Was ist eine Straßenanliegerbescheinigung?
Durch eine Straßenanliegerbescheinigung wird mitgeteilt, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind.
Banken, Bausparkassen oder Versicherungen fordern Sie im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien manchmal dazu auf, diese Bescheinigung vorzulegen.
Voraussetzungen:
Es ist erforderlich, dass Sie das betroffene Grundstück unter Angabe der Anschrift, der Gemarkung, des Flurs und des Flurstücks konkret benennen. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Adressdaten für die Zustellung der Bescheinigung mit.
Wenn Sie eine Straßenanliegerbescheinigung für ein Grundstück beantragen, welches sich nicht in Ihrem Eigentum befindet, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht der Eigentümerin/ des Eigentümers.
Gebühren:
Nach dem Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück vom 18.07.2013 in der zurzeit gültigen Fassung wird für die Ausstellung der Straßenanliegerbescheinigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,-€ erhoben.