Zuschuss für Stoffwindeln #OnlineDL#

  • Kurztext

    Die Stadt Rheda-Wiedenbrück gewährt Familien mit Kleinkindern auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von zurzeit 75,00 € pro Jahr, wenn diese mit Stoffwindeln anstelle von Einwegwindeln gewickelt werden.

  • Leistungsbeschreibung

    Der Zuschuss wird bis zum vollendeten dritten Lebensjahr gewährt und muss jährlich beantragt werden.

    Damit werden Familien belohnt, die sich gegen Einwegwindeln entscheiden und so weniger Abfall entstehen lassen.

    Wer diesen Antrag stellt, verzichtet auf die Benutzung von Windelsäcken, welche Familien mit Kleinkindern sowie Familien mit pflegebedürftigen Erwachsenen gewährt werden. Kontrollen werden durchgeführt.

    Interessante Hinweise und Tipps liefert der Ratgeber "Windeln - Mull oder Müll", den Sie über die Umweltabteilung der Stadt beziehen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Kaufbeleg der Stoffwindeln oder Nachweis über die Nutzung eines Windeldienstes.

  • Voraussetzung

    • Das Kind darf das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    • Es dürfen keine Windelsäcke in Anspruch genommen werden.
  • Verfahrensablauf

    Online Beantragung:

    Sie erreichen den Online-Antrag über den Punkt "Dienste" auf dieser Seite. Für die Nutzung ist eine Anmeldung mittels Nutzername und Passwort oder elektronischer Ausweisfunktion über das Servicekonto.NRW erforderlich. Eine neue Registrierung dauert nur wenige Minuten.

    Im Anschluss werden Sie durch die notwendigen Abfragen geleitet und können die erforderlichen Unterlagen als Bild oder PDF-Datei direkt hochladen.

    Schriftliche Beantragung:

    Einen Antragsvordruck finden Sie unter der Rubrik "Downloads". Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen können Sie uns postalisch, per Fax oder E-Mail zukommen lassen.

  • BIS-Dokumente


Zuständige Einrichtungen

Zuständige Ansprechpersonen