Kommunalwahlen 2025
Am 14.09.2025 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt.
Bei den allgemeinen Kommunalwahlen werden
- die Wahl der Landrätin/des Landrates und
- der Vertretung des Kreises Gütersloh (Kreistag)
- sowie die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und
- der Vertretung der Stadt Rheda-Wiedenbrück (Stadtrat)
durchgeführt.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich zunächst auf die vier genannten Wahlen.
Darüber hinaus findet in Rheda-Wiedenbrück zeitgleich die Wahl zum Integrationsrat statt. Die hierfür leicht abweichenden Bestimmungen finden Sie weiter zum Ende dieses Artikels.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutsche*r im Sinne des Art 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitliedstaaten der Europäischen Union besitzt,
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) in Rheda-Wiedenbrück seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat sowie
- nicht nach § 8 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Wahlberechtigten erhalten ab Anfang August bis spätestens zum 24.08.2025 ihre Wahlbenachrichtigung. Wer bis zum 24.08.2025 keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Wer die Benachrichtigung verliert, kann trotzdem wählen. Im Wahllokal ist (mit und ohne Wahlbenachrichtigung) der Personalausweis oder Reisepass – bei Unionsbürger*innen der Identitätsnachweis – bereitzuhalten.
Briefwahl
Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist in den letzten Jahren stetig beliebter geworden. Sofern Sie diese in Anspruch nehmen möchten, fordern Sie die erforderlichen Unterlagen bitte frühzeitig an.
Die Briefwahlunterlagen können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung angefordert werden. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie nähere Informationen dazu. Der Antrag kann über das Onlinewahlscheinverfahren „OLIWA“ (in Kürze Verfügbar), schriftlich (postalisch, per Mail [wahlamt@rh-wd.de], Telefax [05242/963-499]) oder persönlich (im Briefwahlbüro zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses) gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Der letzte Termin zur regulären Ausstellung eines Wahlscheines ist Freitag, der 12.09.2025, 15:00 Uhr. Das Briefwahlamt hält sich an dem Tag bis 15:00 Uhr für Sie bereit. Danach ist ein Wahlscheinantrag nur noch in Sonderfällen bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, zulässig (z. B. wenn der Wahlberechtigte durch Attest eine plötzliche Erkrankung nachweist, die ihm das Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht.)
Das Briefwahlbüro finden Sie barrierefrei im Erdgeschoss, Raum E30, im Rathaus Rheda, Rathausplatz 13. Es ist während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet und ohne vorherige Terminabstimmung zugänglich. Dort kann direkt gewählt werden. Das Team steht zusätzlich am letzten Freitag vor der Wahl (12.09.2025) bis 15:00 Uhr zur Verfügung.
Wer per Briefwahl abstimmt, muss sicherstellen, dass der Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein spätestens am Wahlsonntag bis 16:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Rheda-Wiedenbrück, Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück eingeht. Hierbei sind die Postlaufzeiten zu beachten. Die Versendung ohne besondere Versendungsform durch die Deutsche Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. Wahlbriefe können auch beim Wahlamt der Stadt Rheda-Wiedenbrück abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit den Wahlbrief bis zum Wahltag, 15:30 Uhr, in die städtischen Briefkästen (Historisches Rathaus Wiedenbrück, Stadthaus Wiedenbrück oder Rathaus Rheda) einzuwerfen.
Um das Risiko der Verfristung von Wahlbriefen zu reduzieren, steht der Online-Wahlscheinantrag nur bis zum 10.09.2025, 17:00 Uhr, zur Verfügung. Danach ist die persönliche Beantragung weiterhin möglich.
Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist, wie die gesamte Wahlhandlung, öffentlich. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:00 Uhr in der Moritz-Fontaine-Gesamtschule, Fürst-Bentheim-Straße 55 in Rheda-Wiedenbrück zusammen.
- Briefwahl / Wahlschein beantragen (in Kürze verfügbar)
Wahlbezirke und Wahllokale
Für die Wahl der Vertretung der Stadt Rheda-Wiedenbrück und der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Rheda-Wiedenbrück ist das Stadtgebiet in 19 Gemeindewahlbezirke eingeteilt. Für die Wahl der Vertretung des Kreises Gütersloh und der Landrätin/des Landrates des Kreises Gütersloh ist das Stadtgebiet in vier Kreiswahlbezirke mit den laufenden Nummern 109 bis 112 eingeteilt. Zu den Kreiswahlbezirken gehören die folgenden Gemeindewahlbezirke:
Kreiswahlbezirk
Gemeindewahlbezirk
Wahllokal
109
01
Rathaus Rheda
Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück
02
Moritz-Fontaine Gesamtschule
August-Euler-Str. 25, 33378 Rheda-Wiedenbrück
03
Moritz-Fontaine Gesamtschule
August-Euler-Str. 25, 33378 Rheda-Wiedenbrück
04
Johannisschule
Lessingstraße 5, 33378 Rheda-Wiedenbrück
110
05
Einstein-Gymnasium
Fürst-Bentheim-Str. 60, 33378 Rheda-Wiedenbrück
06
Andreasschule
Schafstallstraße 35, 33378 Rheda-Wiedenbrück
07
Jugendzentrum
Wilhelmstraße 35, 33378 Rheda-Wiedenbrück
08
Parkschule
Parkstraße 17, 33378 Rheda-Wiedenbrück
17
Postdammschule
Kapellenstraße 95, 33378 Rheda-Wiedenbrück
111
09
Stadthaus/Stadtbibliothek
Kirchplatz 2, 33378 Rheda-Wiedenbrück
10
Ratsgymnasium
Rektoratsstraße 23, 33378 Rheda-Wiedenbrück
11
Ratsgymnasium
Rektoratsstraße 23, 33378 Rheda-Wiedenbrück
12
Piusschule
Heidbrinkstraße 11, 33378 Rheda-Wiedenbrück
13
Osterrath-Realschule
Burgweg 19, 33378 Rheda-Wiedenbrück
112
14
Osterrath-Realschule
Burgweg 19, 33378 Rheda-Wiedenbrück
15
Eichendorffschule
Triftstraße 28, 33378 Rheda-Wiedenbrück
16
Eichendorffschule
Triftstraße 28, 33378 Rheda-Wiedenbrück
18
Pfarrheim Herz-Jesu-Batenhorst
Hellweg 208, 33378 Rheda-Wiedenbrück
19
Vitus-Haus St. Vit
Stromberger Straße 138, 33378 Rheda-Wiedenbrück
In den Wahlbenachrichtigungen sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem jede*r Wahlberechtigte zu wählen hat. Falls Sie nicht von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen, achten Sie bitte besonders auf die Angaben zum Wahllokal auf Ihrer Wahlbenachrichtigung!
