Der Weg zum Haushaltsplan erklärt

Der Weg zum Haushaltsplan

Für viele ist der Haushaltsplan ein „Buch mit sieben Siegeln“. Wir möchten Ihnen hier erklären, wie ein Haushaltsplan entsteht.

Jedes Jahr erlässt die Stadt Rheda-Wiedenbrück eine Haushaltssatzung, deren Bestandteil der Haushaltsplan ist. Die Satzung bildet somit die Rechtsgrundlage für die Umsetzung des Haushaltsplanes.

Für die Stadt Rheda-Wiedenbrück und alle weiteren nordrheinwestfälischen Städte und Gemeinden ist die Gestaltung des Haushaltsplanes verbindlich in einem Gesetz - der Kommualhaushaltsverordnung (kurz: KomHVO NRW) und den dazu erlassenen Vorschriften geregelt.

Wesentliche Elemente eines Haushaltsplanes

  • Ergebnisplan (Erträge und Aufwendungen)
  • Finanzplan (Einzahlungen und Auszahlungen)
  • Teilpläne (produktorientierte – aufgabenorientierte – Untergliederung)
  • Haushaltssicherungskonzept (falls erforderlich)
  • Anlagen (Vorbericht, Stellenplan etc.)

 

Die Entstehung des Haushaltsplanes

Bevor aber ein Haushaltsplan beschlossen wird, sind zahllose Vorarbeiten notwendig.

Zunächst einmal müssen die Daten und Rahmenbedingungen zusammengestellt werden. Dies geschieht bereits ab dem Sommer des Vorjahres. Dazu werden die Abteilungen der Verwaltung aufgefordert, ihren Bedarf an finanziellen Mitteln für das kommende Jahr zu melden. Diese Meldungen werden dann durch die Abteilung Finanzmanagement überprüft und zu einer Gesamtübersicht zusammengestellt. Die Gesamtübersicht wird anschließend der Verwaltungsleitung zur Diskussion und gegebenenfalls zur Korrektur zur Verfügung gestellt.

Sobald alle Daten zusammengetragen wurden und die entsprechenden Abstimmungen stattgefunden haben, wird auf dieser Grundlage der Entwurf des Haushaltsplanes (als Bestandteil der Haushaltssatzung) durch den/die Kämmer(er)*in aufgestellt. Dieser Entwurf wird dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt und anschließend dem Rat in öffentlicher Sitzung zugeleitet.


Der Weg zum Haushaltsplan erklärt


Nach der sogenannten Einbringung des Entwurfes in den Rat ist die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen und öffentlich auszulegen. In dieser Zeit können Einwohner*innen oder Abgabepflichtige in einem Zeitraum von vierzehn Tagen Einwände gegen den Entwurf erheben.

Parallel dazu beginnt die Beratungsphase des Haushaltes in den Ausschüssen. Die Politik kann sich nun mit den Vorschlägen der Verwaltung auseinandersetzen und gegebenenfalls Veränderungen herbeiführen. Dies geschieht in den Klausurtagungen der einzelnen Fraktionen.

Nach diesen umfangreichen Beratungen wird die endgültige Haushaltssatzung, und damit auch der Haushaltsplan als Bestandteil davon, mit den eingearbeiteten Veränderungen vom Rat der Stadt beschlossen.

Direkt danach ist diese der Aufsichtsbehörde (Kreis Gütersloh) anzuzeigen. Hat die Aufsichtsbehörde die Unterlagen geprüft und genehmigt, erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung. Erst danach ist die Haushaltssatzung rechtswirksam.

Fällt die Zeit der Überprüfung der Unterlagen durch die Aufsichtsbehörde in das Jahr für welches der Plan erstellt wurde (zum Beispiel in den Januar), befindet sich die Stadt in einer sogenannten „haushaltslosen Zeit“. In dieser Zeit dürfen nur Ausgaben getätigt werden, zu der eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die notwendig sind, um den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten.