Klaeranlage RHWD

Abwasser

Störungsnummer 05242-963 669 (im Notfall 24 Stunden erreichbar)

Der EAW – Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Rheda-Wiedenbrück - organisiert die gesamte Abwasserentsorgung im Stadtgebiet für die Bürger sowie die ansässigen Industrie- und Gewerbebetriebe.

Hierzu betreiben wir mit etwa 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein städtisches Kanalisationsnetz mit einer Länge von etwa 400 Kilometern sowie zugehörigen Sonderbauwerken wie zum Beispiel Regenrückhaltebecken und Pumpwerke. Dieses Netz und die zugehörigen Bauwerke zu unterhalten, auszubauen und zu sanieren sind Aufgaben, die wir tagtäglich für Sie erledigen.

Wir sammeln das Abwasser von den Grundstücken und leiten es in unserem Kanalnetz zu unserer städtischen Kläranlage auf der Marienfelder Straße weiter.

Auf unserer Kläranlage wird das Abwasser gereinigt und im Anschluss wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt. Das gereinigte Abwasser wird in die Ems eingeleitet.

Auf der Kläranlage haben wir als eine der ersten Kommunen in Ostwestfalen eine sogenannte vierte Reinigungsstufe errichtet. Durch Ozonierung können wir auch viele Mikroschadstoffe eliminieren, die mit herkömmlichen Reinigungsmethoden derzeit noch nicht zu erfassen sind. Der Betrieb der Anlage ist zum Jahresbeginn 2021 gestartet.

Für die Finanzierung zum Sammeln, Fortleiten und Reinigen des Abwassers sowie für den Bau, Betrieb und die Sanierung unserer zugehörigen Abwasseranlagen erheben wir Abwassergebühren. Diese werden jährlich an den vorhandenen Bedarf angepasst und finden sich in der Gebührensatzung im Ortsrecht wieder (Link zur Gebührensatzung).

Die aktuell gültige Entwässerungssatzung ist unter folgendem Link abrufbar (Entwässerungssatzung).

Weitere Informationen finden sie über das Serviceportal der Stadt Rheda-Wiedenbrück oder nachfolgend im Abschnitt "Bürgerinformation". 


Haben Sie Fragen zum Thema Abwasser?  Sprechen Sie uns gerne an.

Ihr Kontakt: info@eaw-rw.de

Kanalauskunft: kanalauskunft@eaw-rw.de

Grundstücksentwässerung:
grundstuecksentwaesserung@eaw-rw.de

Jan Ditgens
Betriebsleiter

Rainer Bollmers
stellv. Betriebsleiter

Josef Hüwe
stellv. Betriebsleiter / Betriebsleiter Kläranlage

Klaudia Abel
stellv. Betriebsleiterin / kaufm. Leitung

Bürgerinformation

  • Geruchsbelästigung oder Austritt von Sperrwasser nach der Kanalreinigung

    Die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO) fordert von den Abwasserbetrieben eine regelmäßige Reinigung des öffentlichen Kanalnetzes, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Durchgeführt wird die Kanalreinigung mittels Hochdruckreinigung. Auch für die in der SüwVO vorgeschriebene optische Kontrolle des Kanalnetztes werden die Abwasserrohre mittels Hochdruckreinigung gesäubert.

    An der Reinigungsdüse wird dabei eine starke Luftströmung im Kanal erzeugt.  Durch die starke Luftströmung entsteht vor der Reinigungsdüse ein Überdruck und hinter der Reinigungsdüse ein Unterdruck im Kanal, wodurch es in Einzelfällen bei privaten Gebäuden zu Geruchsbelästigungen oder zum Ausblasen von Geruchsverschlüssen kommen kann.

    Mögliche Ursachen für die Geruchsbelästigung können sein:

    Der durch die Hochdruckreinigung entstehende Unterdruck, hinter der Reinigungsdüse kann in der angeschlossenen Grundstücksentwässerungsanlage nicht ausgeglichen werden. Das kann dazu führen, dass das Wasser aus den Geruchsverschlüssen herausgesaugt wird. Dadurch kann sich dann der Kanalgeruch ungehindert im Raum/Gebäude ausbreiten.

    Wie kann das Problem beseitigt werden:

    Für eine sofortige Reaktivierung der Geruchsverschlüsse empfehlen wir, Wasser in Waschbecken, Duschen und Badewannen laufen zu lassen sowie die Toilettenspülungen zu betätigen.
    Grundsätzlich kann dem Problem nur durch eine Überprüfung der Be- und Entlüftungsleistung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage (DIN 1986-100) begegnet werden. Das Hinzuziehen eines entsprechenden Fachbetriebes ist empfehlenswert.

    Mögliche Ursachen für das Ausblasen von Geruchsverschlüssen können sein:

    Für den Druckausgleich, vor und hinter der Reinigungsdüse, war die Be- und Entlüftungsleistung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage zu gering.

    Das kann verschiedene Gründe haben:

    • Der Revisionsschacht / Übergabeschacht liegt nicht frei, z.B. überpflastert.
    • Der Schachtdeckel hat keine Be- und Entlüftungsöffnungen.
    • Die Dachentlüftungen sind verdeckt.
    • Oder die Be- und Entlüftung der Gebäudeentwässerung funktioniert nicht ordnungsgemäß.

    Wie kann das Problem beseitigt werden:

    Auch in diesem Fall sollten Sie Ihre Grundstücksentwässerungsanlage dringend von einem Fachbetrieb überprüfen lassen und auf Einhaltung der Vorgaben der technischen Abwassersatzung, sowie der fachgerechten Ausführung gemäß der Planungsgrundsätze nach DIN 1986-100 kontrollieren.