coronavirus
Grundlegendes

Der Virus

Der  Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID-19) ist hoch infektiös und breitet sich schnell aus. Aus diesem Grund rufen Bundes- und Landesregierung zu allen möglichen Anstrengungen auf, die Ausbreitung aufzuhalten. Die Impfungen schreiten gut voran, bis zur so genannten "Herdenimmunität" dauert es aber noch. Deshalb gehören auch die Einhaltung der AHA/L-Regeln und die Vermeidung nicht notwendiger sozialer Kontakte zu den wirksamsten Methode, die Verbreitung zu stoppen.

Zu den allgemeinen Verhaltensregeln finden Sie unten einen Katalog häufiger Fragen (FAQ).

Auswirkungen in Rheda-Wiedenbrück


Allgemeine Coronaregeln

Es gelten die Regeln der Coronaschutzverordnung NRW. Veranstaltungen und Einrichtungen können von allen Menschen unter Einhaltung der 3-G-Regeln besucht werden.

Bitte beachten Sie die Abstands- und Hygieneregeln!

Tragen Sie Schutzmasken wo sich Menschen begegnen!

Schulen sind wieder im Präsenzunterricht (Test- und Maskenpflicht).

Kindergärten sind in der Regelbetreuung.

Stadtverwaltung und Kreis beobachten die Entwicklung täglich und treffen alle notwendigen Maßnahmen. Wir informieren Sie täglich über die aktuellen Maßnahmen.


Das Robert-Koch-Institut und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geben Informationen über die Krankheit und Tipps zum richtigen Umgang. Informieren Sie sich dort. Das Virus ist neu und wird noch erforscht. Es gibt noch nicht auf alle Fragen Antworten. Vertrauen Sie den Fachleuten und nicht den Gerüchten aus sozialen Netzwerken!

Allgemeine Corona-Links:

Regionale Corona-Links:

Gesetzliche Grundlagen:

Was kann ich tun?

Immer:

  • Abstand halten (2-Meter-Regel)
  • Mund-Nasen-Bedeckung tragen (Alltagsmaske, im Inneren oft FFP2)
  • Soziale Kontakte einschränken
  • Menschenmengen meiden
  • regelmäßig intensiv die Hände waschen und desinfizieren
  • niesen in die Armbeuge
  • Solidarisch sein
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Entwicklung
  • Beachten Sie die aktuellen Anweisungen
  • Hören Sie nicht auf Gerüchte


Um sich vor einer Ansteckung zu schützen, empfiehlt das Gesundheitsamt die gleichen Schutzmaßnahmen zu beachten wie auch für andere Atemwegserkrankungen (zum Beispiel Virusgrippe / Influenza oder grippale Infekte): Benutzung von Einmaltaschentüchern, häufiges gründliches Händewaschen, enge körperliche Kontakte vermeiden und das Niesen in die Ellenbeuge und nicht in die Hand.

Wenn ich erkrankt bin:

Bei Kontakt zu nachweislich Erkrankten oder einem Aufenthalt in einem Risikogebiet für die Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus in den vergangenen 14 Tagen, besteht bei grippalen Symptomen der Verdacht auf eine Erkrankung mit dem Coronavirus. Aktuelle Informationen hierzu gibt es auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de).

Das Gesundheitsamt des Kreises weist darauf hin, dass sich diese Personen mit Symptomen (begründete Verdachtsfälle) zuerst telefonisch an den Hausarzt wenden sollten. Ob ein Labortest auf das neuartige Coronavirus erforderlich ist, entscheidet dann der Hausarzt.

Bei Verdacht auf die Erkrankung gehen Sie bitte sofort in häusliche Quarantäne. Meiden Sie andere Menschen, die Sie sonst schnell anstecken würden!


Alle Stellen der Stadtverwaltung sind  für den Publikumsverkehr nur nach Voranmeldung zugänglich!

Mailen Sie uns oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter 05242 / 963 0 ,  05242 / 963 395 oder in den Bürgerbüros.

Tipps, Ansprechpartner, Häufige Fragen

  • Wo kann ich mich impfen lassen?

    Alle Menschen ab 12 Jahren können sich bei ihrem Hausarzt impfen lassen.

