Was sind Leistungen nach dem XII. Sozialgesetzbuch (SGB XII)?
Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, haben Anspruch auf Sozialhilfe.
Zu den Leistungen nach dem SGB XII gehören.
Daneben erhalten Sie bei der Abteilung Soziales weitere Leistungen.
Die Zuständigkeiten in der Abteilung Soziales sind nach Buchstaben aufgeteilt. Hier können Sie sich informieren:
A - E, F, I, J: Frau Otta, Telefon 05242 963-565, Zimmer 104
G, K - M, Sch, T: Herr Michel, Telefon 05242 963-564, Zimmer 107
N - S: Frau Benzel, Telefon: 05242 963-563, Zimmer 105
H, U - Z: Frau Klein, Telefon: 05242 963-409, Zimmer 105
Für Fragen zum Leistungsbereich SGB II wenden Sie sich bitte an das Jobcenter des Kreises Gütersloh, Telefon: 05241 85-0.