Straßenanlieger-
Bescheinigung

Was ist eine Straßenanliegerbescheinigung?

Durch eine Straßenanliegerbescheinigung wird mitgeteilt, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind. 

Banken, Bausparkassen oder Versicherungen fordern Sie im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien manchmal dazu auf, diese Bescheinigung vorzulegen.

 

Voraussetzungen:

Es ist erforderlich, dass Sie das betroffene Grundstück unter Angabe der Anschrift, der Gemarkung, des Flurs und des Flurstücks konkret benennen. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Adressdaten für die Zustellung der Bescheinigung mit.

Wenn Sie eine Straßenanliegerbescheinigung für ein Grundstück beantragen, welches sich nicht in Ihrem Eigentum befindet, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht der Eigentümerin/ des Eigentümers.


Gebühren:

Nach dem Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück vom 18.07.2013 in der zurzeit gültigen Fassung wird für die Ausstellung der Straßenanliegerbescheinigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,-€ erhoben.


Verfahrensablauf:

Die Straßenanliegerbescheinigung ist form- und Fristlos zu beantragen.

Sie können die Bescheinigung im Serviceportal ganz einfach online beantragen und die eventuell erforderlichen Nachweise direkt hochladen.

Die Bescheinigung wird Ihnen anschließend zusammen mit dem Gebührenbescheid per Post zugeschickt.


Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Baumanagement und Denkmalpflege gerne zur Verfügung:

Frau Gödecke, Tel.: 05242/963-344 oder nicole.goedecke@rh-wd.de

Herr Smolarczyk, Tel.: 05242/963-573 oder michael.smolarczyk@rh-wd.de

                                                                    oder beitragswesen@rh-wd.de