  • Tipps für den Schutz vor Corona

    Wie bei Influenza und anderen Atemwegserkrankungen schützen das Einhalten der Husten- und Niesregeln, eine gute  Handhygiene sowie Abstandhalten zu Erkrankten (etwa 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus. Auch auf das Händeschütteln sollte verzichtet werden. Tragen Sie eine Maske - vor allem dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann.
    Generell sollten Menschen, die Atemwegssymptome, d. h. Krankheitszeichen im Bereich der Atemwege haben, nach Möglichkeit zu Hause bleiben.

    • Bleiben Sie so oft es geht zu Hause. Schränken Sie insbesondere
      die persönlichen Begegnungen mit älteren, hochbetagten oder
      chronisch kranken Menschen zu deren Schutz ein. Nutzen Sie
      stattdessen vermehrt die Kommunikation per Telefon, E-Mail,
      Chats, etc.
    • Tragen Sie eine Mund-Nasen-Maske. Beim Einkauf oder im ÖPNV sind medizinische bzw. FFP2-Masken Pflicht.
    • Lüften Sie alle Aufenthaltsräume regelmäßig und vermeiden Sie
    • Berührungen wie z. B. Händeschütteln oder Umarmungen.
    • Falls Kontakte im öffentlichen Raum erforderlich sein sollten,
      achten Sie darauf, Abstand zu anderen zu halten. Dies gilt ganz
      besonders bei sichtbar kranken Menschen, insbesondere bei
      Atemwegssymptomen.
    • Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie selbst betroffen sind, und kontaktieren Sie im Bedarfsfall Ihre Ärztin oder Ihren Arzt zunächst telefonisch.
    • Wenn eine Person in Ihrem Haushalt erkrankt ist, sorgen Sie
      nach Möglichkeit für eine räumliche Trennung und genügend
      Abstand zu den übrigen Haushaltsmitgliedern.
    • Arbeiten Sie – in Abstimmung mit dem Arbeitsgeber – wenn
      möglich von zu Hause aus. Halten Sie Treffen klein und kurz und
      in einem gut belüfteten Raum ab. Halten Sie einen Abstand von
      1 bis 2 Metern zu anderen Menschen und verzichten Sie auf
      persönliche Berührungen. Nehmen Sie Ihre Mahlzeiten nicht in Kantinen oder Restaurants ein (im besten Fall allein,  z. B. im Büro).
    • Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel nur mit Maske.
    • Verzichten Sie wenn möglich auf Privat- und Dienstreisen, z. B.
      mit dem Reisebus, der Bahn, dem Schiff oder dem Flugzeug.
    • Meiden Sie auch den Besuch von Orten mit großen Menschenansammlungen .
    • Besuchen Sie öffentliche Einrichtungen nur, soweit es unbedingt erforderlich ist (z. B. Ämter, Verwaltungen, Behörden). Halten Sie die Hygieneregeln konsequent ein.
    • Kaufen Sie nicht zu Stoßzeiten ein, sondern dann, wenn die
      Geschäfte oder Apotheken weniger voll sind oder nutzen Sie
      Abhol- und Lieferservices.
    • Helfen Sie denen, die Hilfe benötigen! Versorgen Sie ältere,
      hochbetagte oder chronisch kranke Angehörige oder Nachbarn
      und alleinstehende und hilfsbedürftige Menschen mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs.
    • Auch weiterhin gilt: Halten Sie sich an die Husten- und Niesregeln und waschen Sie sich regelmäßig die Hände.
  •  Ansprechpartner vor Ort

    Für allgemeine Informationen hat die Landesregierung eine  Coronavirus-Hotline   unter der Nummer 0211 91191001 geschaltet

    Auch der Kreis Gütersloh hat eine  Coronavirus-Hotline  eingerichtet. Unter der Telefonnummer 05241 85-4500 können Bürgerinnen und Bürger anrufen, wenn sie Fragen zu der Lungenkrankheit (COVID-19) und zum Umgang vor Ort haben. Die Bürger-Hotline bildet die erste Anlaufstelle und ist in der Regel von 8 bis 17 Uhr besetzt. Ab 17 Uhr kann das Bürgertelefon der Kassenärztlichen Vereinigung unter Telefon 116117 angerufen werden.

