein, ein Mindestabstand von 100 Metern zu Gebäuden ist einzuhalten. Verbrannt werden dürfen nur pflanzliche Abfälle“, so Zimmermann.
Bis zum völligen Erlöschen des Feuers muss mindestens eine volljährige Aufsichtsperson anwesend sein. „Um Kleintiere zu schützen, muss der gesamte Reisighaufen am Tag des Abbrennens einmal vollständig umgeschichtet werden“, betont Zimmermann.
Am Osterwochenende selbst werden die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes die Einhaltung der Vorschriften und Auflagen überprüfen. „Werden Verstöße gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung oder gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt, werden diese verfolgt und geahndet“, heißt es aus dem Rathaus.
Zuständig für die Genehmigungen ist der Fachbereich Sicherheit & Ordnung. Ansprechpartner ist Herr Jaime Zimmermann, Tel. 05242 963-326, E-Mail ordnungsamt@rh-wd.de.
Den Antrag findet man im Service-Portal (Link unten) oder beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung.
Bild: Osterfeuer.



