Gestaltungssatzung
Historischer stadtkern wiedenbrück

Die Identität des historischen Stadtkerns mit seinem baukulturellen Erbe ist die Grundlage für einen attraktiven Wohn- und Freizeitstandort. Im ISEK Historischer Stadtkern Wiedenbrück+ wurde festgelegt, dieses Erbe nicht nur zu bewahren, sondern auch zukunftsfähig zu gestalten und auszubauen.

 Ein attraktives Stadtbild ist ein bedeutender Standortfaktor für den lokalen Einzelhandel und die Gastronomie. Die vergangenen Jahre zeigen, dass sich insbesondere die Regelungen zu Schaufenstern und Werbeanlagen bewährt und zu einem Stadtbild mit hoher Qualität geführt haben. Aus diesem Grund wurde bereits in den 1980er Jahren eine Gestaltungssatzung für den Stadtkern erlassen. Diese wurde im Jahr 2024 auch auf der Grundlage von wertvollen Anregungen der Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich überarbeitet und an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst.

Insbesondere neue Themen, die einen Einfluss auf das Stadtbild haben, wie Photovoltaikanlagen, Wallboxes usw. konnten so in die neue Gestaltungssatzung integriert werden. Dabei behandelt die Gestaltungssatzung einzelne stadtgestalterisch wirksame Aspekte, die bei Baumaßnahmen an Gebäuden oder Änderungen der Werbeanlagen zu beachten sind, um das Stadtbild nicht negativ zu beeinträchtigen. Hierzu zählen die vom öffentlichen Raum aus sichtbaren Außenflächen von Gebäuden (z. B. Dächer, Fassaden), die privaten Freiflächen zum öffentlichen Raum (z. B. Vorgarten, Einfriedungen) sowie die Außendarstellung von Einzelhandel, Gastronomie und  Dienstleistungsunternehmen (z. B. Werbeanlagen, Schaufenster).

 Die Inhalte dieser Gestaltungssatzung werden durch ausführliche Erläuterungen erklärt (Gestaltungshandbuch) und anhand von Bildbeispielen und Kartenmaterial veranschaulicht.

Die Satzung wird am 02.07.2025 vom Rat beschlossen.