Für viele ist der Haushaltsplan ein „Buch mit sieben Siegeln“. Wir möchten Ihnen hier erklären, wie ein Haushaltsplan entsteht.
Jedes Jahr erlässt die Stadt Rheda-Wiedenbrück eine Haushaltssatzung, deren Bestandteil der Haushaltsplan ist. Die Satzung bildet somit die Rechtsgrundlage für die Umsetzung des Haushaltsplanes.
Für die Stadt Rheda-Wiedenbrück und alle weiteren nordrheinwestfälischen Städte und Gemeinden ist die Gestaltung des Haushaltsplanes verbindlich in einem Gesetz - der Kommualhaushaltsverordnung (kurz: KomHVO NRW) und den dazu erlassenen Vorschriften geregelt.
Wesentliche Elemente eines Haushaltsplanes
- Ergebnisplan (Erträge und Aufwendungen)
- Finanzplan (Einzahlungen und Auszahlungen)
- Teilpläne (produktorientierte – aufgabenorientierte – Untergliederung)
- Haushaltssicherungskonzept (falls erforderlich)
- Anlagen (Vorbericht, Stellenplan etc.)
Die Entstehung des Haushaltsplanes
Bevor aber ein Haushaltsplan beschlossen wird, sind zahllose Vorarbeiten notwendig.
Zunächst einmal müssen die Daten und Rahmenbedingungen zusammengestellt werden. Dies geschieht bereits ab dem Sommer des Vorjahres. Dazu werden die Abteilungen der Verwaltung aufgefordert, ihren Bedarf an finanziellen Mitteln für das kommende Jahr zu melden. Diese Meldungen werden dann durch die Abteilung Finanzmanagement überprüft und zu einer Gesamtübersicht zusammengestellt. Die Gesamtübersicht wird anschließend der Verwaltungsleitung zur Diskussion und gegebenenfalls zur Korrektur zur Verfügung gestellt.
Sobald alle Daten zusammengetragen wurden und die entsprechenden Abstimmungen stattgefunden haben, wird auf dieser Grundlage der Entwurf des Haushaltsplanes (als Bestandteil der Haushaltssatzung) durch den/die Kämmer(er)*in aufgestellt. Dieser Entwurf wird dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt und anschließend dem Rat in öffentlicher Sitzung zugeleitet.