Friedhofsverwaltung
Kurztext
Der städtische Friedhof wird von der Stadt Rheda-Wiedenbrück verwaltet.
Der Friedhof wurde im 19. Jahrhundert eröffnet, liegt am Nordring/ Friedhofsweg 18 und ist in nur wenigen Gehminuten vom Zentrum zu erreichen.
Leistungsbeschreibung
Grabarten auf dem städt. Friedhof Rheda-Wiedenbrück
Reihengrabstätten
In einem Reihengrab kann nur eine Person bestattet werden. Die Gräber werden den Bestattungsfällen folgend nacheinander belegt. Hier ist es nicht möglich, eine besondere Grabstelle zu wählen oder für Angehörige reservieren zu lassen. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an der Grabstelle ist nicht möglich.
Gestaltung gem. der Grabmal- und Bepflanzungsordnung in der Friedhofssatzung.Die Rasenreihengrabstätten (Urne oder Sarg) sind Rasenflächen. Diese Grabstätten sind eine Alternative zu den anonymen Grabstätten. Bei diesen Grabstätten können die Angehörigen bei der Beisetzung anwesend sein und haben die Möglichkeit, eine Gedenkplatte legen zu lassen.
In den Sonderreihengrabstätten für Urnen können Urnen bestattet werden, wenn für die Ruhezeit nachweislich ein Vertrag für die Grabpflege mit der „Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH" abgeschlossen wurde. Siehe beigefügte Erläuterung.
Die anonymen Grabstätten sind Rasenflächen. Bei diesen Grabstellen sind die Angehörigen bei der Beisetzung nicht anwesend und kennen nicht den Ort der Grabstelle. Durch die Unkenntnis der Grabstelle können die Angehörigen nicht am Grab trauern. (Alternative: siehe Rasenreihengrabstätte oder Sonderreihengrabstätte für Urnen).
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes für eine Reihengrabstätte ist nicht möglich.
Wahlgrabstätten
Das Wahlgrab (Familiengrab) wird gewählt, wenn besondere Wünsche an die örtliche Lage und einer längeren Nutzungszeit der Grabstätte gestellt werden, oder die Familienangehörigen zusammen in einem Grab bestattet werden sollen.
Das Wahlgrab kann als Einzel-, Doppel- oder mehrstellige Grabstätte erworben werden.
Gestaltung gem. der Grabmal- und Bepflanzungsordnung in der Friedhofssatzung.Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.
Erläuterung Sonderreihengrabstätte für Urnen
Bei dem Sonderreihengrab für Urnen handelt es sich um persönliche Grabstätten in einer gemeinschaftlich gestalteten Anlage, die von den hiesigen Friedhofsgärtnereien (Klasen, Vossel, Wagner) gepflegt werden.
Angehörige können oder wollen sich nicht persönlich binden. Häufig ist bei allein stehenden Personen niemand mehr da, der sich um eine Grabstätte kümmern kann. Es besteht aber der Wunsch nach einer persönlichen Grabstätte, zu der Blumen oder Kerzen gebracht werden können (anders als in einem Rasengrab, wo keine Niederlegung erlaubt ist).
Der Preis für die Grabpflege wird einmalig im Voraus bezahlt. In diesem Preis sind die Erstbepflanzung der Grabstätte und die stetige Pflege enthalten, es entstehen keine Folgekosten.
Rechtsgrundlage
Kosten
Die Kosten verstehen sich einmalig, keine jährliche Friedhosunterhaltungsgebühr.
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Betrag: 1180,00 EUR
Reihengrab für Sargbestattung
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Betrag: 1390,00 EUR
Reihengrab mit Grabkammer für Sargbestattung
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Betrag: 1370,00 EUR
Rasenreihengrab mit Grabkammer für Sargbestattung
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Betrag: 250,00 EUR
Urnenreihengrab
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Betrag: 290,00 EUR
Urnenrasenreihengrab
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Betrag: 250,00 EUR
Sonderreihengrabstätte für Urnenbestattungen
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Betrag: 1370,00 EUR
anonyme Beisetzung Sargbestattung einschl. Nutzungszeit der Kammer
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Betrag: 290,00 EUR
anonyme Beisetzung Urnenbestattung
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Betrag: 1950,00 EUR
Wahlgrab
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Betrag: 1430,00 EUR
Wahlgrab mit Flachgrabkammer
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Betrag: 1570,00 EUR
Wahlgrab mit Tiefengrabkammer
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Betrag: 672,00 EUR
Wahlgrab für Urnenbestattung
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Betrag: 430,00 EUR
Beisetzungsgebühr Sargbestattung
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Betrag: 85,00 EUR
Beisetzungsgebühr Urnenbestattung
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Betrag: 149,00 EUR
Nutzungsgebühr Leichenhalle/Aufbahrungsraum
Art der Gebühr: Benutzungsgebühr
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Betrag: 147,00 EUR
Nutzungsgebühr Kapelle
Art der Gebühr: Benutzungsgebühr
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