    Das Corona-Sorgentelefon des Caritasverbandes und der Stadt Rheda-Wiedenbrück steht täglich von 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 05242 963 242 zur Verfügung. Hier erreichen die Bürgerinnen und Bürger kompetente Berater, die sich den Sorgen und Ängsten in Bezug auf die Coronaviruspandemie annehmen. Dolmetscher für Polnisch, Bulgarisch und Rumänisch stehen zur Verfügung.

  • Wann wird auf Corona getestet?

    Menschen mit Krankheitssymptomen können sich bei ihrem Arzt testen lassen . Vereinbaren Sie TELEFONISCH einen Testtermin!

    Menschen ohne Krankheitssymptome können sich in den öffentlichenTestzentren testen lassen.

  • Für Familien

    Bitte gehen Sie mit Ihren Kindern regelmäßig an die frische Luft! Ansonsten meiden Sie Kontakte!

    Für die daheimgebliebenen Kinder und ihre Familien haben Jugendamt und Kreiscaritasverband viele Tipps gegen Langeweile zusammengestellt.

  • Umgang mit Krankheitssymptomen

    Das Jugendministerium hat für die Kinderbetreuung Infos zum Umgang mit Krankheitssymptomen veröffentlicht.  Hier finden Sie ein übersichtliches Ablaufschema und erläuternde Texte dazu. Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Ministeriums.

  • Mein Kind muss in Quarantäne

    Warum muss mein Kind in Quarantäne?

    Ihr Kind hatte Kontakt zu einer Person, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Es kann also sein, dass sich Ihr Kind mit dem Corona-Virus angesteckt hat. Da vom Kontakt bis zum Ausbruch der Krankheit bis zu 14 Tage vergehen können, muss Ihr Kind ab sofort für 14 Tage zu Hause bleiben. Damit soll verhindert werden, dass sich Infektionsketten bilden und sich das Corona-Virus weiter verbreitet.

    Was bedeutet Quarantäne und was muss ich beachten?

    Quarantäne bedeutet, dass Ihr Kind zu Hause bleiben muss und Kontakt zu anderen Menschen vermeiden sollte. Ihr Kind darf also nicht Ihre Wohnung oder Ihr Haus verlassen. Das bedeutet auch, dass Ihr Kind keinen Besuch bekommen darf, vor allem nicht von älteren Menschen oder Menschen mit chronischen Erkrankungen. Auch wenn ein Familienmitglied zu einer Risikogruppe gehört, sollte Ihr Kind möglichst Abstand halten, das heißt nicht die Hand geben, sich nicht küssen oder umarmen. Bitte achten Sie darauf, dass die üblichen Hygieneregeln eingehalten werden: Regelmäßiges Hände waschen, Husten-Nies-Etikette beachten, Einmal-Taschentücher benutzen, Hygieneartikel nicht mit anderen Personen teilen.

    Müssen Eltern und Geschwister auch in Quarantäne?

    Nein, die Quarantäne für Kontaktpersonen ohne Symptome gilt nur für Ihr Kind. Als Eltern dürfen Sie weiterhin zur Arbeit gehen, Geschwisterkinder dürfen weiterhin die Schule oder Kindertageseinrichtungen besuchen, solange sie selbst keine Krankheitssymptome zeigen.

    Darf mein Kind wieder zur Schule/ KITA, wenn ich es auf das Corona-Virus testen lasse?

    Nein. Die aktuell geltenden Richtlinien legen fest, dass bei einem Corona-Fall in der Schule die Quarantäne für Kontaktpersonen 10 Tage beträgt. Auch ein negatives Ergebnis des Corona-Tests verkürzt diese Zeit nicht.

    Im Gegensatz zu Reiserückkehrenden hat Ihr Kind nachgewiesen Kontakt zu einer Person gehabt, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Bei Urlauberinnen und Urlaubern, die aus einem Risikogebiet einreisen, besteht dagegen nur die vage Möglichkeit, dass sie Kontakt mit dem Corona-Virus hatten. Daher kann bei Reiserückkehrenden die Quarantäne nach einem negativen Testergebnis aufgehoben werden.