Falls Sie sich weiter über die Wahlbezirkseinteilung informieren möchten, können Sie anhand der folgenden Listen nachsehen, zu welchem Wahlbezirk ihre Wohnadresse gehört. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich über alle Straßen Ihres Wahlbezirks und über die Anschrift Ihres Wahllokals zu informieren.
Statistische Wahlbezirke
Der Gemeindewahlbezirk 11 ist in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen. Die Wahl für die Vertretung des Kreises Gütersloh wird in dem Gemeindewahlbezirk 11 nach Altersgruppen und Geschlecht durchgeführt. Demnach werden Stimmzettel verwendet, auf denen Geschlecht und Geburtsjahresgruppen vermerkt sind. Das Wahlgeheimnis ist dadurch nicht gefährdet. Die Auswertung erfolgt im Nachgang der Wahl durch IT.NRW.
Zeitliche Übersicht
03.08.25
Erstellung des Wählerverzeichnisses von Amts wegen
04.08.25 - 24.08.25
Versand der Wahlbenachrichtigungen
04.08.25 - 10.09.25
Zeitraum: Beantragung von Online-Wahlscheinen „OLIWA“ (in Kürze verfügbar)
Mitte August
(Tag wird noch bekanntgegeben)Öffnung des Briefwahlbüros:
- Briefwahl direkt vor Ort möglich!
- Persönliche Beantragung von Wahlscheinen
25.08.25 - 29.08.25
Zeitraum: Einsicht in das Wählerverzeichnis
12.09.25, bis 15:00 Uhr
Schließung des Briefwahlbüros
13.09.25, bis 12:00 Uhr
Ersatz von nicht erhaltenen oder verlorenen Wahlscheinen
14.09.25, bis 15:00 Uhr
Erstellung von Wahlscheinen in Sonderfällen (z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung)
14.09.25, bis 16:00 Uhr
Wahlbrief muss spätestens am Wahltag (16:00 Uhr) beim Wahlamt der Stadt Rheda-Wiedenbrück eingehen (Postlaufzeiten beachten!)
14.09.25, 08:00 - 18:00 Uhr
Wahltag, im Anschluss erfolgt die Ergebnisermittlung
- Briefwahl / Wahlschein beantragen (in Kürze verfügbar)
Informationen zur Wahl des Integrationsrates der Stadt Rheda-Wiedenbrück
Zeitgleich mit den Kommunalwahlen 2025 findet die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Rheda-Wiedenbrück statt. Hierfür gelten folgende abweichende Bestimmungen.
- Informationen zum Integrationsrat (in Kürze verfübar)
- Kandidatenliste Integrationsrat (in Kürze Verfügbar)
Für die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Rheda-Wiedenbrück gelten folgende Bestimmungen:
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wer
- nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.08.2013 (BGBI. I S. 3458), erworben hat.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
- 16 Jahre alt sein,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl (29.08.2025) in Rheda-Wiedenbrück ihre Hauptwohnung haben.
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück erstellt ein Wählerverzeichnis und benachrichtigt die Wahlberechtigten. Dazu wird den Wahlberechtigten spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (24.08.2025) eine Wahlbenachrichtigung zugestellt. Wahlberechtigte, die nicht in dem Wählerverzeichnis eingetragen sind, können sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl (02.09.2025) in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über ihre Wahlberechtigung zu führen.
Briefwahl
Hinsichtlich der Briefwahl für die Wahl des Integrationsrates gelten die Regelungen für die Kommunalwahlen entsprechend.
Wahlbezirke und Wahllokale
Da die Wahl zum Integrationsrat zeitgleich mit den Kommunalwahlen stattfindet, gilt für beide dieselbe Gebietseinteilung. Das Stadtgebiet ist daher auch für diese Wahl in 19 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
Auf den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (24.08.2025) zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem das Wahlrecht zur Integrationsratswahl ausgeübt werden kann. Die Wahlräume sind mit den Wahllokalen der Kommunalwahl identisch.
Falls Sie sich schon vorab über die Wahlbezirkseinteilung informieren möchten, können Sie anhand der folgenden Listen nachsehen, zu welchem Wahlbezirk Ihre Wohnadresse gehört. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich über alle Straßen Ihres Wahlbezirks und über die Anschrift Ihres Wahllokals zu informieren.