Neben einer Vielzahl von Tätigkeiten, die die Gemeinde im Rahmen der klassischen Verwaltung ausübt, sind bestimmte Aufgabenbereiche auf selbstständige öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Rechtsformen wie zum Beispiel die eigenbetriebsähnliche Einrichtung oder die GmbH übertragen worden.
In Rheda-Wiedenbrück sind dies unter anderem der Betrieb Bauhof, der Eigenbetrieb Abwasser, die Flora Westfalica, das Stadtwerk Rheda-Wiedenbrück etc.
Die Wahl der richtigen Rechtsform wirkt sich positiv auf betriebs- und volkswirtschaftliche Aspekte wie zum Beispiel die Steuerung und Kontrolle, die Finanzierungsmöglichkeiten, das Haushalts-, Rechnungs- und Prüfungswesen, die Besteuerung, die Beteiligung Dritter oder die Wettbewerbssituation aus.
Die mit der Stadt Rheda-Wiedenbrück verbundenen Einrichtungen und Unternehmen werden unter dem Begriff „Beteiligungen“ zusammengefasst.
Die Gemeinde ist bei der Ausgestaltung der Beteiligungen an kommunal- und wirtschaftsrechtliche Vorschriften gebunden.
Die Vorschriften stellen unter anderem sicher, dass die Gemeinde mit jeder Beteiligung einen öffentlichen Zweck verfolgt, den Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Beteiligung erhält, die Transparenz für die Öffentlichkeit gegeben ist und eine Benachteiligung anderer Unternehmen vermieden wird.