Schiedsamt
Schlichter Statt Richter

Schiedsämter können viel Geld und Zeit sparen


Die Schiedsfrauen Ute Kappelhoff und ihre Stellvertreterin Angelica Niestadtkötter helfen, mögliche Konflikte und Streitigkeiten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus Rheda-Wiedenbrück beizulegen

Jährlich sind es neben zahlreichen „Tür- und Angelgesprächen" und Telefonauskünften etwa 25 bis 30 Schlichtungsfälle, die zu 75 Prozent zu einer gütlichen Vereinbarung zwischen den streitenden Parteien führen. Das kann den beteiligten Personen viel Geld und vermeidbaren Ärger ersparen und den überlasteten Gerichten unnötige Arbeit abnehmen. Zuerst die Schiedsleute aufzusuchen hilft oft einen Prozess zu vermeiden.

Schon seit dem Jahr 2000 gibt es das Gesetz zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Danach muss in Privatklagesachen bei Delikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter und fahrlässiger Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung zunächst ein Schiedsamt aufgesucht werden, um sich dort im Idealfall mit seinem Gegner zu versöhnen. Wenn das nicht gelingt, wird der Fall an das Amtsgericht weitergegeben. Ähnliches gilt bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 600 Euro und bei nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen, wie zum Beispiel Lärmbeeinträchtigung, Differenzen wegen grundstücksüberschreitender Bäume und ähnlicher Konflikte. Daneben stehen die Schiedsämter auch für andere rechtliche Streitigkeiten zur Verfügung, wenn es nicht gerade um Arbeitsrecht oder Familienrecht geht.

Ein Schlichtungsantrag kann bei den Schiedsleuten in Rheda-Wiedenbrück von jeder Person gestellt werden, wenn der Antragsgegner im Ort wohnt. Bei Antragstellung wird neben einer möglichen Einsicht in den Personalausweis ein Kostenvorschuss von 50 Euro fällig. Die Verfahrenskosten für beide Parteien belaufen sich allgemein auf je rund 20 Euro, wenn es zu einer erfolgreichen Vereinbarung kommt. Im Durchschnitt liegen zwischen der Antragstellung und der Schlichtung zwei bis vier Wochen.

Wer von den beiden Schiedsleuten an den jeweiligen Montagen im Rathaus zur Verfügung steht, kann den Bekanntmachungen der Tagespresse oder der untenstehenden Liste entnommen werden. Telefonisch (963 302) lassen sich auch während der Sprechzeiten Termine vereinbaren. (Kontakt außerhalb der Sprechzeiten :  05242 963-0.)

Unter dem Leitspruch „Sich vertragen ist besser als klagen" versuchen die beiden Schiedsleute in Rheda-Wiedenbrück zusammen mit den streitenden Parteien Konflikte und Auseinandersetzungen zu lösen oder einen Kompromiss zu finden. Immer den Frieden unter den Bürger*innen im Blickpunkt, werden Bürgernähe, Kostengünstigkeit und schnelles Handeln groß geschrieben.

Kontakt per E-Mail:

Die Sprechstunde:

Jeden Montag von 15-17 Uhr im Schiedsamt, Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück.

Schiedspersonen gesucht

Die Position der Ersten sowie der stellvertretenden Schiedsperson in Rheda-Wiedenbrück wird im Herbst 2026 vakant. Daher sucht die Stadt Frauen und Männer, die sich für diese ehrenamtliche Aufgabe interessieren.

Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt und anschließend von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt und vereidigt

Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich, gefragt sind vielmehr gesunder Menschenverstand, ein ausgeprägtes Rechtsempfinden, die Fähigkeit zuzuhören sowie zum Ausgleich und zur Vermittlung, Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung sowie Verschwiegenheit.

Kern der Schiedsamtstätigkeit ist die außergerichtliche Streitschlichtung. Unter dem Leitsatz „Schlichten statt richten“ vermittelt die Schiedsperson unparteiisch in vielfältigen Konfliktsituationen, um zu einer für alle Beteiligten akzeptablen, rechtsverbindlichen Vereinbarung zu gelangen. Um zu vermeiden, dass bereits kleinste Anlässe zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, ist in einigen Streitfällen der Gang zum Schiedsamt gesetzlich vorgeschrieben, bevor Klage bei Gericht erhoben werden kann. Darüber hinaus steht das Schiedsamt Ratsuchenden zur Verfügung, in denen das außergerichtliche Schlichtungsverfahren nicht obligatorisch ist.

Die Schiedspersonen unterstehen dienstlich und fachlich dem Amtsgericht. Für den organisatorischen Part ist die Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig, sie stellt den Schiedspersonen einen separaten Dienstraum im Rathaus mit den notwendigen Arbeitsmitteln zur Verfügung und trägt die Kosten für spezielle Einführungs- wie auch regelmäßige Fortbildungslehrgänge in Zusammenarbeit mit dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V..

Das Schiedsamt kann ausüben, wer „nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet“ ist. Davon ausgeschlossen ist, wer „die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt“ oder „unter Betreuung steht“. Zudem sollen Schiedspersonen mindestens fünfundzwanzig, aber nicht älter als fünfundsiebzig Jahre alt sein, in Rheda-Wiedenbrück wohnen und nicht „durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein“.

Wer sich angesprochen fühlt, kann sich bis Freitag, 08. Mai 2026 bei der Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück bewerben.
Das Bewerbungsformular kann unten heruntergeladen werden, ebenso die Informationsbroschüre “Das Schiedsamt“ des Justizministeriums NRW. Bewerbungsformulare sind zudem im Rathaus Rheda an der Infotheke sowie im Historischen Rathaus Wiedenbrück erhältlich. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Bussemas, E-Mail: Ina.Bussemas@rh-wd.de,  Telefon 963-252, gern zur Verfügung.

Vertiefende Auskünfte zum Thema Schiedsamt erhalten die Bewerberinnen und Bewerber bei einem Informationsabend am Dienstag, 09. Juni 2026, im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Rheda.