Gesamtabschluss Rheda-Wiedenbrück

Gesamtabschluss

Das Gemeindehaushaltsrecht sieht vor, dass jede Kommune spätestens zum Stichtag 31.12.2010 einen Gesamtabschluss aufzustellen hat, der - wie ein Konzernabschluss in der Privatwirtschaft - die Betriebe mit der Kernverwaltung zusammenfasst.

Das bedeutet, dass alle wirtschaftlich und organisatorisch selbstständigen Aufgabenbereiche einer Kommune in den Gesamtabschluss mit einbezogen werden müssen, um die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der einzelnen Betriebe als „ein Unternehmen“ abbilden zu können.

Mittlerweile konnte bereits der zweite Gesamtsabschluss erstellt und vollständig geprüft werden.

Ab dem Jahr 2019 besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Befreiung vom Gesamtabschluss.

Der Rat entscheidet dann jedes Jahr bis zum 30.09. des Folgejahres über das Vorliegen dieser Voraussetzungen.

Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für die Stadt Rheda-Wiedenbrück vorliegen werden.

In diesem Falle wird nur ein Beteiligungsbericht erstellt.


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