    Was mache ich, wenn mein Kind Symptome einer Corona-Erkrankung bekommt?

    Grundsätzlich ist Ihre Kinderärztin/Ihr Kinderarzt immer die erste Ansprechperson, wenn Ihr Kind Krankheitssymptome zeigt. Wenn Ihr Kind unter Quarantäne steht, sind Sie aber auch verpflichtet, bei Krankheitssymptomen das Gesundheitsamt zu informieren. Hierzu erhalten Sie eine Telefonnummer vom Gesundheitsamt. Geben Sie diese Nummer bitte keinesfalls weiter, damit diese Telefonnummer für Sie und andere erreichbar bleibt.

    Wann darf mein Kind wieder in die Schule?

    Sie erhalten in einigen Tagen eine Information der Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück, eine sogenannte Ordnungsverfügung. In diesem Schreiben steht das Datum, an dem die Quarantäne abläuft und Ihr Kind wieder in die Schule gehen darf. Dieses Datum gilt natürlich nur, wenn Ihr Kind keine Symptome einer Corona-Erkrankung hat!

    An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

    Bei Fragen zum weiteren Ablauf in der Schule wenden Sie sich bitte direkt an die Leitung der Schule Ihres Kindes. Bei dringenden Fragen zum Corona-Virus hilft Ihnen das Gesundheitsamt Gütersloh montags bis freitags unter der Telefonnummer 05241/85 1700 oder unser Fachbereich Sicherheit und Ordnung unter der Telefonnummer 05242/963-566 weiter.

  • Veranstaltungen

    Großveranstaltungen wie z.B. Sportfeste, Schützenfeste, Stadt-/Dorf-/Straßenfeste, Musikfestivals, Kirmessen, Volksfeste sind unter Einhaltung der 3-G-Regeln wieder möglich.

    Unter 2.500 Teilnehmenden gelten im Außenbereich keine 3G-Vorgaben und Abstands-/Maskenregelungen sind im Außenbereich  Empfehlungen. Bei mehr als 2.500 Teilnehmenden gelten 3G-Vorgaben.

    Aus Sicht des MAGS sind sämtliche Karnevalsveranstaltungen als Tanzveranstaltungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 1 der CoronaSchVO einzuordnen und die entsprechenden Regelungen zu beachten. Demnach gilt die 3-G-Regelung mit dem Erfordernis eines Negativtestnachweises durch PCR-Test oder einen höchstens sechs Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest für Nicht-Immunisierte, aber es entfällt auch die Maskenpflicht unter den Voraussetzungen von § 3 Abs. 2 Nr. 6 der CoronaSchVO.

    Aus Sicht des MAGS bestehen keinerlei Bedenken gegen die Durchführung von Martinsumzügen. Die Regelungen der CoronaSchVO lassen diese auch ohne Probleme zu. Unter 2.500 Teilnehmenden gelten im Außenbereich keine 3G-Vorgaben. Abstands-/Maskenregelungen sind im Außenbereich empfohlen.

  • Für die Wirtschaft

    Die Wirtschaftsförderung gibt einen aktuellen Überblick über die unterschiedlichen Stellen, die Hilfsangebote für von den Coronaauswirkungen betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmer, anbieten.

  • Für Arbeitnehmer

    Arbeitsrecht

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Coronavirus zusammengefasst.

    Kurzarbeitergeld

    Der Hauptzweck des Kurzarbeitergeldes (KUG) ist es, bei (krisenbedingtem) vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmenden zu ermöglichen. So können Entlassungen vermieden und Personalkosten kurzfristig verringert werden.

  • Flyer Kontaktverbot zur Verwendung für Unternehmen

  • Nähanleitung für einen nicht zertifizierten Behelfs-Mund-Nasen-Schutz

    Wie Sie einen nicht zertifizierten Behelfs-Mund-Nasen-Schutz nähen, erfahren Sie auf den Seiten der Lokalen Agenda 21.

