Straßen-
und Wegekonzept

Zum 01.01.2020 ist der neue § 8a KAG in NRW in Kraft getreten. Dieser enthält ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen. Gemäß § 8a Abs. 1 KAG hat die Stadt Rheda-Wiedenbrück nun ein Straßen- und Wegekonzept aufzustellen. Dieses können Sie hier einsehen.

Das Straßen- und Wegekonzept enthält die voraussichtlich beitragsfreien Straßenunterhaltungsmaßnahmen und die geplanten beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen. In dem Konzept werden nicht die geplanten erstmaligen Herstellungen von Straßen nach dem Baugesetzbuch aufgeführt.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Tiefbau gerne zur Verfügung:

Herr Duhme, Tel.: 05242/963360 oder michael.duhme@rh-wd.de

Herr Kraeft, Tel.: 05242/963363 oder christoph.kraeft@rh-wd.de

Herr Gretenkort, Tel.: 05242/963366 oder bernhard.gretenkort@rh-wd.de