Was sind Leistungen nach dem XII. Sozialgesetzbuch (SGB XII)?
Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, haben Anspruch auf Sozialhilfe.
Zu den Leistungen nach dem SGB XII gehören.
Daneben erhalten Sie bei der Abteilung Soziales weitere Leistungen.
Die Zuständigkeiten in der Abteilung Soziales sind nach Buchstaben aufgeteilt. Hier können Sie sich informieren:
A - E, F, I, J: Frau Otta, Telefon 05242 963-565
G, K - M, Sch, T: Herr Michel, Telefon 05242 963-564
N - S: Frau Benzel, Telefon: 05242 963-563
H, U - Z: Frau Klein, Telefon: 05242 963-409
Alle Kolleginnen und Kollegen sind in der Nebenstelle Bahnhof zu erreichen. Mailkontakt für alle: soziales@rh-wd.de
Für Fragen zum Leistungsbereich SGB II wenden Sie sich bitte an das Jobcenter des Kreises Gütersloh, Telefon: 05241 85-0.



