Aktuelles in Rheda-Wiedenbrück

Schöffen gesucht

Das Schöffenamt ist für eine funktionierende, bürgernahe und demokratische Rechtsprechung von zentraler Bedeutung. Schöffen nehmen als Vertreter des Volkes in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter an der Rechtsprechung teil.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Gerechtigkeitssinn, Selbstständigkeit, geistige Beweglichkeit und Reife des Urteils wie auch - wegen des teils anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Zudem sollen Schöffen über soziale Kompetenz, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen zudem über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Diese Erfahrung kann vielfältiger Natur sein und kann ebenso aus der beruflichen Tätigkeit wie aus ehrenamtlichen Tätigkeiten im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Jugendfreizeiteinrichtungen, im schulischen wie auch im sportlichen Bereich resultieren.

Schöffen müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten. Dabei müssen sie auf die angeklagte Person wie auf andere Prozessbeteiligte eingehen und an der Beratung mit den Berufsrichtern argumentativ teilnehmen, um ihren Urteilsvorschlag einerseits standhaft zu vertreten und sich anderseits von besseren Argumenten überzeugen zu lassen. Kommunikations- und Dialogfähigkeit sind daher wichtig.

Damit Schöffen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über ihre Rechte und Pflichten wie auch über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe informiert sind, werden sie entsprechend fortgebildet. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Die Bewerber und Bewerberinnen müssen am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Ausgeschlossen sind, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, sowie hauptamtlich in der oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener.

Wer in Rheda-Wiedenbrück wohnt und sich angesprochen fühlt, kann sich bis zum 01.03.2023 bei der Stadtverwaltung, Abteilung Recht und Gemeindeverfassung, Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück, bewerben. Das Bewerbungsformular ist an der Infotheke im Foyer des Rathauses wie auch im Historischen Rathaus erhältlich oder hier: 

Weiterführende Informationen:

Empfehlenswert ist auch „Schöffen-TV“ unter YouTube.


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