Eröffnungsbilanz in Rheda-Wiedenbrück

Eröffnungsbilanz

zum 01.01.2007

Die Eröffnungsbilanz (EÖB) bildet einen wesentlichen Bestandteil des NKF als neues Rechnungswesen der Stadt. Erstmalig wurde eine systematische Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden vorgenommen, aus der die wirtschaftliche Lage der Stadt erkennbar ist.

Als erster Bilanz der Stadt kommt der Eröffnungsbilanz eine Sonderstellung zu, weil sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden bei laufender Geschäftstätigkeit zu erfassen und zu bewerten waren.

Die Eröffnungsbilanz wurde zum 01.01.2007 erstellt. Mit einer Bilanzsumme von über 340 Mio. € wurde die Eröffnungsbilanz durch den Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück im Jahr 2010 endgültig beschlossen.

Schauen Sie sich die EÖB an und verschaffen Sie sich dadurch ein eigenes Bild über die finanzwirtschaftliche Situation Ihrer Stadt.

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Eröffnungsbilanz in Rheda-Wiedenbrück


  • Der Weg zu Eröffnungsbilanz

    Die Möglichkeit Vermögen und Schulden darzustellen setzt für eine Kommune voraus, erstmalig eine detaillierte Aufstellung über ihre gesamten im Eigentum befindlichen Vermögensgegenstände und Schulden anzufertigen.

    Das bedeutet, eine Kommune hat vor Aufstellung der Eröffnungsbilanz eine Inventur durchzuführen. Die Ergebnisse der Inventur werden in einem Inventarverzeichnis aufgeführt. Dieses Verzeichnis ist somit eine detaillierte Liste mit Menge und Wert aller Vermögensgegenstände und Schulden. Sie dient als Grundlage zur Erstellung der Eröffnungsbilanz.

    Eine solche Inventur ("zählen, messen, wiegen") hat bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück im Rahmen der Umstellung auf das NKF zum Stichtag 01.01.2007 stattgefunden.

    Danach mussten vorsichtig geschätzte Zeitwerte für den Wertansatz der Vermögensgegenstände ermittelt werden. Die Ermittlung der Wertansätze für Vermögen, aber auch für Schulden, musste durch geeignete Verfahren sowie unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften vorgenommen werden.

    Die einzelnen Wertansätze wurden dann in die vorgeschriebene Bilanzstruktur eingepflegt und als Entwurf der Eröffnungsbilanz vom Stadtkämmerer aufgestellt.

    Nach der Bestätigung durch den Bürgermeister wurde der Entwurf dem Rat vorgelegt, der diesen an den Rechnungsprüfungssausschuss zur Prüfung weiterleitete. Nach erfolgter Prüfung stellte der Rat die EÖB endgültig fest.

  • Öffnungszeiten Fachbereich Finanzen

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