  • Hilfe bei häuslicher Gewalt

    Durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens und die manchmal enge häusliche Situation besteht vermehrt die Gefahr für Frauen und Kinder, Opfer häuslicher und sexueller Gewalt zu werden. Das eigene Zuhause ist zu oft kein sicherer Ort. Während das Gewaltrisiko steigt, fallen Verletzungen oder Unterstützungsbedarfe von Betroffenen weniger auf, wenn Betroffene z.B. nicht mehr in die Schule, zur Arbeit oder in den Sportverein gehen.

    Hilfe und Unterstützung erhalten Sie bei

    • der Frauenberatungsstelle Gütersloh / Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt (Di 9 - 16 Uhr, Mi 9 - 16 Uhr, Do 12 - 19 Uhr, Fr 9 - 13 Uhr) telefonisch unter 05241/25021
    • dem Frauenhaus Gütersloh , Telefon 05241/34100
    • dem Verein Trotz allem  e.V. (Frauenberatungsstelle bei sexualisierter Gewalterfahrung, für Frauen ab 16 Jahren, Di-Mi von 13 - 18 Uhr, Do-Fr von 9 - 13 Uhr) telefonisch unter 05241/ 238289
    • beim Krisendienst Gütersloh e.V. (Mo-Fr: 19 - 07, Sa-So + Feiertag: 24 Std.) 05241/531300
    • beim Jugendamt der Stadt unter der Präsenznummer 05242/963537

    Außerdem stehen Hotlines für Betroffene und Bezugspersonen zur Verfügung, an die Sie sich kostenfrei und bei Bedarf auch anonym wenden können:

Häufige Fragen im Umgang mit Corona

  • Wie wirkt COVID-19?

    Der  Coronavirus ist eng mit dem SARS-Virus verwandt. Viele Eigenschaften des Virus sind noch nicht vollständig bekannt. Klar ist, dass er hoch ansteckend ist. Einige Mutationen (z. B. britische Variante B1.1.7, Delta-Variante) sind noch ansteckender als der ursprüngliche Virus. Die derzeit vorhandenen  Impfmittel verhinden nicht in jedem Fall eine Ansteckung, sorgen aber für einen weniger starken Verlauf.

    Während Kinder und jüngere Menschen den Virus oft nur wie eine leichte Grippe oder sogar nur als leichte Erkältung wahrnehmen, kann er insbesondere bei Menschen mit Immunerkrankungen und bei älteren Menschen - besonders solchen mit Vorerkrankungen - sehr schwere Verläufe bis zum Tod nehmen. Gerade zum Schutz dieser Gruppen ist es wichtig, persönliche Kontakte derzeit auf das unbedingt nötige Maß zu beschränken. Personen, die aus Risikogebieten einreisen sind aufgefordert, sich selbst in Quarantäne zu begeben. Für sie gilt ein ausdrückliches Betretungsverbot von Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheimen.

    Wegen seiner schnellen weltweiten Ausbreitung wurde COVID-19 am 11.03.2020 von der Weltgesundheitsorganisation WHO zu einer Pandemie erklärt. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Es handelt sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Bei einem Teil der Fälle sind die Krankheitsverläufe schwer, die Zahl der tödlichen Krankheitsverläufe steigt weiter an. Nachdem viele Ältere inzwischen geimpft sind, belgen vor allem 50- bis 60-jährige Patienten die Intensivstationen. Bitte helfen Sie die Pandemie einzugrenzen!

    Die weltweite Ausbreitung erfaßt die Johns Hopkins University. Hier finden Sie die aktuellen Zahlen zu Erkrankungen, Sterbefällen und Genesenen.

  • Welche Krankheitszeichen treten bei dem neuartigen Coronavirus auf?

    Meistens beginnt die Erkrankung wie eine Erkältung. Geschmacksverlust kann auftreten. Fieber, Schüttelfrost und ein Krankheitsgefühl wie bei einer echten Grippe können hinzukommen. Auch Magendarm-Beschwerden sind möglich. In schweren Fällen entwickelt sich eine Lungenentzündung und eine richtig schwere Erkrankung. Andere Menschen verspüren nur leichte Erkältungssymptome. Die Gründe für den unterschiedlichen Verlauf sind noch nicht restlos geklärt.

  • Wer ist besonders gefährdet?

