Gebühren
im Standesamt

Eheschließung

Wie sich die Gebühren u.a. für Ihre Eheschließung zusammensetzen hängt auch damit zusammen, für welchen Trauort Sie sich entscheiden und ob Sie innerhalb oder außerhalb der üblichen Öffnungszeiten heiraten. Diese gelten ab 01.01.2025.

Anmeldung der Eheschließung

  • Anmeldung der Eheschließung (deutsches Recht) - 50,00 €
  • Anmeldung der Eheschließung (ausländisches Recht) - 85,00 €
  • Zwei Eheurkunden - 22,50 €
  • Stammbuch der Familie (auf Wunsch) - 20,00 € bis 50,00 €

Durchführung der Eheschließung

  • Durchführung der Eheschließung - 80,00 € (Die Anmeldung der Eheschließung ist nicht in Rheda-Wiedenbrück erfolgt)
  • Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten - 90,00 €

Gebühren der Trauorte

  • Nutzung "Gute Stube" im Historischen Rathaus - 100,00 €               
  • Nutzung kleines Trauzimmer im Historischen Rathaus - 25,00 €
  • Nutzung Trauzimmer im Domhof - 70,00 €
  • Nutzung der Orangerie Freitags - 200,00 €                                                 
  • Nutzung der Orangerie Samstags - 350,00 €
  • Nutzung Refektorium ehem. Franziskanerkloster - 150,00 €, für Mitglieder der Genossenschaft "Kloster Wiedenbrück eG" - 100,00 €
  • Nutzung Küsterhaus St. Vit - 120,00 €, Mitglieder des Vereins Dorf aktiv e. V. - 100,00 €
  • Zusatzgebühr für unsere Außenstellen  - 40,00 € (für den Domhof, die Orangerie, das Refektorium und das Küsterhaus)

Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis

  • Ehefähigkeitszeugnis (deutsches Recht) - 50,00 €
  • Ehefähigkeitszeugnis (ausländisches Recht) - 85,00 €

Erklärungen zur Namensführung

  • Erklärung zur Führung eines Doppelnamens - 30,00 €
  • Wiederannahme eines früheren Namens (z.B. Geburtsname) - 30,00 €
  • Erklärung zur Angleichung eines Namens - 30,00 €
  • Erklärung zum Selbstbestimmungsgesetz - 45,00 €

Geburt

Die Gebühr für den "normalen" Urkundensatz beträgt 15,00 € und beinhaltet eine Geburtsurkunde für Ihr Stammbuch sowie jeweils eine Bescheinigung für die Mutterschaftshilfe (Krankenkasse), für das Elterngeld, für das Kindergeld und für für religiöse Zwecke (Taufe).

Für weitere Urkunden (z.B. Mehrsprachige internationale Geburtsurkunden) müssen zusätzliche Gebühren entrichtet werden.

Die Anmeldung Ihres Kindes beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes erfolgt automatisch durch das Standesamt.

Sterbefall

• Die Beurkundung ist gebührenfrei.
• Die Ausstellung von Urkunden für soziale Zwecke ist gebührenfrei.
• Die Ausstellung von Urkunden für den privaten Gebrauch ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 15,00 €, für jede weitere Urkunde 7,50 €.

Allgemein

Ausstellung Personenstandsurkunden

• Geburtsurkunde - 15,00 €
• beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister - 15,00 €
• Eheurkunde - 15,00 €

* beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister - 15,00 €

• Sterbeurkunde - 15,00 €
• Mehrsprachige internationale Urkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunde) - 15,00 €

Die Gebühr für die Ausstellung jeder weiteren Personenstandsurkunde im Zuge der Beantragung beträgt 7,50 €.

Auskunft aus dem Personenstandsregister

• Auskunft aus dem Personenstandsregister - 10,00 €