Jedes Kind hat Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Gemeinschafts- bzw. in die nächstgelegene Bekenntnisschule, soweit deren Aufnahmekapazität ausreicht. Ein Kind kann auch in einer anderen als der nächstgelegenen Schule angemeldet werden. Eine Aufnahme kann in diesen Fällen jedoch nur im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazitäten erfolgen. Werden mehr Kinder angemeldet als die Schule aufnehmen kann, entscheidet die jeweilige Schulleitung nach festgelegten Kriterien.
Alle Rheda-Wiedenbrücker Grundschulen nehmen die Anmeldungen für das kommende Schuljahr an folgenden Terminen entgegen: Montag, 3. November, Dienstag, 4. November, und Mittwoch, 5. November.
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist es zwingend erforderlich, sich an den Schulen telefonisch einen Termin für die Anmeldung geben zu lassen. Die Grundschulen sind vormittags zu erreichen.
Weiterhin werden die Eltern gebeten, die für die Anmeldung benötigten Daten vorab digital an die Schule, an der das Kind angemeldet werden soll, zu senden. Den Link dazu finden die Eltern auf den Internetseiten der Schulen oder als QR-Code auf dem an alle Eltern der Lernanfänger versendeten Schreiben.
Kinder, die nach dem 30. September 2020 geboren wurden, können auf Antrag aufgenommen werden. Der Antrag kann bei der Schulleitung der jeweiligen Grundschule gestellt werden.
Fragen rund um das Anmeldeverfahren beantwortet Kerstin Röscheisen vom Fachbereich Jugend, Bildung und Sport unter Tel. 963 254.



