Lockdown verlängert!
Der bundesweiter Lockdown wurde bis zum 14. Februar verlängert. Der eingeschränkte Pandemiebetrieb in der Kinderbetreuung wird fortgesetzt.
Eltern sollen, wann immer möglich, ihre Kinder selber betreuen. Kontakte sollen weiterhin möglichst vermieden werden. Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden Eltern eigenverantwortlich.
In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder grundsätzlich im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge. In der Großtagespflege sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehalten werden.