Die Gemeinde muss zum Abschluss des Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufstellen. Dieser kommunale Jahresabschluss stellt – vergleichbar mit dem kaufmännischen Abschluss – das Ziel der Rechenschaft in den Vordergrund.
Im Jahresabschluss ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen.
Es lassen sich auch Soll-Ist-Vergleiche durchführen, sodass abgelesen werden kann, inwieweit die geplanten Ziele tatsächlich erreicht und die Ressourcen verändert wurden.
Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2007 bis 2021 sind bereits geprüft sowie durch den Rat festgestellt worden.
Der Jahresabschluss 2022 ist aufgestellt worden und wird derzeit von der örtlichen Rechnungsprüfung geprüft.