    Besonders gefährdet sind alte Menschen und solche mit Grunderkrankungen (z. B. chronische Lungenerkrankungen, Herz- Kreislauf, Menschen mit Chemotherapie). Aber auch bei jüngeren, anscheinend gesunden Menschen, waren schwere Krankheitsverläufe und langanhaltend Folgen zu verzeichnen!

  • Wie wird das Virus übertragen?

    Der wichtigsten Übertragungsweg sind die Infektion von Mensch zu Mensch durch Aerosole oder Tröpfchen, d. h. entweder

    • direkt über Husten, Niesen, „feuchte“ Aussprache
    • indirekt über Hände, mit denen man sich ins Gesicht gefasst hat oder die man beim Niesen vor den Mund gehalten hat
    • durch Aufenthalt in Räumen, die ein Erkrankter genutzt hat.

    Die beste Gegenmaßnahmen: Abstand halten, höchste Hygiene achten, Maske tragen, häufig lüften.

  • Kann ich mich über Gegenstände anstecken?

    Dies ist nur dann wahrscheinlich, wenn die Oberfläche kurz vorher von einem Erkrankten angefasst oder angehustet worden ist. Deswegen die Flächen rund um eine/n Patienten/in regelmäßig reinigen. Wasser und Haushaltsreiniger genügen. Auch an Arbeitsplätzen mit viel Publikum ist regelmäßiges Reinigen von Flächen, Türgriffen u. ä. sinnvoll.

  • Wann bricht die Erkrankung aus?

    Nach heutigen Erkenntnissen erkranken die meisten Menschen innerhalb weniger Tage nach Kontakt mit dem Virus. Manchmal dauert es bis zu 14 Tage.

  • Darf ich mich mit Freunden treffen?

    Bitte seien Sie vorsichtig, die meisten Infektionen verbreiten sich inzwischen über private Begegnungen!

    Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt (Kontakte nachverfolgen!)

  • Kann ich Restaurants besuchen?

    Ja, keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen den Tischen gewährleistet ist; Maskenpflicht bis zum Tisch; Bedienpersonal mit Test (Selbsttest genügt) oder Maske.

  • Bleiben die Geschäfte geöffnet?

    Der Einzelhandel kann öffnen. Die flächenmäßige Begrenzung fällt weg, die Maskenpflicht bleibt.

    Die Lebensmittelgeschäfte und Geschäfte des täglichen Bedarfs können weiterhin - unter Einhaltung der AHA/L-Regeln - öffnen.

  • Wie sieht es mit Sport und Sportstätten aus?

    Sportausübung ohne Beschränkungen.

    Sportveranstaltungen außen ohne Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität. (Bei mehr als 500 Personen nur, wenn Landesinzidenz ebenfalls 0-10.)

    Ab 5000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich

  • Wie sieht es mit Kultur- und Freizeitstätten aus?

    Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen; (bei mehr als 500 Personen nur, wenn Landesinzidenz ebenfalls 0-10, ab 5000 Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich.)

    Besuch von Museen usw. ohne Einschränkungen

    Musikfestivals etc. schon vor dem 27.08. zulässig.

  • Ist Grillen/Picknicken erlaubt?

    Ja.

  • Kann ich wieder in Hotels/Ferienhäusern übernachten?

    Ja. Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10.

  • Wo kann ich mich testen lassen?

    Menschen mit Symptomen lassen sich beim Hausarzt testen.  Terminvereinbarung nur telefonisch!

    Für Menschen ohne Symptome stehen öffentliche Testzentren zur Verfügung. (siehe nächster Eintrag)

  • Wo gibt es Schnelltests?

    Einnmal pro Woche haben Menschen ohne Krankheitssymptome Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest. Im Kreis gibt es verschiedene Testzentren und diverse Praxen und Apotheken, die diesen Dienst anbieten. Der Kreis Gütersloh bietet eine Suche über eine interaktive Karte an, die ständig um neue Standorte ergänzt wird.

  • Weitere Fragen?

    Das Land NRW hat ebenfalls einen umfangreichen Frage-/Antwortkatalog zusammengestellt. Hier finden sich auch Erläuterungen zu den Auswirkungen aktueller Erlasse und Verordnungen.