Friedhofsverwaltung

  • Kurztext

    Der städtische Friedhof wird von der Stadt Rheda-Wiedenbrück verwaltet.

    Der Friedhof wurde im 19. Jahrhundert eröffnet, liegt am Nordring/ Friedhofsweg 18 und ist in nur wenigen Gehminuten vom Zentrum zu erreichen.

  • Leistungsbeschreibung

    Grabarten auf dem städt. Friedhof Rheda-Wiedenbrück

     

    Reihengrabstätten

    In einem Reihengrab kann nur eine Person bestattet werden. Die Gräber werden den Bestattungsfällen folgend nacheinander belegt. Hier ist es nicht möglich, eine besondere Grabstelle zu wählen oder für Angehörige reservieren zu lassen. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an der Grabstelle ist nicht möglich.
    Gestaltung gem. der Grabmal- und Bepflanzungsordnung in der Friedhofssatzung.

    Die Rasenreihengrabstätten (Urne oder Sarg) sind Rasenflächen. Diese Grabstätten sind eine Alternative zu den anonymen Grabstätten. Bei diesen Grabstätten können die Angehörigen bei der Beisetzung anwesend sein und haben die Möglichkeit, eine Gedenkplatte legen zu lassen.

    In den Sonderreihengrabstätten für Urnen können Urnen bestattet werden, wenn für die Ruhezeit nachweislich ein Vertrag für die Grabpflege mit der „Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH" abgeschlossen wurde. Siehe beigefügte Erläuterung.

    Die anonymen Grabstätten sind Rasenflächen. Bei diesen Grabstellen sind die Angehörigen bei der Beisetzung nicht anwesend und kennen nicht den Ort der Grabstelle. Durch die Unkenntnis der Grabstelle können die Angehörigen nicht am Grab trauern. (Alternative: siehe Rasenreihengrabstätte oder Sonderreihengrabstätte für Urnen).

    Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes für eine Reihengrabstätte ist nicht möglich.

     

    Wahlgrabstätten

    Das Wahlgrab (Familiengrab) wird gewählt, wenn besondere Wünsche an die örtliche Lage und einer längeren Nutzungszeit der Grabstätte gestellt werden, oder die Familienangehörigen zusammen in einem Grab bestattet werden sollen.
    Das Wahlgrab kann als Einzel-, Doppel- oder mehrstellige Grabstätte erworben werden.
    Gestaltung gem. der Grabmal- und Bepflanzungsordnung in der Friedhofssatzung.

    Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.

     

    Erläuterung Sonderreihengrabstätte für Urnen

    Bei dem Sonderreihengrab für Urnen handelt es sich um persönliche Grabstätten in einer gemeinschaftlich gestalteten Anlage, die von den hiesigen Friedhofsgärtnereien (Klasen, Vossel, Wagner) gepflegt werden.

    Angehörige können oder wollen sich nicht persönlich binden. Häufig ist bei allein stehenden Personen niemand mehr da, der sich um eine Grabstätte kümmern kann. Es besteht aber der Wunsch nach einer persönlichen Grabstätte, zu der Blumen oder Kerzen gebracht werden können (anders als in einem Rasengrab, wo keine Niederlegung erlaubt ist).

    Der Preis für die Grabpflege wird einmalig im Voraus bezahlt. In diesem Preis sind die Erstbepflanzung der Grabstätte und die stetige Pflege enthalten, es entstehen keine Folgekosten.

  • Rechtsgrundlage

  • Kosten

    Die Kosten verstehen sich einmalig, keine jährliche Friedhosunterhaltungsgebühr.

    • Betrag: 1180,00 EUR

      Reihengrab für Sargbestattung

    • Betrag: 1390,00 EUR

      Reihengrab mit Grabkammer für Sargbestattung

    • Betrag: 1370,00 EUR

      Rasenreihengrab mit Grabkammer für Sargbestattung

    • Betrag: 250,00 EUR

      Urnenreihengrab

    • Betrag: 290,00 EUR

      Urnenrasenreihengrab

    • Betrag: 250,00 EUR

      Sonderreihengrabstätte für Urnenbestattungen

    • Betrag: 1370,00 EUR

      anonyme Beisetzung Sargbestattung einschl. Nutzungszeit der Kammer

    • Betrag: 290,00 EUR

      anonyme Beisetzung Urnenbestattung

    • Betrag: 1950,00 EUR

      Wahlgrab

    • Betrag: 1430,00 EUR

      Wahlgrab mit Flachgrabkammer

    • Betrag: 1570,00 EUR

      Wahlgrab mit Tiefengrabkammer

    • Betrag: 672,00 EUR

      Wahlgrab für Urnenbestattung

    • Betrag: 430,00 EUR

      Beisetzungsgebühr Sargbestattung

    • Betrag: 85,00 EUR

      Beisetzungsgebühr Urnenbestattung

    • Betrag: 149,00 EUR

      Nutzungsgebühr Leichenhalle/Aufbahrungsraum

      Art der Gebühr: Benutzungsgebühr

    • Betrag: 147,00 EUR

      Nutzungsgebühr Kapelle

      Art der Gebühr: Benutzungsgebühr


Zuständige Einrichtungen

Zuständige Ansprechpersonen